Vergewaltigung zu Milde bestraft?

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Gast

(Gelöschter Account)
Folgender, meiner Meinung nach einseitige Bericht zum Umgang der Justiz mit Vergewaltigung, hat mich dazu veranlasst, nach der Stimmung im Forum zu fragen.

http://salzburg.orf.at/stories/450404/

Wird Vergewaltigung zu Milde bestraft? Welche Strafen wären angemessen? Und wie hoch sind eigentlich die Strafen für Vergewaltigung wirklich?

Hier meine Kritik am Artikel: Dort wird von 600 Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen in Slbg. pro Jahr gesprochen. Für diese Zahl gibt es keine seriöse Quelle. Denn wenn nur 50-60 Fälle angzeigt und davon noch weniger zu einer Verurteilung gelangen ist es nicht möglich auf eine Dunkelziffer von mehreren hundert bist tauseneden Prozent zu schließen. Zumindest die angezeigten Fälle, die nicht zu einer Verurteilung führen, sind keine Vergewaltigungen, wenn man Gerichtsurteile respektiert.
Sicher gibt es eine Dunkelziffer an nicht geahndeten Verurteilungen, die gibt es aber auch für Verleumdungen, in denen eine Vergewaltigung zu Unrecht behauptet wird. Es wäre z.B genauso unseriös von den 50-60 angezeigten Fällen von 40 falschen Beschuldigungen zu sprechen.

Wenn man sich die Strafrahmen für Sexualdelikte ansieht, so sind dies meines Erachtens gar nicht so niedrig. Allenfalls die Ausschöpfung des Strafrahmens wäre in manchen Fällen zu kritisieren.
Ich glaube, dass viele, die sich über niedrige Strafen beklagen die Höhe der Strafen gar nicht kennen. Z.B. habe ich erst vor ein paar Tagen in einer Gratisszeitung gelesen, dass lebenslange Freiheitsstrafe in Österreich maximal 20 Jahre bedeutet, was falsch ist.
 
Das ist ein schwieriges Thema und jeder Fall ist individuell verschieden. Für mich ein absolutes Horrorszenario. Soetwas dürfte eigentlich gar nicht passieren aber wie allgemein bekannt leben wir in keiner optimalen Welt.

Auch wenn die Strafe nicht so hoch ausfällt, nach der Haft wird mit Sicherheit nichts leichter - viel erschreckender ist die hohe Dunkelziffer und die Fälle die nicht zur Anzeige gebracht werden .
 
Wird Vergewaltigung zu Milde bestraft? Welche Strafen wären angemessen? Und wie hoch sind eigentlich die Strafen für Vergewaltigung wirklich?

Von 6 Monaten bishin zur lebenslangen Freiheitsstrafe ist alles drinn`...

Oft isses nicht nur das Strafmaß, welches für Aufsehen sorgt, auch die Art und Weise des Strafvollzuges gelten als vieldiskutiert.
 
ich kann nicht für die gesamte österreichische bevölkerung sprechen, aber ich kenne in meinem bekanntenkreis schon drei fälle wo die täter entweder gar nicht angezeigt wurden bzw. einer wurde angezeigt, es kam aber zu keiner verurteilung. die gründe sind meistens die gleichen: die täter sind familienmitglieder, das opfer hat angst bzw. ist froh wenn die sache verschwiegen wird, die "ehre" bzw. das ansehen der familie möchte nicht beschmutzt werden... manchmal helfen sogar die mütter zu den vätern, für mich etwas noch unverständlicheres.
 
§ 201 StGB Vergewaltigung

Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Juni 2010)

(1) Wer eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

(2) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der vergewaltigten Person zur Folge oder wird die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat die Tat aber den Tod der vergewaltigten Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

§ 206 StGB Schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen

Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Juni 2010)

(1) Wer mit einer unmündigen Person den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternimmt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine unmündige Person zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung mit einer anderen Person oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen.

(3) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der unmündigen Person zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat sie aber den Tod der unmündigen Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

(4) Übersteigt das Alter des Täters das Alter der unmündigen Person nicht um mehr als drei Jahre, besteht die geschlechtliche Handlung nicht in der Penetration mit einem Gegenstand und hat die Tat weder eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) noch den Tod der unmündigen Person zur Folge, so ist der Täter nach Abs. 1 und 2 nicht zu bestrafen, es sei denn, die unmündige Person hätte das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet.
 
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Für diese Zahl gibt es keine seriöse Quelle. Denn wenn nur 50-60 Fälle angzeigt und davon noch weniger zu einer Verurteilung gelangen ist es nicht möglich auf eine Dunkelziffer von mehreren hundert bist tauseneden Prozent zu schließen.

deine meinung zum thema klingt dafür ja richtig seriös und fundiert! ;)

anscheinend hast du auch keine ahnung, was menschen durch eine vergewaltigung wirklich angetan wird.
 
Wahrscheinlich können sich vor allem viele Männer nicht vorstellen, wie es ist, vergewaltigt zu werden. Ich frag mich ja, warum der Threadersteller binnen kürzester Zeit in 2 Threads etwas zum Thema Vergewaltigung geschrieben hat und jetzt sogar einen eigenen Thread dafür eröffnet. Aber bitte.
Die Strafen finde ich viel zu mild.
Ich kenne selbst einen Fall, wo einem Mann das Vergewaltigen von 2 Kindern nachgewiesen werden konnte und das Resultat war, dass er als "Strafe" eine (gratis) Psychotherapie machen musste und seinen Namen ändern konnte. Begründung: Es war das erste Mal, dass er angezeigt wurde und er hat es zugegeben. Die Eltern der Opfer durften die Psychotherapie selbstverständlich selber bezahlen. Angeblich hat er wieder eine Freundin mit Kindern.
Man kann bestimmt darüber diskutieren wie lange der Täter eingesperrt werden sollte, aber dass er in jedem Fall von Vergewaltigung eingesperrt gehört müsste eigentlich außer Frage stehen (Tut es nur anscheinend nicht).
 
(1) Wer eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

wann bekommt man nur 6 monate??

(4) Übersteigt das Alter des Täters das Alter der unmündigen Person nicht um mehr als drei Jahre, besteht die geschlechtliche Handlung nicht in der Penetration mit einem Gegenstand und hat die Tat weder eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) noch den Tod der unmündigen Person zur Folge, so ist der Täter nach Abs. 1 und 2 nicht zu bestrafen, es sei denn, die unmündige Person hätte das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet.

das mit dem gegenstand check ich auch nicht...
 
wann bekommt man nur 6 monate??

das ist subjektiv. der richter muss a) das vorleben und b) die zukünftige entwicklung des täters berücksichtigen.

aber das lernt man im jus-studium leider nicht: WARUM der eine täter zb. 2 jahre kriegt und der andere für die selbe tat 10 jahre. strafmaßverhängung ist nicht objektiv.

das mit dem gegenstand check ich auch nicht...

es heißt ja: geschlechtliche handlung. also penetration. wenn dir ein mann auf deine vagina greift, ist das zwar belästigung aber keine geschlechtliche handlung im sinne des paragraphen.

außerdem soll sich der täter nicht berufen können und sagen: ich habe meinen penis doch gar nicht eingeführt nur einen dildo etc.
 
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Vergewaltigungen: Heftige Kritik an Justiz
Die heimische Justiz sei gegen Vergewaltiger noch immer viel zu nachsichtig. Das kritisiert der Salzburger Frauennotruf und fordert mehr Verurteilungen. Etwa 600 Frauen werden in Salzburg pro Jahr vergewaltigt oder sexuell genötigt.


Nur zwei Prozent werden angeklagt
Den Schritt zur Polizei wagen pro Jahr nur 50 bis 60 vergewaltigte Frauen in Salzburg, heißt es beim Frauennotruf.

Wenn der Justiz vorgeworfen wird, es würden nur 2 Prozent der Fälle angeklagt ...... welche Mitschuld hat die Justiz, wenn nur 50 - 60 von (angeblich) 600 Fällen angezeigt werden?
 
Das Thema Vergewaltigung ist sehr schwierig. Das ist meiner Ex-Freundin passiert. Wenn man miterlebt was das mit einen Menschen anrichtet kann man es auch als Mann verstehen. Ich war noch nicht lange mit ihr zusammen und da war auch das "Vertrauen" mir gegenüber weg, was Beziehungsmäßig nicht gutgehen kann. Für das braucht man ein gutes Umfeld mit Leuten die man lange kennt und denen man Vertraut. Psychisch ist das für die betroffene Person ein Horrortrip, das hab ich selber miterleben dürfen.

Aber es ist schwierig, als ich die Geschichte damals einen Freund erzählt habe meinte er auch, dass Frauen das dann in erster Linie auf sich selbst beziehen und es ihnen dann Peinlich ist. Das war auch bei meiner Ex so. Sie hat es auf sich selbst bezogen und am Anfang mal sich selbst die Schuld dafür gegeben, obwohl sie gar nichts dafür kann. Sie sagte selber ich brauche kein Mitleid mit ihr haben.... ihr war das total peinlich. Ich denke das geht vielen Frauen so und wenn sich eine Frau dann niemanden anvertraut und es für sich selbst behält, wie soll es dann zu einer Anzeige kommen?

Der Rechtsanwalt hat schon gesagt, da wird nicht viel rauskommen dabei, eine Bewährungsstrafe vielleicht. Auch die Untersuchungen durfte sich meine Ex selber bezahlen, und die waren für sie auch nochmals ein Horrortrip, weil sie genau dort untersucht wird wo in ihre Privatsphäre verletzt wurde. Ich weis nur, dass er ihr auch irgendwelche Krankheiten angehängt hat, was die Situation vor Gericht für den Vergewaltiger verschlechtert. Er hat sie aber auch telefonterror am Firmenhandy gemacht, das auch noch seinen teil beitragen dürfte. Wie dem auch sei, ich weis leider nicht wie der Prozess ausging, da ich so gut wie keinen Kontakt mehr zu ihr habe.

Aus verschiedensten Gründen kommt es zu keiner Anzeige, wenn die Täterschaft nicht nachgewiesen werden kann, dann kann man eine Person schlecht verurteilen. Wenn eine Frau länger braucht um sich einer Person anzuvertrauen, dann können die spuren schon längst verschwunden sein. Und es stimmt auch, dass das Opfer oft nur seine ruhe haben will, die Aussagen zu machen ect. das macht es nicht gerade Leichter.

Was die Strafen betrifft, so sind viele Richter denke ich mal zu Nachsichtig. Ich habe schon ei einigen Gerichtsverhandlungen zusehen dürfen. Der Richter hat auch die Aufgabe zu Beurteilen ob die Person einen positiven Lebenswandel schaffen kann oder hat ect. Habe das mal bei einem Fall von einen Typen gesehen der Drogen genommen hat aber auch verkauft. Der war lange Zeit arbeitslos und hatte eine Arbeit gefunden und wieder einen geregelten Alltag. Darum hat der Richter von der Freiheitsstrafe abgesehen.

Bei Vergewaltigern finde ich aber, wenn sie schon nicht hinter Gitter kommen, dann sollten sie wenigstens den finanziellen Aufwand des Opfers geglichen. Untersuchungen, Anwaltskosten, Therapie ect. Das müsste selbstverständlich sein. Eine Freiheitsstrafe von nur 6 Monaten finde ich aber auch zu wenig, als Mindeststrafmaß.
 
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Käme mir eine verhängten Strafe nicht hoch genug vor, würde ich meine eigene festlegen und der Einfachheit halber auch gleich selbst exekutieren ... ;)

(Ne ordentlich zertrümmerte Knieschiebe würd ich z.B. für angemessen halten)
 
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@tom040

Meiner Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt .

Wenn der Justiz vorgeworfen wird, es würden nur 2 Prozent der Fälle angeklagt ...... welche Mitschuld hat die Justiz, wenn nur 50 - 60 von (angeblich) 600 Fällen angezeigt werden?

Vielleicht weil die Betroffenen kein Vertrauen in die Justiz haben ? Andererseits, wenn es niemand zur Anzeige bringt dann wird sich auch nichts ändern.
 
Käme mir eine verhängten Strafe nicht hoch genug vor, würde ich meine eigene festlegen und der Einfachheit halber auch gleich selbst exekutieren ... ;)

(Ne ordentlich zertrümmerte Knieschiebe würd ich z.B. für angemessen halten)

das war bei uns das letzte mal 1938-1945 erlaubt.
 
Das mit der hohen Dunkelziffer kann schon stimmen, wenn man beachtet dass wirklich viele erst gar nicht so weit gehen und Anzeige erstatten.

Ich, als Mensch der keiner Fliege etwas zu Leide tut, finde solche Delikte ziemlich gravierend (wie auch Mord, Körperverletzung, usw.) und finde die Haftstrafen können gar nicht hoch genug sein. Gerade auch weil solche Täter oft zu Wiederholungstätern werden und es daher nur gut sein kann wenn sie möglichst lange weggesperrt werden.
 
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