K
Gast
(Gelöschter Account)
es ist also das Grundrecht eines jeden, meine Location zu besuchen ? Auch wenn ich das nicht möchte ?
Bitte verlinks mir, danke.
Irgendwie doch nicht so kompliziert:
Wenn ich ein öffentliches Lokal betreibe. Dann darf die Öffentlichkeit hinein.
Wenn ich einen Club für Mitglieder betreibe, dann kann der Betreiber die Mitglieder aussuchen.