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was hast du geschrieben ? kannst du das bitte nochmal schreiben ?
deine argumente werden auch keine neuen
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was hast du geschrieben ? kannst du das bitte nochmal schreiben ?
inzest ist einfach dadurch definiert, dass es sex zwischen direkt blutsverwandten ist. punkt. da geht es nicht um abhängigkeit nicht um missbrauch, nicht um nötigung und nicht um verführung minderjähriger. und doch. so einfach ist das.
deine argumente werden auch keine neuen
geh geh - nix punkt . ich nimm dir kein wort ab .
was schreibst du da überhaupt für einen strudel zusammen ?
und auch du begibst dich doch ein wenig auf glatteis, wenn du ein behindertes kind als opfer bezeichnest, weil es behindert ist... (da kannst ja fast schon sagen, dass behinderte kinder weniger wert sind)
und noch einmal es geht um einvernehmlichen sex, nicht um missbrauch. insbesondere bei geschwistern kann ich ein verbot, bzw. eine bestrafung nicht nachvollziehen.
"Vebrechen ohne Opfer" kann sein, aber eben auch nicht, wenn dann zum Beispiel ein behindertes Kind aus einer Inzestbeziehung resultiert.
"Einvernehmlichen Sex" kann es z.B. in einem Abhängigkeitsverhältnis wie Eltern/Kinder nicht geben; daher ist es Mißbrauch! Auch wenn das Kind volljährig ist.
Auch bei Geschwistern ist das Verbot und daher natürlich auch eine daraus resultierende Strafe simpel nachvollziehbar - man braucht sich nur noch einmal Absatz 1.) durchzulesen!
du sagst ja ausdrücklich, wenn ein behindertes kind aus einer inzestbeziehung resultiert. so muss ich davon ausgehen, dass du darauf anspielst, dass das kind ein opfer ist, weil es behindert ist und nicht weil es einer inzestbeziehung entstammt....
nedul: du wolltest mir ja nicht glauben, dass es bei inzest einzig und allein um die blustverwandtschaft geht
was du nicht weißt, was es geben und nicht geben kann...
absatz 1. von was??
Man merkt irgendwie, daß Du noch nicht viel mit behinderten Kindern zu tun hattest.
Speziell bei leichter behinderten Kindern ist es natürlich so, daß sie darunter leiden, nicht alles tun zu können, wie die anderen.
Das hat aber genau NULL mit "lebenswert oder nicht" zu tun.
Natürlich Absatz 1.) von dem Posting; denn selbstverständlich ist es völlig logisch und auch leicht nachvollziehbar, daß man Inzest auch unter Geschwistern verbietet, weil eben die Wahrscheinlichkeit, daß ein behindertes Kind daraus resultiert viel höher ist.
also ich hatte durchaus schon mit behinderten kindern zu tun und was ich ihnen mehr angemerkt habe, als dass sie drunter leiden nicht alles so zu tun, wie andere kinder, dass sie darunter leiden, dass sie als behinderte behandelt werden. wie auch immer erklärt das noch immer kein inzest verbot, weil ja dann gleichgeschlechtlicher inzest erlaubt sein müsste oder eben umgekehrt behinderten sex verboten sein müsste.