Privat Diverses Naht das Ende der erotischen Massage Studios?

Und dabei bin ich an anderen Wohnungen vorbeimaschiert.
achsooo, ich dachte schon, Du meinst eine mir bekannte Adresse, aber da hat es ja keine Wohnungen, also alles ok, solltest trotzdem versuchen, weniger spiesserisch rberzukommen. ;)

Ich dachte halt die SR-Entscheidung ist ein relevantes Urteil und führt zu einer NEUEN Beurteilung einiger Punkte.
nein, die meisten Regelungen wurden sogar noch nachgebessert.

"Je mehr Staub du aufwirbelst umso schneller werden die paar verbliebenen auch noch weg sein"
jedes offene Posting in einem Berichtethread hilft dr Gegenseite sie zu finden.

Ernsthafte Informationen möchte scheinbar eh niemand (öffentlich) geben/diskutieren.
Beispiel ?
 
Ich wurde von Manon per PN darauf hingewiesen, dass einige meiner Beiträge so ausgelegt werden könnten, als würde ich zwielichtige – und in jeder Hinsicht illegal agierende – Hintertreppenabsteigen in Schutz nehmen, die Prostituierte zweifelhafter Provenienz beschäftigen.

Dazu stelle ich klar, dass dies selbstverständlich nicht der Fall ist. Im Gegenteil! Die liberale Position fordert kein undifferenzeirtes Laisser-faire, sondern Chancengleichheit aller Marktteilnehmer. Demjenigen, der nach eigenem Gutdünken gezinkte Karten einsetzt, muss selbstverständlich auf die Finger geklopft werden...

Das hat nix mit überkommener staatlicher Regulierungswut zu tun, sondern ist ein grundlegendes Erfordernis funktionierender Strukturen und Prozesse.
 
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die Prostituierte zweifelhafter Provenienz beschäftigen.

Davon abgesehen, dass ein(e) BetreiberIn in Wien keine Prostituierte "beschäftigen" kann - sondern höchstens mit ihr zusammen arbeiten - würde mich es doch interessieren, in wie weit ein Mensch "zweifelhafter Herkunft" sein kann???

Findest Du nicht selbst, dass diese Äußerung im höchstem Maße diskreditierend ist?

christian
 
Ich hoffe, deine Tätigkeit erschöpft sich nicht darin, hauptberufliche Haarspalterei dort zu betreiben, wo sie vollkommen überflüssig ist!

Provenienz ...
Findest Du nicht selbst, dass diese Äußerung im höchstem Maße diskreditierend ist?
Nein, finde ich leider ganz und gar nicht, denn aus juristischer Sicht sind höchst unterschiedliche Rechtsfolgen genau an die staatliche Herkunft, oder besser gesagt: den Ursprung einer Person geknüpft. Stammt sie aus dem EWR-Raum, gibt es kaum Probleme. Liegt ihr Ursprung allerdings in einem Land, mit dem die EU keine entsprechenden Abkommen geschlossen hat, sind die Folgen gravierend. Meistens ist dann kein gültiger Aufenthaltstitel vorhanden und es handelt sich um illegal in der EU befindliche Personen, denen die Abschiebung droht.

Auch das Märchen von der "Selbständigkeit" illegal tätiger Prostituierter wurde hier schon oft lanciert. Da wird eindeutig - wider besseres Wissen - Schein mit Sein verwechselt und ein Wunschbild aufrechterhalten, das an der Realität vorbei geht. Außerdem ermöglicht es, auf die ausgebeutete Prostituierte loszugehen, da sie ja angeblich eh "selbständig" tätig wäre und ihr Schicksal eigenbestimmt lenken könne. Das ist aber kaum jemals der Fall.
 
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... gibt es Strafen und weiß irgendwer davon oder ist selbst gestraft worden ???
Dazu gibt es einen mehr als 60 seitigen Thread wo diverse Gerüchte gestreut werden

Außerdem muss es ja gar nicht eine Geldstrafe sein.
Ich wäre zB schon überhaupt nicht erfreut wenn die amtshandelnde Person meine Daten aufnimmt und ich dann evnetuell als Zeuge geladen werden.

Apropos Gerüchte: Wie ist das mit den versperrbaren Zimmeren?
Die würden ein inflagranti erwischt werden erschweren. (-> Dame zieht sich an und "normale" Massage)
Angeblich gilt aber dann diese ominöse Beweislastumkehr.
 
Außerdem muss es ja gar nicht eine Geldstrafe sein.
Ich wäre zB schon überhaupt nicht erfreut wenn die amtshandelnde Person meine Daten aufnimmt und ich dann evnetuell als Zeuge geladen werden.

Du gehtst also in ein illegales Puff und findest es ned prickelnd, wenn du dort "erwischt" wirst, bzw wenn du dann als Zeuge geladen wirst... :mrgreen:
Tja.. Pech ghabt... :mrgreen:

Angeblich gilt aber dann diese ominöse Beweislastumkehr.

Zum gefühlten 3000 mal... WO BITTE STEHT DAS?
 
Ich wäre zB schon überhaupt nicht erfreut wenn die amtshandelnde Person meine Daten aufnimmt und ich dann evnetuell als Zeuge geladen werden.

Dabei kannst in einer solchen Situation noch froh sein, nur "geladen" zu werden.
soll ja auch schon vorgekommen sein, daß zwecks nochmaliger Aufnahme des Sachverhalts bzw. Überprüfung der von Dir vor Ort gemachten Angaben die Polizei bei Dir zu Hause anrückt. Dann darfst nur mehr hoffen und beten, daß Deine Holde (sofern vorhanden) g'rad einkaufen gegangen ist, und allfällige Kinderleins g'rad in der Schule oder sonst wo sind :haha:
 
Du gehtst also in ein illegales Puff und findest es ned prickelnd, wenn du dort "erwischt" wirst, bzw wenn du dann als Zeuge geladen wirst...
Tja.. Pech ghabt...
Ich möchte erotische Massage in ansprechendem Ambiente.
Kannst was WPG konformes außer LP empfehlen?
Emotion Wellness ist schön aber mir zu Sexlastig

Zum gefühlten 3000 mal... WO BITTE STEHT DAS?

WPG §2 (5) Prostitutionslokale sind zur Anbahnung oder Ausübung der Prostitution bestimmte oder verwendete Gebäude, Gebäudeteile oder andere geschlossene Räume. Die Regeln für Prostitutionslokale gelten bis zum Beweis des Gegenteils auch für Gebäude oder Gebäudeteile, von denen mit Grund vermutet werden kann, dass sie der Anbahnung oder der Ausübung der Prostitution dienen sollen. Insbesondere wird dies auf Grund der äußeren Gestaltung der Räume (wie zB Lichtreklame, bildliche Darstellungen, Bezeichnungen und Schriftzüge) oder weil sich darin eine oder mehrere Personen aufhalten, die ein Verhalten gemäß Abs. 2 setzen oder ein der Prostitutionsausübung zuordenbares äußeres Erscheinungsbild (Bekleidung) aufweisen, zu vermuten sein.

Überspitzt bedeutet das: Wenn du mit sexy Unterwäsche herumläufst und deine Frau auch noch massierst und vielleicht Kondome herumliegen musst beweisen, dass deine Wohnung kein illegales Puff ist :winke:
 
Ernsthafte Informationen möchte scheinbar eh niemand (öffentlich) geben...
Angeblich gilt aber dann diese ominöse Beweislastumkehr.
Mit der Beweislastumkehr ist es so, wie es luke40 schreibt: Sie gilt nur für Lokale, die der Ausübung illegaler Prostitution verdächtigt werden.

Für den Kunden gilt also keine Beweislastumkehr.

Was bedeutet das? Er muss nicht seine Unschuld beweisen. Es ist so, wie es im Rechtsstaat auch sein soll: Die Behörde muss ihm konkret beweisen, dass er unzulässigerweise "gesündigt" hat. Das ist ein bedeutender Unterschied zur Situation des "Prostitutionslokals", der dem Kunden zum Vorteil gereicht.

Allerdings gibt es im WPG eine – gewiefte – Hintertür zugunsten der Behörde.
Das erkläre ich anhand eines sehr realitätsnahen Falles:

Der Kunde X sucht ein "Massageinstitut" mit ansprechender HP und professionell gestylten Inseraten auf. Von Prostitution ist auf beiden keine Rede; nirgends steht, dass eine Genehmigung ausständig wäre.

Während der "Verrichtung" springt die Tür des Behandlungszimmers auf und es heißt: Polizeikontrolle! Das Vorgefundene wird amtlich zu Protokoll gebracht: Das nackt angetroffene Mädchen Y, laut Personalausweis europäische Nicht-EU-Bürgerin, wies am gesamten Körper einen augenfälligen Ölfilm auf, insbesondere auch auf Brüsten, Oberschenkeln, Po und Bauch mit deutlichem Verlauf in Richtung Genitalien (eine Leibesvisitation findet nicht statt). Herr Y, österreichischer Staatsbürger, lag auf einer Bodenmatratze, auf den Bauch gedreht, mit ebenfalls deutlich wahrnehmbarem Ölfilm auf der Rückseite seines Körpers. Sein Becken war mit einem Handtuch notdürftig bedeckt, wobei die vorgefundenen Umstände den Verdacht begründen, dass dieses erst unmittelbar vor dem behördlichen Betreten des Zimmers an die vorgefundene Stelle gelegt wurde...

Gestützt auf die Beweislastumkehr wird von der zuständigen Behörde erkannt, dass es sich beim gegenständlichen Studio um ein unzulässiges Prostitutionslokal handelt.
Das Mädchen Y wird wegen unzulässiger Prostitutionsausübung bestraft. Da sie sich ungerecht behandelt fühlt, möchte sie gegen den Bescheid unbedingt berufen.

Der Kunde X wurde befragt und versuchte, sich "herauszureden": Naja, er sei halt "zur Massage" da gewesen, was seiner subjektiven Einschätzung nach ja auch stimmte. In weiterer Folge schenkte ihm die Polizei im Lokal keine weitere Aufmerksamkeit, er wurde jedoch "aufgeschrieben" und man sagte ihm, wenn er "gebraucht würde", müsse er sich zur Verfügung halten.

Zunächst passiert nix, dann flattert Herrn X "der blaue Brief" ins Haus. Zum Glück hat er gerade einen Krankenstandstag und kann den auffälligen Umschlag diskret verräumen.
Aber das Schwitzen beginnt! Was steht in dem Brief?

Denkbar sind folgende Szenarien:
  • Wenn dem Mädchen Y der "Gegenbeweis" (Beweislastumkehr!) nicht gelingt, hat X ein ziemliches Problem, denn in so einem Fall gilt es als erwiesen, dass unzulässigerweise gesexelt wurde.
  • Wenn X behördlich als Zeuge geführt wird, unterliegt er der Wahrheitspflicht. Fabuliert er bloß herum und tischt Unwahrheiten auf, verkompliziert sich seine Lage zusätzlich, denn es schwebt eine falsche Zeugenaussage im Raum.
  • Wenn X dagegen als Beschuldigter geführt wird, unterliegt er nicht der Wahrheitspflicht. Niemand ist nämlich verpflichtet, sich selbst zu belasten.
Nun grübelt X: Scheiße! Was hätte ich anders tun können und – was kann ich noch tun, um da gesichtswahrend und/oder wenigstens finanziell halbwegs günstig raus zu kommen?
  • Wie hätte er bereits vor dem Betreten des Lokals das Risiko ausschalten oder wenigstens minimieren können?
  • Hätte es genutzt, sich beim behördlichen Betreten des Verrichtungszimmers "anders" zu verhalten?
  • Was wäre gewesen, wenn X "halt" ohne Ausweis unterwegs gewesen wäre?
  • Macht es Sinn, nun Kontakt mit dem Mädchen Y zu suchen, um "die Lage zu besprechen" oder gar "eine Strategie" zu entwickeln? Wäre so etwas überhaupt erlaubt?
  • Zu allem Überdruss hat er von Kollegen gehört, dass Y den angeblichen "Sex" zugeben wolle, und zwar in der Hoffnung, solcherart "wenigstens in Österreich bleiben" zu dürfen.
  • Das WPG spricht allerdings nicht von Sex, sondern von "sexuellen Handlungen". Was ist darunter konkret zu verstehen?
  • Welche zusätzlichen rechtlichen Folgen wird eine eventuelle Verdonnerung zu 500 EUR nach sich ziehen?
  • Wer kann X helfen und was bzw. "wieviel" darf er dieser Person erzählen?
  • Mit der Ehegattin des X klappt es ohnehin nicht mehr. Könnte sie diesen Vorfall dazu nutzen, von X vermögensrechtlich besonders günstig loszukommen?

Fragen über Fragen!
Solange ich bei guter Laune bin, werde ich => wie bereits angekündigt, auf diese Dinge systematisch eingehen. Aber nicht alles auf einmal, sondern schön der Reihe nach. Allerdings im Prostitutions-Thread, denn dort gehört es hin...
 
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Die Regeln für Prostitutionslokale gelten bis zum Beweis des Gegenteils auch für Gebäude oder Gebäudeteile, von denen mit Grund vermutet werden kann, dass sie der Anbahnung oder der Ausübung der Prostitution dienen sollen

Bleibt inständigst zu hoffen, daß im Fall des Falles sich eine belangte Dame findet, die diesen fragwürdigen Passus betr. Beweislastumkehr bis zum Höchstgericht hinauf anficht.
Ich wär da nämlich nicht so sicher, ob das hält.
Immerhin ist wohl immer noch Rechtsgrundsatz in Österreich (wie in jedem anderen zivilisierten Land), daß nicht einfach jemand ohne einen klaren und stichhaltigen Beweis einer Straftat beschuldigt werden kann, mit der Auflage des Beweises des Gegenteils. Es ist einfach absurd, Anschuldigungen aufgrund von Vermutungen (Gesetzteswortlaut) erheben zu wollen.

Ich vermute ja ganz stark, daß dieser Passus frecherweise vor allem deshalb in das WPG aufgenommen wurde, weil man der Ansicht ist, daß eine derart belangte Anbieterin weder den Mumm noch das Geld haben wird, die Sache bis zum Höchstgericht durchzufechten.
 
Noch ein Wort zu meinen => Praxistipps:
Ja, sie sind mitunter "an der Grenze", überschreiten diese aber kein einziges Mal. Eindeutig mit Strafe bedrohte Handlungen (illegales Verhalten) werden von mir natürlich nicht gutgeheißen! So etwas wäre nicht erlaubt und ist auch bestimmt nicht in meinem Sinne.
 
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Wenn es eine Anbieterin ist, ist die Vermutung eh gerechtfertigt.
In dieser Pauschalität kann man das nicht sagen!
Auch in einem Bordell kann eine ganz gewöhnliche Gesundheitsmassage (ohne jeglichen sexuellen Bezug!) erteilt werden. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an...
 
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Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an...
wie schon gesagt: das gehört ausjudiziert. Und mich würde gar nicht wundern, wenn Rot-Grün letztendlich sich mit diesem Gesetzesfetzen des Hintern auswischen könnte :mrgreen:
 
mich würde gar nicht wundern, wenn Rot-Grün letztendlich sich mit diesem Gesetzesfetzen des Hintern auswischen könnte
Das würde mich sehr wundern, denn selbst wenn eine Bestimmung fällt, ändert das am Gesetz im Ganzen nicht viel.
trotzdem nur eine Vermutung
Aber wo ist das Problem, wenn die Vermutung eh richtig ist?
 
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