Todesstrafe

Ich bin...

  • ...für die Todesstrafe

    Stimmen: 136 32,6%
  • ...gegen die Todesstrafe

    Stimmen: 281 67,4%

  • Umfrageteilnehmer
    417
:lehrer:Anhang anzeigen 767220Gandalf zu Frodo:"Manche die leben verdienen den Tod und viele die tot sind verdienen zu Leben. Kannst DU ihnen das Leben zurück geben?... Dann sei nicht so voreilig damit jemanden den Tod zu wünschen!"
J.R.R.Tolkien
 
Todesstrafe in Europa

Weißrussland

Menschenrechte
Die Menschenrechte sind in Weißrussland extrem eingeengt. Amnesty International dokumentierte für das Jahr 2010 neben drei Todesurteilen diverse Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Versammlungs- und Demonstrationsrechts. Nachdem diverse Oppositionelle wegen regimekritischer Äußerungen auf Demonstrationen verhaftet worden waren, begann die Opposition Schweigemärsche durchzuführen. Um auch diesen entgegenzuwirken, wurde auch gegen diese ein Gesetz erlassen, das „nicht sanktionierte Handlungen oder nicht sanktionierte Tatenlosigkeit“ seit September 2011 unter Strafe stellt.
Mit dem 6. Januar 2012 traten neue Regelungen im Internetverkehr in Kraft:
Benutzer in öffentlich zugänglichen Internetlokalitäten müssen registriert und deren Verkehr protokolliert werden, jegliche Internetgeschäfte müssen über weißrussische Server abgewickelt werden.
Vollstreckt wird das Gesetz durch Polizei, Steuerbehörden und Staatssicherheitsorgane. Im August 2012 wurden 14 politische Gefangene gezählt.

Die Todesstrafe in Weißrussland (Belarus)
Belarus ist das einzige Land in Europa und der ehemaligen Sowjetunion, das bis heute Todesurteile vollstreckt.
Im Jahr 2009 wurden zum ersten Mal seit langer Zeit keine Hinrichtungen in Weißrussland durchgeführt, es war das erste hinrichtungsfreie Jahr im Land seit Beginn der Aufzeichnungen durch Amnesty International. Doch bereits im März 2010 wurden wieder zwei Männer exekutiert.
Weißrussland behält sich die Todesstrafe für folgende Straftaten vor:
Führung eines Angriffkriegs, Mord an einem Vertreter eines ausländischen Staates oder einer internationalen Organisation mit dem Ziel, internationale Spannungen oder einen Krieg auszulösen, internationaler Terrorismus, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, vorsätzlicher Mord unter erschwerenden Umständen, Terrorismus, terroristische Handlungen, Hochverrat in Einheit mit Mord, Verschwörung zur Machtergreifung, Sabotage, Mord an einem Polizeibeamten, Einsatz von Massenvernichtungswaffen, und Mord an einer Person unter Verletzung des Völker- und Gewohnheitsrechts im Krieg.

In allen Fällen ist die Todesstrafe fakultativ, d.h. sie steht im Belieben des Gerichts.
In Weißrussland werden praktisch alle Todesurteile wegen vorsätzlichen Mordes unter erschwerenden Umständen verhängt.
Die Todesstrafe ist als Alternative zu lebenslänglicher oder langjähriger (15-25 Jahre) Haft vorgesehen. Sie wird weder gegen Frauen noch gegen Männer unter 18 und über 65 Jahre verhängt. In den letzten Jahren wurden Todesurteile nur wegen Mord ausgesprochen.
Die Hinrichtungsmethode in Weißrussland ist Erschießen.
In Belarus informiert man Gefangene in der Todeszelle nicht im Vorhinein über ihre Hinrichtung. Sie werden in der Regel wenige Minuten, nachdem man ihnen mitgeteilt hat, dass ihr Gnadengesuch abgelehnt wurde, hingerichtet. Man bringt sie in einen Raum, in dem ihnen in Anwesenheit des Gefängnisdirektors, des Staatsanwalts und eines weiteren Mitarbeiters des Innenministeriums mitgeteilt wird, dass ihr Gnadengesuch abgelehnt wurde und das Todesurteil nun vollstreckt wird. Dann werden sie in einen angrenzenden Raum gebracht. Dort zwingt man sie, sich hin zu knien und schießt ihnen in den Hinterkopf.
Die offizielle schriftliche Benachrichtigung über eine Hinrichtung wird von dem Gericht ausgestellt, das die Todesstrafe verhängt hat. Es kann Wochen oder Monate dauern, bis das Gericht diesen Bescheid zustellt.
Die Leichname von Personen, die hingerichtet wurden, werden nicht für die Familien freigegeben, sondern an einem geheimen Ort beerdigt, der den Angehörigen nicht mitgeteilt wird. Hinzu kommt, dass man den Angehörigen keine der persönlichen Gegenstände ihrer hingerichteten Familienangehörigen aushändigt.


24.01.2013 - Belarus: Abschaffung der Todesstrafe verschoben
Die Frage der Abschaffung der Todesstrafe in Belarus bleibe weiterhin offen, teilte Petr Miklashevich, Vorsitzender des Verfassungsgerichtes der Republik Belarus in Minsk am Mittwoch in einer Pressekonferenz mit.
Belarus verbleibt damit weiterhin das einzige Land in Europa, das immer noch die Todesstrafe anwendet und ist dadurch häufig die Zielscheibe westlicher Kritik.
"Die Frage bleibt offen", sagte Miklashevich und fügt hinzu, dass die Einbeziehung der Todesstrafe im weißrussischen Gesetz eine befristete und außergewöhnliche Maßnahme sei. Er sagte auch, dass das Verfassungsgericht davor erklärt hatte, dass ein Moratorium zur Todesstrafe durch eine Entscheidung des Präsidenten und des Parlaments herbeigeführt werden könnte.
"Die Strategie des Verfassungsgerichtes ist es, solange jegliche Kommentare zu diesem Thema zurückzuhalten, bis es gebeten wird ein Moratorium zur Abschaffung der Todesstrafe zu unterstützen", sagt er weiter.
1996 führte Belarus eine Volksabstimmung zur Todesstrafe durch, wobei diese von 80.5 % der Wähler befürwortet wurde.

Quelle: RAPSI News



Japan
Das japanische Strafrecht benennt 18 Tatbestände, die die Todesstrafe nach sich ziehen können. Neben Mord wird auch Raub, Vergewaltigung und Brandstiftung – jeweils mit Todesfolge – mit dem Tode bestraft. Terroristische Straftaten werden ebenfalls mit der Todesstrafe geahndet.
Gegen Personen, die zur Tatzeit noch keine 18 Jahre alt waren, darf die Todesstrafe nicht verhängt werden.
Im Jahr 2009 führte Japan für Verhandlungen schwerer Straftaten, darunter auch alle möglichen Todesstrafenfälle, ein Laienrichtersystem ein:
Diese Fälle werden vor einem Richtergremium bestehend aus drei professionellen Richtern und sechs Schöffen verhandelt.
Zur Zeit (Stand Juni 2012) befinden sich 132 Verurteilte in japanischen Todestrakten.
Hinrichtungen erfolgen in Japan durch Hängen. Der Verurteilte wird in einen Raum mit einer Falltür geführt, die vom Nebenraum aus durch Knopfdruck ausgelöst wird. Dabei müssen drei Knöpfe betätigt werden, doch nur einer löst tatsächlich die Falltür aus.
Die Beteiligung an einer Exekution ist Bestandteil des Arbeitsvertrags der Wärter. Es ist ihnen nicht gestattet, sich der Durchführung zu entziehen, wenn sie dafür eingeteilt wurden.
Es gibt sieben Hinrichtungskammern in Japan, sie befinden sich in den Vollzugsanstalten der Städte Tokio, Osaka, Hiroshima, Nagoya, Sapporo, Fukuoka und Sendai.

Hinrichtungsbefehle werden im Kabinett geprüft. Zumeist erfolgt dies in Sitzungspausen; möglicherweise sollen damit Kritik und öffentliche Debatten vermieden werden. Anschließend bedarf es für die Vollstreckung noch der Genehmigung durch den Justizminister.
Die Haftbedingungen in den japanischen Todestrakten werden von Menschenrechtsorganisationen immer wieder heftig kritisiert. Den Verurteilten wird jeglicher Kontakt zur Außenwelt wie auch zu Mithäftlingen verweigert. Sie dürfen in ihren videoüberwachten Zellen nicht frei umhergehen oder schlafen. Den ganzen Tag haben die Häftlinge in derselben Position kniend oder sitzend zu verbringen. Besuch ist nur von engsten Familienangehörigen unter Überwachung gestattet.
Gefangene erfahren erst am Morgen des Hinrichtungstags, dass der Zeitpunkt ihrer Exekution gekommen ist. Angehörige und Anwälte werden erst nach der Urteilsvollstreckung informiert.
Am 29. März 2012 wurde nach 20 hinrichtungsfreien Monaten an drei Insassen die Todesstrafe wieder vollstreckt.
Der neu gewählte Justizminister Ogawa Toshio verkündete im Juni 2012 die Wiederaufnahme der Hinrichtungen. Er berief sich auf Umfragen, wonach die Mehrheit der Bürger in Japan die Todesstrafe befürworte.



China - 25.01.2013
Bundesbank beschränkt auch China-Kooperation

Die deutsche Bundesbank will künftig Vertreter der Zentralbanken von China und Vietnam nicht mehr zu Anti-Fälschungs-Seminaren einladen. Grund seien Bedenken, dass in beiden Ländern die Todesstrafe für schwere Fälle von Fälschungen ausgesprochen werden könne. Die Bundesbank will sicherstellen, dass sie keine Tipps zum Umgang mit Fälschungen an jene Länder gibt, die die Todesstrafe bei Geldfälschungen verhängen, sagte ein Sprecher. Dies sei im Moment in mindestens zwei Ländern der Fall - in China und in Vietnam. Allerdings wolle die Bundesbank die Kooperation auf anderen Gebieten fortsetzen, von der Geldpolitik bis hin zur Bankenaufsicht.


Iran
26.01.2013 - Iran: Öffentliche Exekution

Heute früh wurde laut der staatlich gelenkten iranischen Nachrichtenagentur Fars in Kerman ein Mann öffentlich gehängt.
Der nur mit „Yaser K.“ bezeichnete Häftling sei der Vergewaltigung schuldig gewesen. Die Hinrichtung des Mannes, dessen Alter nicht bekannt gegeben wurde, fand demnach auf dem Khajou-Platz am Morgen des 26. Januar statt.
In den vergangenen zehn Tagen gab es acht öffentliche Hinrichtungen, eine öffentliche Amputation und vier öffentlich vollzogene Auspeitschungen.

Quelle: Iran Human Rights



USA
24.01.2013 - USA: Gleichbleibend hohe Zustimmung zur Todesstrafe

Eine im Dezember 2012 durchgeführte Gallop-Umfrage zeigt eine Zustimmung zur Todesstrafe von etwas über 60%.
Die Umfrage zur Todesstrafe wurde zum ersten Mal 1936 durchgeführt, damals antworteten 59% der Befragten mit "ja" auf die Frage: "Sind Sie für die Todesstrafe für Jemanden, der wegen Mordes verurteilt wurde?"
1980 waren etwa 80% für die Todesstrafe, im Jahr 2001 waren noch ungefähr ein Drittel der Befragten für die Todesstrafe. Dieser Wert ist seither relativ stabil.
Eine Aufgliederung zeigt, dass Liberale (47%) und Demokraten (51%) die Anwendung der Todesstrafe etwas weniger unterstützen als Personen, die sich selbst als konservativ (75%) oder Republikaner (80%) bezeichnen.
Die Zustimmung zur Todesstrafe ist unter Männern (67%) höher unter Frauen (59%).
Waffenbesitzer (80%) sind eher für die Todesstrafe als Nicht-Waffenbesitzer (55%) und Menschen im Alter zwischen 18 und 34 Jahren (50%) unterstützen sie weniger als Menschen, die 55 Jahre oder älter sind (67%).

Quelle: Chico News


23.01.2013 - Illinois: Ex-Gouverneur kommt in offenen Strafvollzug
(von ihm später mehr)
Als George Ryan als Gouverneur von Illinois im Januar 2003 aus dem Amt schied, verfügte er noch eine Generalamnestie, bei der er sämtliche 167
zum Tode Verurteilten begnadigte. Nun soll der wegen Korruptionsvorwürfen verurteilte Ryan nach sechs Jahren Haft in den offenen Vollzug wechseln.
Nachdem Zweifel an der Anwendung der Todesstrafe aufgekommen waren, verhängte der Gouverneur ein Hinrichtungsmoratorium. Die dann in Auftrag gegebene Untersuchung zeigte, dass der Bundesstaat Illinois mindestens vier Häftlinge zu Unrecht verurteilt hatte - ihre Verurteilung ließ Ryan 2003 aufheben. Für alle anderen Todestraktinsassen wandelte er die Todesstrafe in lebenslange Haftstrafen um. Dies trug Ryan eine Nominierung für den Friedensnobelpreis ein, doch in den USA machte er sich damit nicht gerade viele Freunde.
Kurz nach Übergabe seines Amts wurden Vorwürfe gegen den vormals mächtigsten Mann im Bundesstaat laut, die letztendlich 2006 zu einem Schuldspruch wegen Korruption und Bestechlichkeit führten. Ryan soll sich insbesondere auch in einer früheren Funktion als Minister bereichert und Freunden lukrative Geschäfte zugeschanzt haben.
Seine Strafe verbüßte George Ryan im Bundesgefängnis von Terre Haute im Bundesstaat Indiana, das er 2011 viermal verlassen durfte, um seiner an Krebs erkrankten Frau beizustehen, sie verstarb im Sommer des gleichen Jahres in seinem Beisein.
Kommende Woche darf Ryan das Gefängnis verlassen, doch in der nächsten Zeit muss er sich in Chicago in einem Übergangswohnheim der Heilsarmee aufhalten.
Zum ersten Mal seit Jahren darf er dann wieder eigene Kleidung tragen, Geld und persönliche Gegenstände besitzen und sogar wieder ein Auto haben.
Als Minister in Illinois lag das Ausstellen von Führerscheinen noch in seiner Verantwortung - nun darf er selbst wieder einen Führerschein beantragen.
Ryans ehemals engster Berater Scott Fawell kennt das Wohnheim bereits aus eigener Erfahrung. Er verbüßte vier Jahre im Zusammenhang mit den Ryan angelasteten Straftaten und kam zunächst ebenfalls ins Wohnheim der Heilsarmee in Chicago. "Es ist schmuddelig. Es ist düster. Es ist verdreckt. Es ist eine alte Anlage", beschrieb er es.
Voraussichtlich teile sich Ryan dort mit Schwerverbrechern das Zimmer, die übler sein dürften als alle Mithäftlinge, die er je im Bundesgefängnis antraf. "Einige von den Leuten, die mit einem im Zimmer sind, können durchaus ihre zwanzig, dreißig Jahre hinter Gittern verbracht haben; er ist da eine andere Liga gewöhnt", schätzt Fawell.
Der offene Vollzug bedeutet für Ryan unter anderem, wie jeder andere aus dem Knast entlassene Häftling einen Pflichtkurs zu absolvieren, der für alle Exsträflinge einheitlich ist, gleich ob sie dreißig Jahre oder drei Monate im Gefängnis waren. Sie müssen lernen, wie man ein Bankkonto eröffnet, einen Scheck ausstellt und einen Lebenslauf schreibt. Daran hat auch der ehemalige Gouverneur teilzunehmen.
Danach ist er wie jeder andere in der Übergangsphase verpflichtet, sich einen Job zu suchen, in dem er vierzig Wochenstunden arbeitet. Er hat sich morgens in der Unterkunft abzumelden und anzurufen, sobald er am Arbeitsplatz angekommen ist. Abends muss er spätestens um 19 Uhr zurück im Heilsarmee-Wohnheim sein. Laut Fawell muss jeder 25% seines Bruttolohns ans Wohnheim abliefern.
Mit viel Glück kann Ryan schon nach drei Wochen dran denken, in sein Zuhause in Kankakee zurückzukehren, doch auch dort unterliegt er weiterhin der Kontrolle der Gefängnisbehörde. Fawell zufolge ruft diese jede Nacht immer wieder an: "Sie melden sich zwischen halb neun und zehn, zwischen elf und eins und nochmals zwischen zwei und vier Uhr früh."
Doch zunächst muss jemand dem ehemaligen Gouverneur Anziehsachen bringen, mit denen er das Gefängnis von Terre Haute verlässt.

Quellen: Yahoo News, Death Penalty Information Center, GCADP



Weltweit
Die Anwendung der Todesstrafe weltweit

Weltweit werden weiterhin Menschen gehängt, erschossen, vergast, mittels Injektion vergiftet, gesteinigt, geköpft oder auf andere Weise hingerichtet.
Alleine im Jahr 2010 wurden nach Angaben von Amnesty International weltweit mindestens 527 Menschen plus 'Tausende’ in China hingerichtet, 2024 Menschen (wieder plus 'Tausende’ in China) zum Tode verurteilt. Amnesty International macht seit 2009 keine Angaben mehr zu China, da hier die Todesstrafe nach wie vor als Staatsgeheimnis behandelt wird und keine offiziellen Angaben zu Hinrichtungen und Todesurteilen gemacht werden.
Und wenn es um Straftaten geht, die mit dem Tode geahndet werden können, sind die Länder noch immer sehr kreativ: Diese beginnen mit Mord, Vergewaltigung, Landesverrat, Entführung, Veruntreuung, … und gehen bis zu Dingen wie Abfall vom Glauben, außerehelichem Sexualverkehr (wozu in manchen Ländern auch durchaus zählt vergewaltigt zu werden!) und Homosexualität.
Gefolgt wurde China von den Ländern Iran (min. 252 Hinrichtungen), Nordkorea (min. 60), Jemen (min. 53), USA (46), Saudi-Arabien (min. 27), Libyen (min. 18), Syrien (min. 17), usw.
Als einziger europäischer Staat hält Weißrussland nach wie vor an der Todesstrafe fest. Seit der Machtübernahme der jetzigen Regierung im Jahr 1991 wurden dort schätzungsweise 400 Menschen hingerichtet. Im Jahr 2009 führte Weißrussland keine Hinrichtung durch, somit war Europa in diesem Jahr komplett hinrichtungsfrei. Allerdings wurden bereits im März 2010 wieder zwei Menschen in Weißrussland hingerichtet.
Nachdem Gabun die Todesstrafe im Jahr 2010 per Gesetz abgeschafft hat, sind es weltweit nun 139 Staaten, die die Todesstrafe abgeschafft oder zumindest in den letzten 10 Jahren nicht mehr angewandt haben. Insgesamt gibt es aber leider noch 58 Staaten und Territorien, die eine Todesstrafe im Gesetz beibehalten und in den letzten zehn Jahren auch Hinrichtungen durchgeführt haben.

Death Penalty Abolition Worldwide Since 1961



LÄNDER MIT DEN MEISTEN MORDFÄLLEN PRO 100.000 EINWOHNER
Ranking der 20 Länder mit den meisten Mordfällen pro 100.000 Einwohner (im Zeitraum 2003 bis 2008)


Länder mit den meisten Gefangenen im Jahr 2007

Mordopfer in Deutschland - Entwicklung seit 1987

Ranking der 20 Länder mit den meisten Mordfällen pro 100.000 Einwohner

Opferzahl bei Amokläufen in westlichen Demokratien seit 1966

Anzahl der Gefangenen pro 100.000 Einwohner
(Tabelle auf der rechten Seite)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mehr Schindluder als mit verschleppter/gestohlener DNS lässt sich kriminaltechnisch wahrscheinlich nicht treiben
ohhhh doch, das gibt es einiges, viel einfacher und mit weniger Aufwand durchzuführen, schmunzel.

viel zu umständlich, ihn zu klauen um ihn ins Opfer zu bringen, da muss er sich befinden, sonst kein Beweis(für was auch immer).
 
Kann ich also davon ausgehen, das deine Meinung kontra Todestrafe die alleinseligmachende ist, und alle anderen sind quasi unerwünscht? :mrgreen:
Nein absolut nicht.

Auch wenn häufig gestellte Kernfragen zu dem Thema von den Befürwortern gewissenhaft ignoriert werden :)

Nina
 
ohhhh doch, das gibt es einiges, viel einfacher und mit weniger Aufwand durchzuführen, schmunzel.

viel zu umständlich, ihn zu klauen um ihn ins Opfer zu bringen, da muss er sich befinden, sonst kein Beweis(für was auch immer).

Das war die ganze, von dir nur bruchstückhaft, selektiv zitierte Aussage:

Den DNA (in D und Ö: DNS) Beweis sehe ich sehr differenziert. Mehr Schindluder als mit verschleppter/gestohlener DNS lässt sich kriminaltechnisch wahrscheinlich nicht treiben. Um den Zusammenhang zum EF herzustellen: Was man mit einem Latextütchen voll kalten Bauern alles anstellen kann...

Das es neben kalten Bauern noch andere DNS Träger gibt, wirst du hoffentlich nicht abstreiten wollen.
Und nicht alles muss in einer Muschi gefunden werden, um vor Gericht als Beweis ge/mißbraucht zu werden.
Auch muss ein "Opfer" nicht Tod sein, um mittels DNS Beweisen einem "Täter" zumindest die Geldtasche zu öffnen. Als Frau von Welt sollte dir die Vorgehensweise bekannt sein...;)

Mein Standpunkt, den ich mit meiner oben zitierten Aussage zum Ausdruck bringen wollte, ist der, dass zu einer Verurteilung, gar zu einem Todesurteil, der DNS Beweis allein unzureichend ist. Aber diese Linie wurde mit Urteilen, nur aufgrund von Indizien ohnehin schon laaaange überschritten. Bei einer Urteilsfindung aufgrund höherer Anforderungen an die Beweise, würde sich die Diskussion über Fehlurteile (insbesondere Todesurteile) wohl gar nicht stellen.
 
Nein absolut nicht.

Auch wenn häufig gestellte Kernfragen zu dem Thema von den Befürwortern gewissenhaft ignoriert werden :)

Nina

Okay dann halten wir doch mal die Pro-Argumente der Befürworter fest:

1) Schutz der Gesellschaft
Pro:
Wer tot ist, bringt keinen mehr um. Wer potentiell dazu veranlagt ist, Menschenleben zu vernichten, muss aus der Gesellschaft eliminiert werden.

2) Vergeltung
Pro:
'Auge um Auge, Zahn um Zahn'. Gerechtigkeit heißt, Gleiches mit Gleichem zu vergelten.

3) Abschreckung
Pro:
Die Todesstrafe wirkt abschreckend und unter Androhung der Todesstrafe überlegt sich mancher Täter seine Tat zweimal.

4) Terrorismus
Pro:
Terroristen greifen den Staat und die menschliche Gesellschaft an den Wurzeln an.

5) Kosten einer lebenslangen Haft
Pro:
Schwerverbrecher können als Staatspensionäre auf Kosten der Steuerzahler ein sorgenfreies Leben führen und werden mit unseren Steuergeldern durchgefüttert.

6) Die öffentliche Meinung
Pro:
Eine Demokratie muss auf den Volkswillen Rücksicht nehmen; in den meisten US-Staaten, in Japan und auch in Weißrussland z.B. spricht sich eine Mehrheit für die Todesstrafe aus.



Das darf gerne auch ergänzt werden.

P.S. Das sind nicht meine Argumente!
 
P.S. Das sind nicht meine Argumente!

Das wird dir nichts nutzen. Aufgrund einer ähnliche pro-contra Aufstellung im Asylantenthread hat man mich auch schon als rechtsradikal, FPÖ-Wähler, Ausländerhasser, Rassist und Brauner diffamiert.
 
Das wird dir nichts nutzen. Aufgrund einer ähnliche pro-contra Aufstellung im Asylantenthread hat man mich auch schon als rechtsradikal, FPÖ-Wähler, Ausländerhasser, Rassist und Brauner diffamiert.

Ich habe bisher doch nur die Pro-Argumente aufgeführt :hmm:
 
Das es neben kalten Bauern noch andere DNS Träger gibt, wirst du hoffentlich nicht abstreiten wollen.
dann wäre ich fehl in meinem Job, schmunzel.
zumindest die Geldtasche zu öffnen. Als Frau von Welt sollte dir die Vorgehensweise bekannt sein
jetzt bringst mich richtig zum lachen, danke ;)
 
Die Argumente kenne ich und nehmen wir mal an, ich würde sie akzeptieren.

Trotzdem stelle ich meine ständigen "Gutmensch" Fragen:

Wie soll ein Gesetz aussehen, dass missbräuchliche Anwendung auf Unschuldige oder gar Unbequeme Menschen ausschließt?

Kein Land der Erde wird wohl ein extra Gesetz für einen Breivik oder jemand anderen verabschieden, Gesetze sind in der Regel allgemein gehalten. Die Formulierung würde mich interessieren, damit oben angegebenes eben 100%ig ausgeschlossen wird. Macht Arbeit, sehe ich ein, so viel Zeit sollte man sich für Menschenleben allerdings schon nehmen.

Wer kontrolliert die 100%igen "Beweise", damit kein Missbrauch möglich ist?

Ich denke keine utopische, außergewöhnliche Frage. Wenn ich schon für die Tötung von Menschen stimmen soll, möchte ich wenigstens wissen, wie das ganze funktionieren soll. Welche öffentlichen, unabhängigen, der Bevölkerung allgemein zugänglichen Instrumente sind vorgesehen, um das ggf. vor einem Todesurteil zu prüfen?

Zur Tötung kommt es aus verschiedenen Gründen (wie wir festgestellt haben), welche sollen mit dem Tod bestraft werden und welche nicht?

Auch dafür hat es genug Beispiele gegeben, an denen sich die Geister schon mal scheiden. "Kann uns allen passieren" scheint akzeptabel, anderes wiederum nicht. Das Ergebnis bleibt allerdings zu 100% gleich: tot.

Es wurde ein Mensch getötet, ob aus Vorsatz, Fahrlässigkeit oder wie auch immer, spielt beim Endeffekt keine Rolle mehr.

Gibt es für die Hinterbliebenen eines Opfers einen moralischen Unterschied zwischen Tod durch ein Verbrechen oder Tod durch "Fahrlässigkeit"?

Wurde bereits auch gut auf den Punkt gebracht, ist es "harmloser" oder vertretbarer, wenn Mann, Frau, Kind durch Einfluss von Alkohol bei einem Autounfall getötet werden? Wenn ja weshalb? Und was sagt man dann den Angehörigen? Wie steht es mit ihren Gefühlen um Genugtuung und/oder "Rache"?

Weshalb muss man sich als Staat und Gesellschaft zwingend auf die gleiche Stufe stellen und einen Mord durch legalisiertes töten bestrafen?

Wir berufen uns auf Recht, Gesetz, unsere christliche Kultur - das Gebot "Du sollst nicht töten" wird dennoch ignoriert. Steht in meinen Augen in einem Widerspruch zu der Kultur und Rechtsauffassung, die in unseren Demokratien propagiert und vor der Weltöffentlichkeit vertreten wird.

In den USA zum Beispiel ist in den Bundesstaaten mit der Todesstrafe die Zahl der Morde nicht rückläufig, ganz im Gegenteil, warum ist es dann schlecht, wenn man eine Gesellschaft sensibilisiert, dass Töten egal ob aus Affekt, Vorsatz, Befehl oder "Versehen" (die Todesstrafe inbegriffen) nicht richtig ist?

Und zum guten Schluss:

Was macht es so schwer oder gar unmöglich, auf die paar simplen Fragen einfach und sachlich zu antworten?

Nina
 
ich glaub,das man in so einen moment einfach nur handelt....weil man dem kind helfen will..
ich war gsd noch nie in so einer situation.....was würdest du tun?

Was nötig ist, um dem Kind zu helfen und eventuell auch um den Täter festzusetzen. Wobei ersteres Priorität hat.

seh ich anders....ich würd es als unterlassene hilfestellung sehn,,würd ich nix machen...

Das siehst du völlig richtig.

Beides hat aber mit dem Thema "Todesstrafe" nichts zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mehr Schindluder als mit verschleppter/gestohlener DNS lässt sich kriminaltechnisch wahrscheinlich nicht treiben.

:shock: Jösas ! Also sollte ich in Zukunft mal im Häfn sitzen is sicher die DNS des bösen Nachbarn dran schuld, jede Wette ....... :haha::kopfklatsch:

Wem kann man im Haus Österreich eigentlich noch trauen ......... :undweg:
 
Naja, andererseits könnt man, um ein guter Mensch zu sein, den Typen wegen seiner sicher schlimmen Kindheit dier er g'habt hat und what ever trösten, während man dem vergewaltigten Kind vorwirft warum sie sich ja auch so geil anziehen muss. Der Arme konnte ja dann quasi gar ned anders.

Was hat das mit der Todesstrafe zu tun? Ah ja, ich verstehe. Es gibt nur Täterschutz oder Todesstrafe, die binäre Welt.
 
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