Straßenstrich Warnung-"Strassenstrich"-Wien!

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Selten so einen Schwachsinn gelesen wie, die Mädels sollen gegenseitig auf sich aufpassen und jedes Auto-Kennzeichen notieren, wo eine einsteigt....

Erstens ist das alles andere als ein leichter Job da draussen und zweitens ist ein Auto-Kennzeichen sowas von egal, weil selbst das Wissen darüber, wenns nicht sowieso geklaut ist, keinen Mord verhindern könnte. Für die zuständigen "SPÖ-Tschapperln" vielleicht, aber nicht in der Realität.
 
und zweitens ist ein Auto-Kennzeichen sowas von egal, weil selbst das Wissen darüber, wenns nicht sowieso geklaut ist, keinen Mord verhindern könnte. Für die zuständigen "SPÖ-Tschapperln" vielleicht, aber nicht in der Realität.

1. Fahren die wenigsten mit geklauten Autos bzw. geklauten Kennzeichen in den Strichgegenden herum. Warum? Ganze einfach weil dort ehermehr Polizei unterwegs ist als auf der Rosenhügelstraße.

2. Morde lassen sich generell schwer verhindern. Das gilt für Taximorde ebenso wie für Hurenmorde. Aber eine verbesserte Aufklärungsquote könnte vielleicht abschreckend wirken.

und 3. ........ weil hier betreffend Zechpreller auch Negativtöne gegen die Mädchen aufkommen. Nicht zufrieden mit ihr ........ keine Wiederholungsgefahr. Aber wer das Mädel um den vereinbarten Lohn prellt, der ist einfach nur ein Ars....ch.:mauer:
 
1. Fahren die wenigsten mit geklauten Autos bzw. geklauten Kennzeichen in den Strichgegenden herum. Warum? Ganze einfach weil dort eher mehr Polizei unterwegs ist als auf der Rosenhügelstraße.

Zumindest in Vorwahlzeiten schon, aber nur um die Mädels zu schikanieren, abzukassieren und in die Illegalität abzudrängen.

2. Morde lassen sich generell schwer verhindern. Das gilt für Taximorde ebenso wie für Hurenmorde. Aber eine verbesserte Aufklärungsquote könnte vielleicht abschreckend wirken.

Also, warum sollen die Mädels dann gegenseitig Kennzeichen notieren? Meinst Du, die haben nix anderes zu tun?

Noch schwerer lassen sich diese Morde aber verhindern, wenn man die Mädels jetzt mit aller Gewalt auch noch hinaus auf eine Ausfahrtsstrasse verdrängen will, wo es überhaupt nichts für die Verrichtung gibt, ausser vielleicht eine Strassenlaterne. Dort sind sie noch viel mehr dazu gezwungen, auf "Nimmer-Wiedersehen" in irgendein Auto einzusteigen und sich auszuliefern.

Das müssten eigentlich auch die Leute von der Wiener SPÖ kapieren, die sich damit befassen.
 
wer das Mädel um den vereinbarten Lohn prellt, der ist einfach nur ein Ars....ch.:mauer:

Eigentlich wäre so jemand nicht nur ein "Leistungsbetrüger" (wie in D), sondern ein Vergewaltiger (wie in I) ... dass er in A sogar noch vom OGH faktisch unterstützt wird (Nutznießer der Sittenwidrigkeit), zeigt den zu geringen Stellenwert, den die Gesellschaft Sexarbeiterinnen zugesteht. Nur dieser geringe Stellenwert erklärt, warum die Polizei so ohne weiteres legalen Sexarbeiterinnen das legale Geschäft stören kann. Zum Vergleich: Wenn Tierschützer einer Modekette das legale, aber moralisch zweifelhafte, Geschäft mit Pelzwaren stören, dann geht die Staatsanwaltschaft mit den §§ gegen organisierte Kriminalität vor.

Dort sind sie noch viel mehr dazu gezwungen, auf "Nimmer-Wiedersehen" in irgendein Auto einzusteigen und sich auszuliefern. Das müssten eigentlich auch die Leute von der Wiener SPÖ kapieren, die sich damit befassen.

Im Hinblick auf den geringen Stellenwert der Sexarbeiterinnen ist zu befürchten, dass den Leuten aus der Politik solche Überlegungen gänzlich egal sind, dass manche das "Nimmer-Wiedersehen" insgeheim sogar begrüßen. Klar ist bei einer solchen Gleichgültigkeit der Politik auch bei der Polizei die Motivation zur Aufklärung von Prostituiertenmorden geringer, als wenn ein Bankier Opfer ist.
 
Selten so einen Schwachsinn gelesen wie, die Mädels sollen gegenseitig auf sich aufpassen und jedes Auto-Kennzeichen notieren, wo eine einsteigt....


Na ja...Balbo...aber die schwarzen Mädchen machen das tatsächlich...und das find ich gut... :daumen:

Sie rufen sich auch gegenseitig an, wenn ein Mädl zeitmässig drüber ist... ;)
 
Na ja...Balbo...aber die schwarzen Mädchen machen das tatsächlich...und das find ich gut... :daumen:

Sie rufen sich auch gegenseitig an, wenn ein Mädl zeitmässig drüber ist... ;)

na ja, die schwarzen, aber laut balbo NICHT die roten................:hahaha:
 
Eigentlich wäre so jemand nicht nur ein "Leistungsbetrüger" (wie in D), sondern ein Vergewaltiger (wie in I)

Was ist, wenn sie mir
die Zahlung vorerst stundet
und ich dann nicht zahl?

Wird dann der Sexakt
nachträglich noch zu einem
Gewaltverbrechen?
 
Was ist, wenn sie mir die Zahlung vorerst stundet und ich dann nicht zahl? Wird dann der Sexakt nachträglich noch zu einem Gewaltverbrechen?

Der Täter veranlasste dann die Frau zum Sexualakt, indem er ihr durch Täuschung die Möglichkeit nahm, ihre freie willentliche Zustimmung zu geben. Denn zum unentgeltlichen Sexualakt gab es keine Zustimmung und sie war auch nicht zu erwarten (vgl. internationales Verbrechen der sexuellen Gewalt gem Art 7 Abs 1 lit g Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, BGBl III 180/2002, vgl. im Rat und Hilfe > Hobbyhurenthread den Link zum Obersten Kassationsgerichtshof Rom).
 
Wenn der "Täter" erst
die Absicht hat, zu zahlen,
und dann kein Geld hat,

wird dann der Sexakt
nachträglich noch zu einem
Gewaltverbrechen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Wembley: Ohne Geld in der Tasche die Leistung einer Sexarbeiterin zu beanspruchen, wäre im Sinn des Urteils aus Italien bedingter Vorsatz, die Zahlung zu verweigern (und somit Sex unter Täuschung der Frau zu praktizieren) ... insbesondere dann, wenn der Täter auch danach keine Lösung anbietet (z.B. Hinterlegung eines Pfands).
 
Für dich nocheinmal:
"die Absicht hat, zu zahlen"
hab ich geschrieben.
 
Ohne Geld in der Tasche die Leistung einer Sexarbeiterin zu beanspruchen, wäre im Sinn des Urteils aus Italien bedingter Vorsatz

Ist es auch in Österreich, erfüllt sein könnte jedoch allenfalls der Tatbestand des Betrugs (genauso, wenn jemand irgendeine ander Leistung in Anspruch nimmt und zu diesem Zeitpunkt schon weiß, dass er sie nicht wird bezahlen können) - für sexuelle Handlungen reicht die tatsächliche Einwilligung, ohne dass es auf das Motiv dazu ankommt. Würde wohl auch dem natürlichen Rechtsempfinden widersprechen, hierin dann eine sexuelle Nötigung oder dgl zu sehen.

Übrigens eine interessante Rechtsfrage, ob der von Beginn an zahlungsunwillige Freier im Hinblick auf die Unklagbarkeit der Leistung ein Betrugsdelikt verwirklicht, ich meine aber schon - die Sittenwidrigkeit (übrigens eh nur eine relative - wenn einmal bezahlt ist, kann der "Schandlohn" nicht mehr zurückgefordert werden) ändert ja nichts daran, dass die Prostituierte unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (Zahlungsfähigkeit/-willigkeit) zu einer vermögenswerten Leistung veranlasst wird.

NJoe
 
Na Grüß Gott. Die Probleme in Wien reichen nimma?
Jetzt nehmen wir uns die Itaker auch noch vor? Respect! :daumen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Wembley: Wenn der "Täter" erst die Absicht hat, zu zahlen, und dann kein Geld hat, wird dann das Festessen im Haubenlokal nachträglich noch zu Zechprellerei? Wenn er nachher nicht einmal Pfand leistet, dann sehr wohl, weil ihm das Gericht die Absicht zu zahlen wegen seines Folgeverhaltens nicht glaubt.

@NJoe: In Österreich könnte sich der Täter auf fehlendes Unrechtsbewusstsein berufen, gestützt auf die Sittenwidrigkeits-Judikatur .
 
Zechprellerei ist noch lang kein Raubüberfall.

Das stimmt ... wer eine Sexarbeiterin für ihre Leistung nicht bezahlt, hat von ihr nicht nur eine geldwerte Leistung erhalten (ihr somit einen Vermögensschaden zugefügt), sondern auch in ihre sexuelle Selbstbestimmung eingegriffen - daher auch in Italien das Vergewaltigungsurteil.
 
@Wembley: Wir beurteilen die Frage, ob ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung vorliegt, aus unterschiedlichen Perspektiven:

Internationale Perspektive: Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat im Fall M.C. gg Bulgarien vom 04.12.2003 auf die internationale Judikatur verwiesen: Eine Frau hat einer Vergewaltigung keinen Widerstand entgegengesetzt, womit dann nach bulgarischem Recht keine Vergewaltigung vorlag. Damit hat Bulgarien die Pflicht verletzt, die Frau vor unmenschlicher Behandlung und Eingriffen in ihr Privatleben zu schützen. Der Gerichtshof begründet das wie folgt:

163. In international criminal law, it has recently been recognised that force is not an element of rape and that taking advantage of coercive circumstances to proceed with sexual acts is also punishable. The International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia has found that, in international criminal law, any sexual penetration without the victim's consent constitutes rape and that consent must be given voluntarily, as a result of the person's free will, assessed in the context of the surrounding circumstances (see paragraphs 102-07 above). While the above definition was formulated in the particular context of rapes committed against the population in the conditions of an armed conflict, it also reflects a universal trend towards regarding lack of consent as the essential element of rape and sexual abuse.​

Italienisches Strafrecht: Der Oberste Kassationsgerichtshof in Italien hat kürzlich die internationale Perspektive übernommen. Wer eine Sexarbeiterin nicht bezahlt, hat zwar zunächst mit ihrem Einverständnis Sex, doch durch die Täuschung hat er ihren freien Willen verletzt - somit sexuelle Gewalt ausgeübt.

Deutsches Strafrecht: Hier steht in der Strafverfolgung (noch) der Leistungsbetrug im Vordergrund (vergleichbar zu Zechprellerei).

Österreichisches Strafrecht: Hier ist davon auszugehen, dass nicht einmal ein Betrugsdelikt verfolgt wird; wegen der Sittenwidrigkeit hat die Frau auch keinen zivilrechtlich einklagbarer Anspruch. Die sexuellen Selbstbestimmung der Frauen wird dabei generell sehr "täterfreundlich" ausgelegt, fast vergleichbar zu Bulgarien (vgl. Urteile zu Sex mit Frauen, die vorher unter Drogeneinfluss gesetzt wurden, um "freiwillig" mitzutun).

Schlussfolgerung: In Österreich werden Frauen nicht ausreichend gegen sexuelle Übergriffe geschützt, weil die Rechtsprechung zu sehr auf physische Gewalt fixiert ist, statt auf die Achtung des freien Willens.

Back to Topic: Dieser mangelnde Schutz von Frauen im Allgemeinen ist im Fall der SexarbeiterInnen praktisch nicht mehr existent, wenn die Polizei SexarbeiterInnen nur als Objekte behandelt, die in irgendwelche dunklen Winkel abgeschoben weden sollen.
 
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