geld für sex nicht mehr sittenwidrig

Sehe ich absolut als ersten Schritt in die richtige Richtung. Ist aber eben nur ein erster Schritt - bis zu einer gesellschaftlichen Anerkennung dieses Berufes ist es noch ein weiter Weg.
 
Selbstverständlich ist das ein Schritt in die richtige Richtung.

Logischerweise müßten jetzt auch alle Versuche Freier zu bestrafen fallen und die Prostitutionsgesetze geändert werden.
 
Zwiespältig.

Ich finde es richtig, wenn vereinbarte Entgelte eingeklagt werden können (wobei ich mir das mit der Beweislast bissl schwierig vorstelle). In jedem anderen Gewerbe gilt aber auch, daß eine vertraglich vereinbarte Leistung eingeklagt werden kann, das soll in diesem Fall nicht gelten, weil Sex nicht einklagbar ist. --> spricht nicht für eine Gleichbehandlung i.S. von Anerkennung eines Berufsstandes.

Da ich allerdings allein bei der Vorstellung, Sex als Dienstleistung (bzw. generell - hier muß aus meiner Sicht jeder der Beteiligten auch in "letzter Sekunde" noch ablehnen dürfen) könne eingeklagt werden, schon Krämpfe kriege... :schulterzuck:
 
Da ich allerdings allein bei der Vorstellung, Sex als Dienstleistung (bzw. generell - hier muß aus meiner Sicht jeder der Beteiligten auch in "letzter Sekunde" noch ablehnen dürfen) könne eingeklagt werden, schon Krämpfe kriege...

Das kann nicht und wird nie eingeklagt werden können.
 
Das kann nicht und wird nie eingeklagt werden können.


Davon gehe ich auch aus. Damit ist aber der Gedanke, Gewerbesex wie andere Gewerbe auch in einen anerkannten Berufsrahmen zu setzen, zumindest in Frage gestellt, oder sehe ich das falsch?
 
Davon gehe ich auch aus. Damit ist aber der Gedanke, Gewerbesex wie andere Gewerbe auch in einen anerkannten Berufsrahmen zu setzen, zumindest in Frage gestellt, oder sehe ich das falsch?

Sehe ich nicht so, denn auch andere entgeltliche Leistungen können nicht in dem Sinn eingeklagt werden, dass eine mangelfreie Lieferung erfolgen muss. Wenn der Anbieter dazu nicht in der Lage oder Willens ist, kann eine Rückabwicklung des Geschäftes bzw. eine Ersatzleistung durch einen anderen Anbieter angeordnet werden.
 
Logischerweise müßten jetzt auch alle Versuche Freier zu bestrafen fallen und die Prostitutionsgesetze geändert werden.
Welche Logik soll das sein?
Das Urteil bedeutet nur, dass Verträge über Sex gegen Geld nicht nichtig auf Grund von Sittenwidrigkeit sind. Ob man nun Prostitution gut findet oder in welchem Rahmen sie erlaubt sein soll, darüber sagt das gar nichts.

Zum Beispiel: Wenn ich mir eine Glock 17 kaufen möchte, dann ist so Geschäft Schusswaffe gegen Geld eindeutig nicht sittenwidrig. Trotzdem ist sehr streng reglementiert, ob und unter welchen Voraussetzungen ich mir eine Schusswaffe kaufen kann.
Oder verschreibungspflichtiges Medikament gegen Entgelt: Sicher nicht sittenwidrig und doch streng reglementiert.
Oder Heroin gegen Entgelt: Eher nicht sittenwidrig, aber verboten.

Dass ein Geschäft Sex gegen Geld nicht sittenwidrig ist, bedeutet zum Beispiel nicht, dass man es auf der Straße z. B. beim Prater ausüben dürfen muss.
 
Zwiespältig.

Ich finde es richtig, wenn vereinbarte Entgelte eingeklagt werden können (wobei ich mir das mit der Beweislast bissl schwierig vorstelle). In jedem anderen Gewerbe gilt aber auch, daß eine vertraglich vereinbarte Leistung eingeklagt werden kann,

Na ja, ich meine warum sollte die Leistung eingeklagt werden können. Nur mal Theoretisch, wenn ich zu einem Frisör gehe und ich 11 Euro zahle und er mir aber nie die Haare schneidet, dann klage ich nicht die Leistung ein, sondern dann will ich mein Geld zurück und auf das kann ich klagen. Den selbigen Frisör würde ich auch nicht mehr an meine Haare ranlassen, zum schluss schneidet er mir aus Rache ins Ohr, weil er die Gerichtskosten tragen muss. Die nicht erbrachte Leistung würde ich mir wo anders holen und dann die Rechnung an die Person schicken die sie nicht erbracht hat. Eine SW die ihre Leistun nicht erbracht hat und die man daraufhin geklagt hat, würde ich nicht mehr so nahe an mich ranlassen.

Ich sehe das nicht als Zwiespältig, da man ja immer sein Geld zurückklagen kann. Ich hab das aber so auch noch nie gehört, dass die Leistung selber einklagbar ist. Wird das nicht normalerweise ohnehin mit einem Geldwert bemessen? Ich sehe da kein Problem...

Sehe ich nicht so, denn auch andere entgeltliche Leistungen können nicht in dem Sinn eingeklagt werden, dass eine mangelfreie Lieferung erfolgen muss. Wenn der Anbieter dazu nicht in der Lage oder Willens ist, kann eine Rückabwicklung des Geschäftes bzw. eine Ersatzleistung durch einen anderen Anbieter angeordnet werden.

Genau was ich meine, wenn ein Bauunternehmen seine Leistung nicht bringt und ich dann Anzeige erstatte, würde ich das ganze auch von einem dritten unabhängigen Bauunternehmen machen lassen. Ich müsste sonst fürchten, dass es das geklagte Unternehmen nicht gewissenhaft macht und das Ganze nach einem Monat wieder zusammenfällt. Eine Rachsüchtige SW könnte einem ja auch Verletzungen zufügen, wenn man sie vor Gericht zwingen würde (hypothetisch).

In meinen Augen wird's eh Zeit, dass Österreich beim Thema SW mal im 21 Jahrhundert ankommt.
 
geb ich folgendes zu bedenken: wenn sich mädchen und freier was ausmachen und sind dann verschiedener Meinung, was das service beinhaltet, fällt ihr Entgeltanspruch durch ihre Erklärung weg? Muss dann ein Gericht klären, ob der Freier hätte wissen müssen, dass das nicht dazugehört oder die sw ihren Aufklärungspflichten nicht nachgekommen ist und dann entscheiden, ob sie wenigstens was fürs Duschen und das versaute HAndtuch oder den weggeschickten Kunden kriegt und gibts dann schriftliche Urkunden über die Erfüllung der Aufklärungspflicht und ein Protokoll der der geleistenten Dienste?... und wie ist das mit der Gewährleistung?

Da bin ich dann ganz oft am Bezirksgericht an der Tür lauschen, wenn der Freier sagt: ich zahl nix, weil die kann nix und das Mädchen sagt, nein, er kann nicht ...

Den Auftritt von Cindy37 möcht ich auch keinesfalls verpassen, wenn sie ihr Gerichtsgutachten vorlegt.

Wenn ich wüsst, wo in Kärnten da gerade das Beweisverfahren läuft, ich würd mir Urlaub nehmen ...

ironimus
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich kann nicht verstehen, was an der derzeitigen Rechtslage aus der Sicht der Prostituierten nachteilig sein soll. Denn mit Verlaub: Eine sw, die nicht im vorhinein kassiert, ist zu blöd für den Job.

Oder so gut, daß sie nicht fürchten muß, daß es nachher zu Diskussionen kommt, und auch selbstbewusst genug, sich die Kunden aussuchen zu können. Trifft auf fast alle zu, die ich besser kenne.

Nachsatz - Eine hast eh grad erwähnt.
 
Zuletzt bearbeitet:
seh ich nicht so: weil zB die Sache mit dem GFS/Küssen und ob das Standard ist.
 
Da bin ich dann ganz oft am Bezirksgericht an der Tür lauschen, wenn der Freier sagt: ich zahl nix, weil die kann nix und das Mädchen sagt, nein, er kann nicht ... hier das medizinische Gutachten!


Ich stell mir das grad bildlich vor.

SW macht Kostenvoranschlag, gelistet sind alle Leistungen, dann werden Küsse und Füße kitzeln als Sonderposten mit je 5 € veranschlagt, die reine Arbeitszeit mit 140 € - wenn der Freier seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und statt 3 x Poppen 45 Minuten lang braucht, bis er aus seinen Klamotten raus ist und erklärt hat, warum sein Werkzeug nicht will - gibt ja auch sowas wie eine Mitwirkungspflicht. :mrgreen:


Sorry, bin scho wieder stad.
 
Mitwirkungspflicht gibts da nicht, nur wenn die Dienstleistung aus Gründen unterbleibt, die aus der Sphäre des Dienstgebers fallen, ist das Entgelt trotzdem zu zahlen. Womit man dann auch ganz genau festlegen muss, ob 3x Spritzen oder 45 Minuten vereinbart sind, da das eine ein Dienst-, das andere ein Werkvertrag ist.

Spass bei Seite, welche Konsequenzen soll das Urteil bitte haben, ich meine praktischerweise beim zuständigen Bezirksgericht. Zum Schluss gibts dann eine Schlichtungsstelle auf Ebene der Gemeinde oder irgendwas genauso blödes.

Was ist mit dem Schaden, den eine sw erleidet, wenn der Kunde aufeinmal alles mögliche verlangt, sie sagt nein, die Dusche ist aber schon versaut und das Handtuch auch, ein anderer Freier ist weggeschickt. Oder einer kommt vorbei und sie sagt wieder nein und der erste Kunde sagt, sie hätt ja den anderen nehmen können und deshalb zahlt er nicht.
 
zu dem oder so gut, dass sich nachherkeiner beschwert: denk einmal an den Mathias30 oder so
 
Sehe ich absolut als ersten Schritt in die richtige Richtung. Ist aber eben nur ein erster Schritt - bis zu einer gesellschaftlichen Anerkennung dieses Berufes ist es noch ein weiter Weg.
Wie lange ist die Lehrzeit ? :mrgreen:
 
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