Dienstleistungen Diverses Escortgirl zurückschicken - wie geht das?

eben - also kann man auch nicht von Vertrag reden.
Natürlich muss man von einem Vertrag sprechen. Es gibt zu diversen Verträgen keine Judikatur. Entweder weil sie eh immer eingehalten wurden, oder weil halt in Streitfällen bisher keiner was ausjudizieren wollte. Trotzdem ist es klar, dass ein Vertrag zu Stande gekommen ist.
Das einzige Problem bei Sexdienstleistungsverträgen ist, dass bis vor Kurzem unklar war, ob sie nicht sittenwidrig und damit ohnehin nichtig sind. Erst ein richtungsweisendes Urteil des OGH aus 2012 hat klargestellt, dass Prostitutionsverträge grundsätzlich nicht sittenwidrig sind. Aber es wurde nur festgestellt, dass der Kunde nach vereinbarungsgemäß erbrachter Dienstleistung zahlen muss. Alle anderen möglichen Fragen wurden nicht beantwortet, weil sie sich nicht gestellt haben. Daher kann man sich in einer Diskussion wie hier nur anschauen, wie die Rechtslage bei anderen Dienstleistungsverträgen ausschauen würde.

wenn die Leistung erbracht wurde dann natürlich nicht, aber nicht ab dem Anruf.
Ein Vertrag entsteht nicht erst durch seine Erfüllung, sondern bereits mit der Vereinbarung. Und wenn telefonisch vereinbart wird, eine Lady kommt zu einem dreistündigen Date zu Dir nach Hause und hat Sex mit Dir gegen ein in Voraus zu bezahlendes bestimmtes Entgelt, dann ist es eindeutig ein mündlicher Vertrag.
is mir schon klar dass Juristen alles mögliche verkaufen wollen, selbst dann wenn es nicht mal Gesetze dafür gibt.
Wenn Du mich meinst, ich will gar nichts verkaufen. Gerade im Zivilrecht ist im Übrigen nur Weniges gesetzlich geregelt. Das nennt man Vertragsfreiheit. Es gibt ja bspw. auch kein Gesetz, wie eine Friseur- oder Massagedienstleistung auszusehen hat.
 
Aber es wurde nur festgestellt, dass der Kunde nach vereinbarungsgemäß erbrachter Dienstleistung zahlen muss
na super - soll ich dir sagen was ich mit diesem Vertrag mache ???

Allle anderen möglichen Fragen wurden nicht beantwortet, weil sie sich nicht gestellt haben.

fragt sich wem sich die andere Fragen nicht gestellt haben - das ist kein Vertrag - ich akzeptiere das nicht, wenn sie kommt und besoffen ist - dann schickst du sie doch auch heim


und gerade hier macht das aussehen sehr wohl etwas aus . hier gibts so gut wie keine Regelungen, dass man auch nicht von einem Vertrag sprechen kann.
 
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reden wir jetzt von dissens? dann kommt kein vertrag zu stande. irrtumsanfechtung? auflösung vertrag. oder nicht-erfüllung des vertrags?
Ganz klar Nichterfüllung. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder ich habe den Vertrag mit Lady X ausgemacht, dass sie kommen soll. Dann darf sie mir nicht Lady Y als Vertretung schicken. Mit Lady Y habe ich keinen Vertrag, daher muss ich auch nichts zahlen.
Oder ich habe mit der Agentur ausgemacht, dass sie mir Lady X schickt. Wenn stattdessen Lady Y erscheint, hat die Agentur den Vertrag nicht erfüllt.
Irrtumsanfechtung würde man dann probieren können, wenn zwar die Lady wie vereinbart erscheint, aber viel schlechter aussieht als auf den Fotos im Internet. Aber das wäre juristisch sehr heikel: Um wieviel "schiacher" darf eine Frau in Wirklichkeit sein, dass Du sie immer noch akzeptieren musst? ;)
 
na super - soll ich dir sagen was ich mit diesem Vertrag mache ???

fragt sich wem sich die andere Fragen nicht gestellt haben - das ist kein Vertrag - ich akzeptiere das nicht, wenn sie kommt und besoffen ist - dann schickst du sie doch auch heim

und gerade hier macht das aussehen sehr wohl etwas aus . hier gibts so gut wie keine Regelungen, dass man auch nicht von einem Vertrag sprechen kann.

Gegenfrage: Was ist es dann, wenn es kein Vertrag ist?
Ein Vertrag ist grundsätzlich alles, sobald zwei Menschen Leistung und Gegenleistung vereinbaren.
 
Gegenfrage: Was ist es dann, wenn es kein Vertrag ist?
es ist eine Abmachung zwischen zwei oder mehreren Individuen - meist mündlich und ab da wird es sowieso schon heikel.

es gibt so etwas wie einen schriftlichen Vertrag in dem drinnen steht "alf fickt filde für 50 euro drei mal im monat" nicht !!! und das wissen die sehr genau, das ist kein Vertrag der vor Gericht auch nur irgend etwas wert ist.
 
es ist eine Abmachung zwischen zwei oder mehreren Individuen - meist mündlich und ab da wird es sowieso schon heikel.

es gibt so etwas wie einen schriftlichen Vertrag in dem drinnen steht "alf fickt filde für 50 euro drei mal im monat" nicht !!! und das wissen die sehr genau, das ist kein Vertrag der vor Gericht auch nur irgend etwas wert ist.

du hast beim escortservice doch nicht nur angerufen um dich aufzugeilen? und woher sollten die sonst deine adresse haben? fragen über fragen..... ;-)

keine angst ich hab auch schon ein mädl rausgeschmissen, das scheiss service erbracht hat. teilweise sogar mein geld zurückverlangt genommen (ist kein diebstahl...da du in dem fall ja keinen bereicherungsvorsatz hast)......
 
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du hast beim escortservice doch nicht nur angerufen um dich aufzugeilen? und woher sollten die sonst deine adresse haben? fragen über fragen..... ;-)

ich hab überhaupt nicht angerufen - das ist nur rein theoretisch und damit es zu einer Geldübergabe kommt müssen beide einverstanden sein - natürlich gilt das nicht wenn man aus Jux anruft um sie zu ärgern (obwohl ...), aber Gründe gäbe es da genug die mir einfallen um sie zurück zu schicken, genauso wie sie nicht gezwungen ist zu bleiben. Die Adresse können die willkürlich ausgesucht haben.
 
Die Definition eines Vertrags = "Abmachung zwischen zwei oder mehreren Individuen". Ob mündlich oder schriftlich, ist grundsätzlich egal. Dass mündliche Verträge in der Praxis schwerer durchzusetzen sind, stimmt natürlich auch. Ändert aber nichts daran, dass der Vertrag existiert.

Bei Verträgen über sexuelle Dienstleistungen gibt es sicher Besonderheiten. Ein Vertrag, der lautet:
"alf fickt filde für 50 euro drei mal im monat"
ist ein gutes Beispiel. Der Vertrag nur bedingt gültig. Was lt. OGH in jedem Fall fix ist: Wenn filde (Hilde?) sich in in einem Monat 3 mal ficken lässt, hat sie jedenfalls Anspruch auf die 50 Euro.
Was sicher nicht geht: Wenn sich Hilde in einem Monat nicht dreimal ficken lässt, kann Alf dieses Versprechen nicht vor Gericht einklagen. Das wäre wahlweise Vergewaltigung oder Zuhälterei.
Was gehen müsste: Wenn sich Hilde in einem Monat nur zweimal ficken lässt, kann Alf das Entgelt auf 33,33 Euro verringern.

Problematisch sind bspw. folgende Fälle:
* Hilde möchte ficken, aber Alf hat keine Lust oder kriegt keinen Steifen. Nach üblicher Vertragsauslegung liegt Annahmeverzug vor, Hilde hätte Anspruch auf anteiliges Entgelt.
* Hilde ist bereit zu ficken, aber sie ist betrunken und hat eine ziemliche Fahne. Hier könnte Alf einwenden, dass sie nicht in der Lage ist, die versprochene Sexdienstleistung ordentlich zu erbringen.
* Alf möchte ficken, Hilde ist auch bereit, aber Alf möchte diesmal Analverkehr. Hilde lehnt ab. Hier liegt MMN auch Annahmeverzug vor, der Analsex war nicht ausgemacht.

Das sind nur einige mögliche Fragen.

Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass der vorliegende Vertrag in diesem Fall wegen "Verkürzung über die Hälfte" ungültig wäre. 50 Euro für dreimal Sex sind bei Weitem zu wenig, jedenfalls mehr als 50% unter dem üblichen Marktpreis.
 
ich hab überhaupt nicht angerufen - das ist nur rein theoretisch und damit es zu einer Geldübergabe kommt müssen beide einverstanden sein - natürlich gilt das nicht wenn man aus Jux anruft um sie zu ärgern (obwohl ...), aber Gründe gäbe es da genug die mir einfallen um sie zurück zu schicken, genauso wie sie nicht gezwungen ist zu bleiben. Die Adresse können die willkürlich ausgesucht haben.

irrtum geldübergabe hat nix mit einer gültigkeit eines vertrages zu tun. klar, die wählen eine telefonnummer ganz willkürlich und finden willkürlich noch die adresse dazu, auch wenn du nicht im telefonbuch stehst? :-D
 
musst du nicht, du kannst auch die ganze zeit nur reden :-D

ich schick sie wieder heim wenn an der Sache etwas faul ist, ganz einfach.


da könnte man fast denken, die haben nichts zu tun wenn die ein Telefonat schon als Vertrag fixieren wollen .

und wenn ich 1000 mal anrufen dann ist es noch immer kein Vertrag.
 
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Ich fürchte, das Bewusstsein darüber, dass Sexdienstleistungen auch Dienstleistungen sind (mit den entsprechenden juristischen Konsequenzen), muss hierzulange noch ausgebaut werden ...
 
ich schick sie wieder heim wenn an der Sache etwas faul ist, ganz einfach.


da könnte man fast denken, die haben nichts zu tun wenn die ein Telefonat schon als Vertrag fixieren wollen .

und wenn ich 1000 mal anrufen dann ist es noch immer kein Vertrag.

lol....sorry aber einführung in zivilrecht können wir hier nicht machen bzw. nur bei leuten, die es auch verstehen wollen :)
 
Ich fürchte, das Bewusstsein darüber, dass Sexdienstleistungen auch Dienstleistungen sind (mit den entsprechenden juristischen Konsequenzen), muss hierzulange noch ausgebaut werden ...

ok - dann gibt sie das geld zurück wenn sie nicht will ... ist ja dann ein Vertragsbruch, oder wie wird das gehandhabt?

Telefonat und Transport ist nur ein Teil der Dienstleistung und wenn (aus welchen Grund auch immer) die eigentliche Dienstleistung nicht zustande kommt, dann wird für gar nichts bezahlt .
lol....sorry aber einführung in zivilrecht können wir hier nicht machen bzw. nur bei leuten, die es auch verstehen wollen :)

dran hab ich auch kein Interesse.
 
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Ich fürchte, das Bewusstsein darüber, dass Sexdienstleistungen auch Dienstleistungen sind (mit den entsprechenden juristischen Konsequenzen), muss hierzulange noch ausgebaut werden ...

jedes andere Dienstleistungsgewerbe hat schon längst begriffen, dass es um den Kunden bzw. die Dienstleistung geht und nicht darum, krampfhaft irgendwelche nicht rechtskräftigen Verträge per Telefon abzuschließen.


die wählen eine telefonnummer ganz willkürlich und finden willkürlich noch die adresse dazu

ist auch noch lange kein Beweis - kann er von irgendwo her haben ... vielleicht aus einer aneren Kundenliste oder was weiss ich denn woher er die hat !
 
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man sieht du hast großes vertrauen in unser rechtssystem. auf hoher see und vor gericht bist leider in gottes hand.
 
man sieht du hast großes vertrauen in unser rechtssystem. auf hoher see und vor gericht bist leider in gottes hand.

du bist nicht das Rechtssystem und von einem Vertrag kann hier keine Rede sein - höchstens einseitig.
 
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jedes andere Dienstleistungsgewerbe hat schon längst begriffen, dass es um den Kunden bzw. die Dienstleistung geht und nicht darum, krampfhaft irgendwelche nicht rechtskräftigen Verträge per Telefon abzuschließen.
Die Verträge sind in aller Regel sehr wohl rechtskräftig.

Du sprichst aber - ob bewusst oder nicht - einen wichtigen Aspekt ganz abseits der Juristerei an. Wenn Du bei einem Dachdecker anrufst und sagst, Du möchtest drei Ziegel ausgetauscht haben, und der Dachdecker sagt Dir am Telefon, das kostet X Euro und er kommt am Montag um 13:00 Uhr und macht das, und Du willigst ein, dann ist ein Vertrag zu Stande gekommen.
Nehmen wir an, der Dachdecker erscheint pünktlich, Du bist aber nicht da und er müsste aber durch Deinen hoch eingezäunten Vorgarten, um zum Haus zu kommen, könnte er die X Euro einfordern, weil er ja leistungsbereit war, Du aber die Leistung nicht annehmen wolltest.

Üblicherweise wird so etwas aber nicht eingeklagt, sondern der Dachdecker wird versuchen, einen anderen Termin auszumachen, um die Ziegel doch noch zu reparieren. Weil Rechthaben manchmal dem guten Ruf schadet.
Genauso könnte auch eine Escort-Lady auf ihren guten Ruf bedacht sein, und wenn sie nach dem Eingangsgespräch zurückgeschickt wird, weil sie dem Kunden nicht zusagt, anstandslos das Geld zurückgeben (evtl. die Fahrtkosten einbehalten). Einfach um einen guten Ruf aufzubauen oder zu behalten, was in Zukunft zu Mehreinnahmen führen kann. Das ist im Wirtschaftsleben immer Abwägungssache.
 
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