Privat Diverses Neues Prostitutionsgesetz: Strafe droht auch Kunden von Studios

Wie schaut es aus in der Jägerstrasse, muß Yoko dort etwas ändern ...

ja, es bedarf nur einer klitzekleinen baulichen Änderung: sie muß nur schauen, wie sie die Kunden direkt von der Straße ins Wohnungspuff bekommt, ohne daß das man:down: das Stiegenhaus betritt - vielleicht durch Zubau einer Stiege außen?
 
muß Yoko dort etwas ändern und könnte ich dort Probleme bekommen ???

Einfach lesen! Aus dem WPG:

§ 6. (1) Gebäude oder Gebäudeteile dürfen zur Ausübung der Prostitution als Prostitutionslokale (§ 2 Abs. 5) nur verwendet werden, wenn
a) sie einen unmittelbaren und gesonderten Zugang zur öffentlichen Fläche aufweisen;

§17. (3) Wer als Freierin oder Freier (§ 2 Abs. 9) entgegen dem Verbot des § 16 Kontakt mit Personen, die Prostitution anbahnen oder ausüben, zum Zweck der Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen aufnimmt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis 500 Euro, bei Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Tagen, zu bestrafen.


Also ja zu beiden Fragen.


Wie das Ganze in der Realität (dann) wirklich gehandhabt wird kA.
Bis jetzt inserieren noch viele fleißig weiter und werben sogar mit Haus UND Türnummern.
Erst wenn das aufhört oder zumindest ein glaubhafter Bericht über einen erwischten und bestraften Kunden vorliegt, werde ich meine Strategien überdenken ;)

Einige Studios haben aber auch geschlossen oder einen anderen Standort gesucht oder wurden neu übernommen. Ob das alles mit dem WPG zusammenhängt kann ich dir aber nicht beantworten.
 
Danke für die Erklärung und Erläuterung.
 
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...Einige Studios haben aber auch geschlossen oder einen anderen Standort gesucht oder wurden neu übernommen. ...

das hast aber eh am laufenden Band. Wenige Locations bestehen über mehrere Jahre, viele wechseln immer wieder den Standort (oder die Besatzung)
 
Dass heißt dann, jemand könnte mich anzeigen, wenn ich heute dort gesehen werde und anläute ???

Wie geht ihr mit dieser Situation um, was macht ihr ???
 
Dass heißt dann, jemand könnte mich anzeigen, wenn ich heute dort gesehen werde und anläute ???
Wie geht ihr mit dieser Situation um, was macht ihr ???

das Ganze einfach mal herankommen lassen; noch wird offenbar nicht so heiß gegessen wie gekocht
 
Dass heißt dann, jemand könnte mich anzeigen, wenn ich heute dort gesehen werde und anläute ???

Wie geht ihr mit dieser Situation um, was macht ihr ???

"irgendjemand" reicht in der praxis nicht, wie will der nachbar xy deinen ausweis kontrollieren ? und selbst wenn er sich autonummer aufschreibt kommt - wenn du bei einer einvernahme nicht 'gestehst' - sogar schon in der ersten instanz kein strafbescheid raus, denn es steht aussage gegen aussage.

der 'sachverhalt' muss in der praxis durch einen beamten festgestellt werden, da er einen diensteid abgelegt hat zählt seine aussage mehr (so sehen es halt die höchstrichter)

das selbe gilt auch im straßenverkehr, wenn ein privater glaubt 'hilfsheriff' spielen zu müssen, verläuft das auch im sand....

garoto
 
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Aber wenn jemand die Polizei ruft, und es wird dann dort eine Kontrolle geben, dann schaut es nicht gut aus, stimmt´s ???
 
Aber wenn jemand die Polizei ruft, und es wird dann dort eine Kontrolle geben, dann schaut es nicht gut aus, stimmt´s ???

ja, dann ist "ende der vorstellung", aber sogar nachhaltig. dh der laden wird geschlossen. und die anwesenden damen und herren könnten (oder besser: werden wohl) post nach hause bekommen.

die praxis wird zeigen wie das gehandhabt wird. sollte es irgend jemand "erwischen", wäre es günstig das hier zu posten, damit man weiß wie es in der realität läuft...

garoto
 
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Ich finde das Ganze hier eher bizarr. Die Blinden (mich eingeschlossen) diskutieren über die Farbe.
Gibt es eigentlich vom Gesetzgeber irgendwelche Erläuternden Bemerkungen oder Protokolle zur Gesetzesentstehung?

Was genau öffentliche Fläche ist wird sicher noch ein paar mal vor Gericht landen.

Meine Laienmeinung
  • ok (zumindest vom vorbeigehen): Yun-Relax, Asia Studio
  • grenzwertig: Studio Y (Sowohl aktueller als auch alter Standort in der Erdbergstraße), Ullmannstraße
  • nicht gesetzeskonform: Mollardgasse, Jägerstraße

Viel interessanter als die chinesische Wohnungsprostitution, wo es noch ganz andere rechtliche Probleme gibt, finde ich aber Standorte wie Traummasseurinnen, City Studio oder Sauna Royal. So lange die noch existieren fürchte ich mich nicht sehr.
 
Auf der einen Seite wird das geschrieben, auf der anderen wiederum etwas Anderes.

Ich denke mir schon, dass wir da jetzt vorsichtiger sein sollten.

Wenn gewisse Lokalitäten nicht gesetzeskonform sind, dann brennt der Hut, und das wird nicht lustig.
 
wie gesagt: machen wir uns im Moment nicht narrisch

das sehe ich auch so: lt berichten bis dato läuft eh alles so wie bisher, oder ?

da ich aber normalerweise nicht und somit nur sehr selten in den massagesalons verkehre, werde ich es nicht als erster bemerken, wenn sich die lage ändert.

da gibt es user die besser informieren können

mein (unfachmännischer) tipp ist - wie gesagt: bis 1.11.2012 wird nicht viel passieren....

garoto
 
Ich denke auch, wir sollten uns nicht " narrisch machen ", wie Enrico es geschrieben hat.

Wie ist dass aber gemeint, bis 1. 11. 2012 wird nicht viel passieren ???

Beginnt dann ab diesem Datum der Ernst in der Szene ???
 
Also, meine Herren, die neue Rechtslage ist für den Kunden zwar ungünstiger geworden, aber es besteht nach wie vor kein Grund zur Hysterie!

Der Anscheinsbeweis (inkl. Beweislastumkehr) des § 2 (5) WPG findet NUR zur Qualifikation eines geschlossenen Raumes als "Prostitutionslokal" Anwendung. Dies kann sehr wohl Auswirkungen für dessen Betreiber haben, begründet jedoch keine automatische Bestrafung eines "Besuchers" dieses Lokals.

Bestraft kann ein Kunde weder mit Hilfe des in dieser Gesetzesstelle normierten Anscheinsbeweises noch aufgrund der hier festgelegten Beweislastumkehr allein werden!

Dafür müssen jedenfalls die beiden Tatbestandsmerkmale des § 17 (3) WPG kumulativ zusammentreffen (und natürlich auch bewiesen werden!):

1) er muss sog. "Freier" gem. § 2 (9) WPG sein, also die "Dienstleistung einer die Prostitution anbahnenden Person in Anspruch nehmen oder zu nehmen beabsichtigen". Kommt es im inkriminierten Lokal lediglich zur Massage oder wird die Inanspruchnahme einer solchen "beabsichtigt", entfällt dieses Tatbestandsmerkmal zur Gänze und somit auch die Voraussetzung für die Bestrafung des Kunden. Grundsätzlich können selbst Prostituierte mit Deckel lupenreine Massagen anbieten.
=> Was gilt als "sexuelle Handlung"?

2) "Sexuelle Handlungen" müssen in einem gem. § 6 Abs. 1 lit. a) oder c) "unzulässigen" Prostitutionslokal stattfinden (insb. keine gesonderte Stiege!).

Nur wenn beides nicht nur vorliegt, sondern auch bewiesen wird, kann über den Kunden die Strafe gem. §17 (3) WPG verhängt werden.

Davon zu unterscheiden ist das Ermittlungsverfahren, in welchem der (aus seiner Sicht arglose) Besucher eines "unzulässigen Prostitutionslokals" als Verdächtigter, Beschuldigter oder auch nur als Zeuge behandelt werden kann.

In allen drei Fällen kommt "Post" nach Hause und es droht auch die Registrierung im Polizeicomputer gem. § 19 WPG.
Als Zeuge ist man verpflichtet, auszusagen, sonst drohen Beugestrafen. In Österreich unterliegt der Zeuge überdies der => Wahrheitspflicht. Ein Zuwiderhandeln hat strafrechtliche Konsequenzen.

Die einjährige "Schonfrist" des § 20 (3) WPG gilt nur für "bestehende Prostitutionslokale", also nicht für "Massagestudios".
 
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Wie ruhig und bis wann kann man im herkömmlichen "Massagestudios" noch arbeiten?
Das ist meine grundsäzliche Frage an Dich. Kannst Du das bitte beantworten? Danke.
 
Wie ruhig und bis wann kann man im herkömmlichen "Massagestudios" noch arbeiten?

Drei Szenarien sind denkbar:

1) Du massierst tatsächlich. In diesem Fall gibt es nach dem WPG keine Schwierigkeiten. Du solltest im Besitz eines "Papiers" sein, welches dir Massagekenntnisse bescheinigt. Grundsätzlich genügt ein "Gewerbeschein", "Diplom" oder Ähnliches aus deinem EU-Heimatland. In Österreich zählen Stempel sehr viel! Auch wenn du gelegentlich "massieren" solltest, ist so ein Papier hilfreich, denn was sollst du bei einer amtlichen Befragung sonst vorweisen? Häufig wird eine Registrierung als Energetikerin beantragt, was für EU-Bürgerinnen unproblematisch ist.

2) Du "massierst" ausschließlich und hast bisher kein "zulässiges Prostitutionslokal" betrieben. Die Übergangsfrist des § 20 Abs 3 WPG gilt für dich grundsätzlich nicht. Außer die Behörde drückt halt beide Augen zu. Aber umsonst ist nix!

3) Dein Lokal wurde bereits bisher als "Prostitutionslokal" eingestuft. In diesem Fall gilt die einjährige Übergangsfrist. Danach, also nach dem 01.11.2012, musst du die neuen gesetzlichen Auflagen erfüllen.

Mein Rat an dich: Lege die paar Hunderter mehr aus und miete ein genehmigungsfähiges Lokal an (direkter Zugang zumindest von einem frei zugänglichen Hof).
 
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Helikon
Danke für Deine sehr informativen Analysen. Ich denke schon, dass es zu einer Schließung diverser Wohnungsbordelle kommen wird,eine solche Schließungswelle hat Berlin schon hinter sich. Siehe http://www.poppcheck.de/sexwissen/wohnungsprostitution.htm
Bei den erotischen Massagesalons, die sich nicht legalisieren, wird es voraussichtlich zu einem Behördengeeiere kommen, je nachdem wie gut den Behörden vorgespielt wird, dass es außer Massage "absolut nichts gibt". Es wäre ein Wunder, wenn es nicht auch in Zukunft Grauzonen gibt.

Wirklich interessant wird es übrigens bei den Pornokinos werden, in deren Foyers oder auch Sitzreihen diverse Mädels herumsitzen und so tun, als wären sie halt Kinobesucherinnen. Und die Betreiber tun so, als glaubten sie das. Da kann es schon sein, dass es einmal ein "Durchgreifen" geben wird (oder zumindest einen Versuch in dieser Richtung).
 
... Ich denke schon, dass es zu einer Schließung diverser Wohnungsbordelle kommen wird,eine solche Schließungswelle hat Berlin schon hinter sich...

Deine "Vorahnungen" sind nicht von der Hand zu weisen; eines der Szenarien könnte sein, daß die Polizei nach der momentanen vollen Konzentration auf den Straßenstrich (dazu werden ja gewaltige Ressourcen gebunden) nach getaner Arbeit sich auf die Wohnungspuffs verlegt. Alles ist möglich, aber nix ist fix :mrgreen:
 
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