(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Stimmt, nach neuester Rechtssprechung bzw. Judikatur kann bereits nach dem 1. Delikt von Gewerbsmässigkeit (gewerblich in Zusammenhang mit Diebstahl kennt das Strafrecht nicht) ausgegangen werden.

Nachdem du offensichtlich keine Ahnung von objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen hast, sei es dir geraten etwas über das Strafrecht zu lernen.

Nur Frauen wollen sichere Jobs?..? DAS ist wirklich ein stichhaltiges Argument!

soll entschärft werden mit der nächsten strafrechtsnovelle.

so so willst mir nachhilfe geben in strafrecht? :kopfklatsch:

in 20 jahren wird die frauenquote bei 70% liegen - bei den richtern.

früher gabs die problematik in der sozialen schichtung (eher obere mittelschicht), jetzt nach dem geschlecht.
 
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soll entschärft werden mit der nächsten strafrechtsnovelle.

so so willst mir nachhilfe geben in strafrecht? :kopfklatsch:

Warum regst dich dann auf? Wenn es doch geändert wird? Hahaha!

Dir Nachhilfe geben?

Jemanden der den Unterschied zwischen Diebstahl und Veruntreuung nicht kennt?

"Nein"!:hahaha:
 
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Mal eine Frage zum Thema Anwalt:
Wenn man sich zu einem bestimmten Thema einen Anwalt sucht und die Arbeit so macht wie er es sagt, aber am Ende wird man angeklagt/verurteilt, weil es doch nicht gesetzeskonform war, Pech gehabt oder haftet der Anwalt??
 
Würde mal sagen das läuft in der Art wie Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, nur in dem Fall halt falsche Auskunft schützt nicht ...
 
Wenn das im Endeffekt wirklich so abläuft, wozu nehme ich dann einen Anwalt (Fachperson)??
Irgendeine Rechtssicherheit braucht der Mensch mal, wenn er etwas vorhat.
 
Hast du einen Vertrag mit dem Anwalt, dann haftet er auch im Zuge dessen für Fehlhandlungen - so wie jeder Dienstleister.
Wenn nicht, dann idR. nicht - auch so wie überall ;)
 
Lieber nicht, da die negativen Beiträge überwiegen werden, ich hätte es sonst gleich gesagt, sorry.
 
ok, wenn ein Anwalt ein Mandat übernimmt, dann verpflichtet er sich lediglich, Deine Interessen bestmöglich zu vertreten, nicht mehr und nicht weniger. Da man jetzt hier von Deinem Posting nicht herauslesen kann, was Du meinst, mit "die Arbeit so macht, wie er sagt " ............ pn ?
 
Ein Anwalt haftet nicht für Handlungen seines Mandanten.
Es geht eben um die Handlungen, die der Mandat getätigt hat, die laut diesem Anwalt nicht gegen Gesetz verstoßen, dann aber laut einem Gericht doch.
 
die der Mandat getätigt hat, die laut diesem Anwalt nicht gegen Gesetz verstoßen
Wenn es beweisbar ist, könnte man versuchen, den Anwalt zu belangen, aber haftbar machen, für Dinge, welche der Mandant tut, wird man ihn kaum können. Hilft dem Verurteilten dann auch ned wirklich, wenn er sich strafbar gemacht hat.
 
wirst wohl für seine Dienstleistung einen Vertrag abschließen
nein, Du unterschreibst ihm eine Vollmacht, das er Deine Interessen vertritt, nicht mehr und nicht weniger. Der Anwalt verpflichtet sich zu gar nichts, ausser den Mandanten bestmöglich zu vertreten.
 
Ich frage mich, um welche Art von Fällen es sich dabei handeln könnte.

Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe, außer es liegt ein entschuldbarer Rechtsirrtum vor. Zwar legt die Rechtsprechung einen strengen Maßstab an, wann ein Rechtsirrtum entschuldbar ist, aber wenn es sich tatsächlich um eine schwierige juristische Frage handelt, wo für den Laien mit natürlichem Rechtsempfinden nicht erkenntlich ist, ob etwas verboten ist oder nicht, und man informiert sich bei einem Anwalt, dann wird ein entschuldbarer Rechtsirrtum vorliegen, wenn man eine falsche Auskunft erhält.
Im Strafrecht kann ein solcher entschuldbarer Rechtsirrtum schon deshalb kaum vorkommen, weil bei den allermeisten Delikten davon auszugehen ist, dass dem Bürger der Unrechtsgehalt der Tat auch in Unkenntnis des Gesetzes klar sein muss. (Man braucht z. B. nicht § 127 StGB zu kennen, um zu wissen, dass man nicht stehlen darf.)
 
Ich frage mich, um welche Art von Fällen es sich dabei handeln könnte.

Wenn der Anwalt z.B. murks die n´Nachbarin ab, g'schieht dir eh nix sagt, wird's mit'n rausreden viell. ein bissl schwierig ... :mrgreen:
 
murks die n´Nachbarin ab g'schieht dir eh nix sagt, wird's mit'n rausreden viell. ein bissl schwierig
Ja, eben weil der Unrechtsgehalt der Tat auch für den Rechtsunkundigen offensichtlich sein muss. (Wenn tatsächlich Gründe dafür vorliegen, dass jemandem der Unrechtsgehalt der Tat nicht einsichtig ist, ist er unzurechnungsfähig. Das ist wieder ein anderes Thema.)
 
Würde mal sagen das läuft in der Art wie Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, nur in dem Fall halt falsche Auskunft schützt nicht ...

§1300 ABGB: zur sachverständigenhaftung

Ein Sachverständiger ist auch dann verantwortlich, wenn er gegen Belohnung in Angelegenheiten seiner Kunst oder Wissenschaft als Versehen einen nachtheiligen Rath ertheilet. Außer diesem Falle haftet ein Rathgeber nur für den Schaden, welchen er wissentlich durch Ertheilung des Rathes dem Andern verursachet hat.


eventuell beschwerde bei der rechtsanwaltskammer (aber da sitzt seinesgleichen - und eine krähe hackt der anderen kein auge aus ;-)


nein, Du unterschreibst ihm eine Vollmacht, das er Deine Interessen vertritt, nicht mehr und nicht weniger. Der Anwalt verpflichtet sich zu gar nichts, ausser den Mandanten bestmöglich zu vertreten.

na sicher ist das ein auftragsverhältnis. klar haftet er.
der anwalt muss dir auch sagen, wenn zb eine klage als sinnlos anzusehen ist - also als geldverschwendung - und nicht einfach drauf los klagen...
 
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