Soll Inzest straffrei sein?

Soll Inzest straffrei werden?

  • Nein, soll unverändert strafbar bleiben wie bisher.

    Stimmen: 163 54,5%
  • Ja, freiwilliger Sex soll der persönlichen Entscheidung des Einzelnen überlassen sein.

    Stimmen: 118 39,5%
  • Dazu habe ich keine Meinung.

    Stimmen: 18 6,0%

  • Umfrageteilnehmer
    299
inzest ist einfach dadurch definiert, dass es sex zwischen direkt blutsverwandten ist. punkt. da geht es nicht um abhängigkeit nicht um missbrauch, nicht um nötigung und nicht um verführung minderjähriger. und doch. so einfach ist das.

geh geh - nix punkt . ich nimm dir kein wort ab .

was schreibst du da überhaupt für einen strudel zusammen ?
 
geh geh - nix punkt . ich nimm dir kein wort ab .

was schreibst du da überhaupt für einen strudel zusammen ?

musste es mir nicht abnehmen, kannst auch nachlesen.
zb schweiz: stgb art 213 1.Wer mit einem Blutsverwandten in gerader Linie oder einem voll- oder halbbürtigen Geschwister den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2.Unmündige bleiben straflos, wenn sie verführt worden sind.

deutschland stgb § 173 (1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

österreich § 211 stgb (1) Wer mit einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist, den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Wer eine Person, mit der er in absteigender Linie verwandt ist, zum Beischlaf verführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Wer mit seinem Bruder oder mit seiner Schwester den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen.

(4) Wer zur Zeit der Tat das neunzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist wegen Blutschande nicht zu bestrafen, wenn er zur Tat verführt worden ist.
 
und auch du begibst dich doch ein wenig auf glatteis, wenn du ein behindertes kind als opfer bezeichnest, weil es behindert ist... (da kannst ja fast schon sagen, dass behinderte kinder weniger wert sind)

Keine Angst, ich kann sehr gut eislaufen! :haha:
Nun, wenn man sich die Wahrscheinlichkeit ansieht, daß ein Kind mit Problemen auf die Welt kommt, wenn es einer Inzestbeziehung entspringt, dann darf man ruhig so ein Kind als Opfer bezeichnen, wenn dem dann tatsächlich so ist!
Ferner ersuche ich auch darum mir nix in den Mund zu legen, was ich nicht gesagt habe! Danke!



und noch einmal es geht um einvernehmlichen sex, nicht um missbrauch. insbesondere bei geschwistern kann ich ein verbot, bzw. eine bestrafung nicht nachvollziehen.

"Einvernehmlichen Sex" kann es z.B. in einem Abhängigkeitsverhältnis wie Eltern/Kinder nicht geben; daher ist es Mißbrauch! Auch wenn das Kind volljährig ist.
Auch bei Geschwistern ist das Verbot und daher natürlich auch eine daraus resultierende Strafe simpel nachvollziehbar - man braucht sich nur noch einmal Absatz 1.) durchzulesen!
 
"Vebrechen ohne Opfer" kann sein, aber eben auch nicht, wenn dann zum Beispiel ein behindertes Kind aus einer Inzestbeziehung resultiert.

du sagst ja ausdrücklich, wenn ein behindertes kind aus einer inzestbeziehung resultiert. so muss ich davon ausgehen, dass du darauf anspielst, dass das kind ein opfer ist, weil es behindert ist und nicht weil es einer inzestbeziehung entstammt....
 
"Einvernehmlichen Sex" kann es z.B. in einem Abhängigkeitsverhältnis wie Eltern/Kinder nicht geben; daher ist es Mißbrauch! Auch wenn das Kind volljährig ist.
Auch bei Geschwistern ist das Verbot und daher natürlich auch eine daraus resultierende Strafe simpel nachvollziehbar - man braucht sich nur noch einmal Absatz 1.) durchzulesen!

was du nicht weißt, was es geben und nicht geben kann...

absatz 1. von was??
 
nedul: du wolltest mir ja nicht glauben, dass es bei inzest einzig und allein um die blustverwandtschaft geht
 
du sagst ja ausdrücklich, wenn ein behindertes kind aus einer inzestbeziehung resultiert. so muss ich davon ausgehen, dass du darauf anspielst, dass das kind ein opfer ist, weil es behindert ist und nicht weil es einer inzestbeziehung entstammt....

Man merkt irgendwie, daß Du noch nicht viel mit behinderten Kindern zu tun hattest.
Speziell bei leichter behinderten Kindern ist es natürlich so, daß sie darunter leiden, nicht alles tun zu können, wie die anderen.
Das hat aber genau NULL mit "lebenswert oder nicht" zu tun.
 
nedul: du wolltest mir ja nicht glauben, dass es bei inzest einzig und allein um die blustverwandtschaft geht

für dich gehts nur darum - worum auch immer,
muss ja nicht jeder deiner meinung sein .

so einfach ist das nicht
ich versteh auch nicht warum du jetzt erst darüber schreibst.

warum hast du das nicht schon vor den schweizern getan?
 
was du nicht weißt, was es geben und nicht geben kann...

absatz 1. von was??

Natürlich Absatz 1.) von dem Posting; denn selbstverständlich ist es völlig logisch und auch leicht nachvollziehbar, daß man Inzest auch unter Geschwistern verbietet, weil eben die Wahrscheinlichkeit, daß ein behindertes Kind daraus resultiert viel höher ist.
 
Man merkt irgendwie, daß Du noch nicht viel mit behinderten Kindern zu tun hattest.
Speziell bei leichter behinderten Kindern ist es natürlich so, daß sie darunter leiden, nicht alles tun zu können, wie die anderen.
Das hat aber genau NULL mit "lebenswert oder nicht" zu tun.

also ich hatte durchaus schon mit behinderten kindern zu tun und was ich ihnen mehr angemerkt habe, als dass sie drunter leiden nicht alles so zu tun, wie andere kinder, dass sie darunter leiden, dass sie als behinderte behandelt werden. wie auch immer erklärt das noch immer kein inzest verbot, weil ja dann gleichgeschlechtlicher inzest erlaubt sein müsste oder eben umgekehrt behinderten sex verboten sein müsste.
 
Natürlich Absatz 1.) von dem Posting; denn selbstverständlich ist es völlig logisch und auch leicht nachvollziehbar, daß man Inzest auch unter Geschwistern verbietet, weil eben die Wahrscheinlichkeit, daß ein behindertes Kind daraus resultiert viel höher ist.

und genau das ist eine forderung nach einer gesellschaft, die das risiko minimieren soll, behinderte kinder auf die welt zu bringen. das hast du dir schon selber in den mund gelegt.
 
also ich hatte durchaus schon mit behinderten kindern zu tun und was ich ihnen mehr angemerkt habe, als dass sie drunter leiden nicht alles so zu tun, wie andere kinder, dass sie darunter leiden, dass sie als behinderte behandelt werden. wie auch immer erklärt das noch immer kein inzest verbot, weil ja dann gleichgeschlechtlicher inzest erlaubt sein müsste oder eben umgekehrt behinderten sex verboten sein müsste.

Beides ist nicht besonders erquicklich.

Auch hier irrst Du meiner Ansicht nach, denn weiter unten in der Diskussion wurde schon dargelegt, daß "Behinderten-Sex" nicht so risikoreich wie "Inzestsex" ist.
Weiters halte ich eine Aufsplitterung in Heterosex und gleichgeschlechtlichen Sex für eher unglücklich.
 
nedul ich vermische gar nichts. wenn jemand sagt, dass inzest verboten gehört, weil die wahrscheinlichkeit erhöht ist, dass behinderte kinder gezeugt werden, dann ist das doch eine forderung, das risiko behinderte kinder auf die welt zu stellen, zu minimieren. wieso dann nicht auch behinderten den sex verbieten, die haben ein noch größeres risiko behinderte kinder zu gebären? wenn es das argument ist, wieso inzest strafbar sein soll, dann müsste doch eben auch behinderten sex verboten werden.
 
siddhardt, lass es einfach. es kommt zu keinem Ende. Du hast deine Gedanken dazu und wir haben unsere Gedanken dazu.Tu was du eh tun wirst. Im schlimmsten Fall wird dich die Justiz besuchen und fertig.
 
Noch einmal zu den behinderten Kindern.
Verboten ist der Beischlaf mit leiblichen Verwandten. Gerade heutzutage ist es aber so, dass aus einem Beischlaf längst keine Kinder hervorgehen müssen.

Es gibt Fälle, wo bekannt ist, dass die Eltern mit Erbkrankheiten vorbelastet sind und die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Krankheit an ihre Kinder weitergeben, höher ist als bei Inzest. Trotzdem gibt es, denke ich, einen gesellschaftlichen Konsens, dass sich der Staat nicht im Interesse einer gesunden Zucht in das Sexualleben der Menschen einmischt. (Auch wenn pickats anscheinend vorschwebt, dass sich der Staat wie ein guter Hundezüchter darum kümmern soll, wer mit wem zur Paarung zugelassen wird.) Warum sollte dieser Konsens, dass sich der Staat nicht einmischt, wer mit wem Sex hat, auch wenn es bei den möglicherweise daraus hervorgehenden Kindern zu Erbkrankheiten oder Behinderungen kommt, bei inzestuösem Geschlechtsverkehr aufgehoben sein?

Außerdem ist es ein bisschen problematisch, ein Kind, das es zum Zeitpunkt der Straftat noch gar nicht gibt, als ein Opfer dieser Straftat zu sehen. Und es stellen sich natürlich ethische Fragen über den Wert oder Unwert behinderter Menschen, wenn man die Geburt eines behinderten Kindes so selbstverständlich als einen Schaden sieht, der durch das Inzestverbot verhindert werden sollte.


Weitere Anmerkungen:
Inzest ist gesetzlich definiert als Beischlaf mit Blutsverwandten in gerader Linie oder Geschwistern. Cousinen können uns hier egal sein, denn Sex mit Cousinen ist nicht verboten. Also obwohl Sex unter Cousins und Cousinen gesellschaftlich überwiegend abgelehnt wird, kommt man hier ohne gesetzliches Verbot aus.
Inzucht ist umfassender und muss nicht mit Inzest einhergehen. Inzucht ist auch nicht verboten, obwohl hier im Thread die schlimmen Folgen der Inzucht beschrieben werden.
Die Frage ist also nicht, ob man etwas gut oder schlecht oder normal findet, sondern ob es einen strafrechtlichen Regelungsbedarf gibt. Schützt das Inzestverbot ein Rechtsgut, das den Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Sexuallebens rechtfertigt?


PS: Kann man die Beiträge von Nedul nicht einfach ignorieren? Eine Diskussion mit ihm ist doch völlig unproduktiv. Da kommen nur zig Beiträge zusammen, wo immer wieder das gleiche geschrieben wird.
 
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