Dienstleistungen Diverses Kunden AGB

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Gast

(Gelöschter Account)
Hallo an die sehr geejrter Mitlglieder von EF!

Mit großer Interesse habe ich immer die Websites der sog. Begleitservice-Firmen angeschaut, insbesondere - :) - den Punkt AGB - was (AGB) an sich sehr überraschend und witzig wirkt, wenn man diese Branche kennt. Ich denke ohne Ausnahme kann ich sagen dass diese ABGs schützen nur die Firmen und daher tragen ALLE Risiken die Kunden - nicht überraschend...
So habe ich überlegt, dass man eine Kunden-AGB verfassen könnte, die die Rechte der Kunden in gegebenen Fällen schützen. Ein Vorschlag von mir - jede/r kann natürlich ihre/seine Meinungen hinschreiben:

1. In folgenden Fällen gelten die AGB der Begleitservice-Firmen für die Kunden nicht mehr:
- wenn die gebuchte Person(en) und die Person(en) auf den Fotos der gebuchten Person(en) auf der Website der gegebenen Begleitservice-Firma nicht identisch sind oder die Fotos zu viel Korrektionen enthalten. Das heißt, der jeweilige Kunde:down: können sich dann frei entscheiden ob er/sie die Leistungen der gebuchte:down: Personen in Anspruch nehmen möchten oder nicht; wenn nicht oder teilweise, ist keine oder einen Teil des Preises der origenellen Leistung zu zahlen;
- wenn sich die gebuchte:down: Person(en) nicht auf entsprechende Art und Weise benehmen können; z.B. wenn die gebuchte:down: Person(en) machen sowas, obwohl der Kunde:down: ndas icht will und/oder die gebuchte:down: Person(en) von der Kunde:down: mehrmals verlangt wurde, das nicht zu tun;
- wenn die gebuchte:down: Person(en) stinken und wirken nicht "frisch" und gutgelaunt;
- wenn die gebuchte:down: Person(en) ihre Alter nicht beweisen können wenn der Kunde:down: sie darum bitten; z.B. auf Homepage sieht man 23J aber in der Realität wirkt die gebuchte:down: Person(en) 30J;
- wenn die gebuchte:down: Person(en) kommen zu früh und zu spät, ist der Kunde:down: nicht verpflichtet die Leistung(en) dieser Personen in Anspruch zu nehmen und daher ist der Kunde:down: nicht verpflichtet Geld zu zahlen;
- wenn die gebuchte:down: Person(en) den Kunden vorzeitig verlassen, ist der Kunde:down: zum entsprechenden Ersatz berechtigt;
- wenn der Kunde:down: mit der Leistung der gebuchte:down: Person(en) nicht zufrieden ist, ist der Kunde:down: zum Ersatz berechtigt;
- wenn die Serviceliste/Leistungen und die Preise der Leitungen der gebuchte:down: Person(en) nicht eindeutig definiert sind von der Begleitservice-Firma/gebuchte:down: Person(en), ist alles als inkludiert angenommen was der Kunde:down: denkt;
- wenn die Leistungen der gebuchte:down: Person(en) vor Ort zu besprechen sind und der Kunde:down: und die gebuchte:down: Person(en) nicht vereinbaren können, kann der Kunde:down: die gebuchte:down: Person(en) weggeschicken ohne Geld zu zahlen.

Ich schlage Euch vor, wer sich dieser oder später - vernünftig - ergänzten AGB anschließt, findet er/sie diese Regelungen für sich verpflichtend und wird sich gemäß dieser Regelungen verhalten - z.B. bei einer Buchung von Escortgirl, so wenn eine von diese Punkten eintritt, wird er von der Bindung der ABG von Begleitservice-Firmen befreit ohne die Einwilligung der jeweiligen Begleitservice-Firmen.

Für zahlreiche Antworten bedanke ich mich!
Liebe Grüße,
Josef
 
irgendwie is der ansatz ja liab.

aber viel spass beim versuch auf juristischer ebene auf solche AGB zu pochen :mrgreen:

- wenn die Serviceliste/Leistungen und die Preise der Leitungen der gebuchte:down: Person(en) nicht eindeutig definiert sind von der Begleitservice-Firma/gebuchte:down: Person(en), ist alles als inkludiert angenommen was der Kunde:down: denkt;

:cool: welche leistungen denn?

esmeralda macht kein naturfranzösisch obwohls in der beschreibung steht? laetizia ist nicht ganz fit im schritt?

pro forma wird die agentur immer nur das date arrangieren. nicht mehr und nicht weniger.

was hinter verschlossenen türen geschieht würdest du bei der derzeitigen gesetzeslage kaum einklagen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du bist gemein petseit, wo er sich doch extra heute dafür im EF angemeldet hat. Lachnummer hoch sieben übrigens.
 
Joooo... jedem, mit zumindest etwas juristischer Vorbildung, entfleucht angesichts deiner Forderungen wohl ein dezentes Lächeln!
Nette Idee, wenn du einen Juristen findest, der das in Form von rechtskonformen AGBs gießen kannst, lass es mich wissen, den Teufelskerl will ich kennenlernen :mrgreen:
 
- wenn der Kunde:down: mit der Leistung der gebuchte:down: Person(en) nicht zufrieden ist, ist der Kunde:down: zum Ersatz berechtigt;
lol dann gibts sicher ein paar die nie zufrieden sind

- wenn die Serviceliste/Leistungen und die Preise der Leitungen der gebuchte:down: Person(en) nicht eindeutig definiert sind von der Begleitservice-Firma/gebuchte:down: Person(en), ist alles als inkludiert angenommen was der Kunde:down: denkt;
nochmal lol ... Die erotischen Services DÜRFEN gar nicht angeführt werden

Ohne Kohle wegschicken (weil falsches Mädel etc) kannst auch ohne AGBs..vermutlich landest aber relativ rasch auf einer Agentur-übergreifenden Blacklist wenn das nicht objektiv begründbar ist.

BTW jeder kann AGBs schreiben..Auch ohne Juristen...Musst nur wen finden der sie akzeptiert...
Zum üben schlage ich pxxx mal vor welche für die nächste WürschtelbudenTransaktion zu schreiben...

Bitte dann hier einen Erfahrungsbericht posten :haha:
 
Ich hoffe fast, das ist als Witz gedacht, weil soooooooooooooooo blöd kann kein Mensch sein, oder doch ? neeeeeeeeeeeeee
 
Ich hoffe fast, das ist als Witz gedacht, weil soooooooooooooooo blöd kann kein Mensch sein, oder doch ? neeeeeeeeeeeeee

Wie sagte schon Einstein: Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher!
 
Joooo... jedem, mit zumindest etwas juristischer Vorbildung, entfleucht angesichts deiner Forderungen wohl ein dezentes Lächeln!

Juristische Vorbildung wär schon ein Overkill.... Volksschulabschluss sollte reichen. Ich frag mich übrigens ob der TE......?
 
:lehrer: Aus meinen AGB, die selbstverständlich alle Mädels akzeptieren und in dreifacher Ausführung unterschreiben:
BTW kann mir jemand helfen den Text fehlerfrei ins rumänische, ungarische und chinesische zu übersetzen?

Wenn die Dame:down: auch Spaß daran hat(ben) ist kein Entgelt zu entrichten.
Kommt(en) sie öfter zum Höhepunkt als der Kunde ist das Vorzeichen der Transaktion umzudrehen.
Pro simuliertem Orgasmus ist ein Strafzuschlag in der Höhe von €50 zu entrichten.
Falsches Stöhnen reduziert den Zahlungsbetrag pro Minute um €10.


ACHTUNG IRONIE (diesmal nicht in weiß, damit es für alle gleich ersichtlich ist und niemand Angst hat ich verleumde die Mädels, die ich besuche)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nicht zu vergessen, Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Kunden wie Massagen, Essenholen und Mistsäcke mit runternehmen ist aliquot gegenzuverrechnen. Wobei für entwürdigende Tätigkeiten wie z.b. nackt die Küche aufwischen die Quote individuell zu vereinbaren ist.
 
Selbst wenn etwas nicht durchführbar ist, wie es klarerweise in dem Fall ist, so kann man das Gedankenspiel doch ernsthaft fortführen. Die verrücktesten Ideen sind oft die genialsten! :)
 
Aus meinen AGB, die selbstverständlich alle Mädels akzeptieren und in dreifacher Ausführung unterschreiben:
BTW kann mir jemand helfen den Text fehlerfrei ins rumänische, ungarische und chinesische zu übersetzen?

Nicht zu vergessen eine Bescheinigung von der MA2412 Ing. Breitfuss, der dafür zuständig ist.:mrgreen:
Wie man auf so eine Idee kommen kann:hmm:
 
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