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Werte Mitleser,
Da das Wiener Prostitutions Gesetz, § 5 - Artikel 1, die Ausübung der Prostitution in Wohnungen ausdrücklich untersagt, stehen die meisten hier besprochen Massagesalons auserhalb des rechtlichen Rahmens. Daraus ergeben sich für mich zwei Fragen:
1) Ich nehme einmal an, dass unsere Vertreter von Recht und Ordnung und guten Sitten hier auf des Steuerzahlers Kosten brav und aufmerksam mitlesen und dass daher der Tatbestand allgemein bekannt sein dürfte. Warum also wird diese Form der Wohnungsprostitution toleriert?
2) Kann man davon ausgehen, dass die Gunstgewerblerinnen, die in solchen Salons arbeiten, sich nicht der wöchentlichen Kontroluntersuchung unterziehen? Es wird wohl eher unwahrscheinlich sein, dass die Sitte in einem Wohnungsstudio vorbeikommt, den Deckel kontrolliert und sich so verabschiedet: "Weil die Damen alle brav bei der Kontroluntersuchung waren, drück ma halt beim 5er Paragraphen ein Auge zu ..."
Bitte um sachdienliche Beiträge.
Wolfi
Da das Wiener Prostitutions Gesetz, § 5 - Artikel 1, die Ausübung der Prostitution in Wohnungen ausdrücklich untersagt, stehen die meisten hier besprochen Massagesalons auserhalb des rechtlichen Rahmens. Daraus ergeben sich für mich zwei Fragen:
1) Ich nehme einmal an, dass unsere Vertreter von Recht und Ordnung und guten Sitten hier auf des Steuerzahlers Kosten brav und aufmerksam mitlesen und dass daher der Tatbestand allgemein bekannt sein dürfte. Warum also wird diese Form der Wohnungsprostitution toleriert?
2) Kann man davon ausgehen, dass die Gunstgewerblerinnen, die in solchen Salons arbeiten, sich nicht der wöchentlichen Kontroluntersuchung unterziehen? Es wird wohl eher unwahrscheinlich sein, dass die Sitte in einem Wohnungsstudio vorbeikommt, den Deckel kontrolliert und sich so verabschiedet: "Weil die Damen alle brav bei der Kontroluntersuchung waren, drück ma halt beim 5er Paragraphen ein Auge zu ..."
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Wolfi