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Na, ich bin ja gespannt, wie das weitergeht und in der Praxis gehandhabt wird.
Der 1. November naht mit rießen Schritten.
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Na, ich bin ja gespannt, wie das weitergeht und in der Praxis gehandhabt wird.
Eben. Wo ist das Problem? Was Du nicht erkennen kannst, kann man Dir nicht vorwerfen.Aber das erkenne ich doch von außen nicht?
Eben. Wo ist das Problem? Was Du nicht erkennen kannst, kann man Dir nicht vorwerfen...
glaubst nicht, daß Du da nicht ein bißchen zu blauäugig bist?
Für Kunden ist das eh recht harmlos die können sich zurücklehnen und schauen was passiert...Ihr macht da künstlich ein Problem, wo keines ist.
Hast du dir die verlinkten (mittlerweile entfernten) Adressen einmal genauer angesehen?Waum solln die jetzt nicht mehr werben dürfen??Vielleicht erfüllen sie die Auflagen!
Mann o Mann musst du gut ficken könnenWieder nur blabla.Du bist ein Meister im Gerüchte in die Welt setzen.Sandra
Der 1. November naht mit rießen Schritten.
Besteht ein begründeter Verdacht:
- bei Anzeige eines Nachbars?
- Einschlägiger Werbung?
- Einschlägigen Berichten in Foren wie diesen?
In der Praxis werden aber Polizisten ohne besondere rechtliche Ausbildung tätig sein ... und denen ist einiges zuzutrauen - bis hin zum Erschießen der Wohnungseigentümerin zur "Selbstverteidigung", weil sie gerade in der Küche ist und einen Schnitzelklopfer in der Hand hat.
Also muss ich sie jetzt in die Wohnung lassen oder nicht ? Brechen die meine Tür auf oder nicht ?
...Gefahr eines Strafverfahrens wegen Fahrlässiger Verletzung des Hausrechts aussetzt...
Du wirst nämlich keinen Polizisten oder Polizeijuristen finden, der eine gewaltsame Wohnungsöffnung...
Absolut nicht - Das dem Staat der vorausblickende Eingriff in die Intimsphäre verwehrt ist (und hoffentlich auch bleibt), heißt ja nicht, dass er Etwas deshalb verbieten kann/soll/muss. Macht er ja sonst auch nicht. Er müsste ja sonst (siehe Beispiel in meinem obigen Posting) mannmännliche Erotik auch verbieten. Er soll dort eingreifen, wo Rechte verletzt werden (Beispiel: jede Form der sexuellen Gewalt).
Achtung: Das Alles heißt aber nicht, dass es keine Standards zu erarbeiten gilt! Nur sehe ich hier absolut keine Möglichkeit, dass dies von VolksvertreterInnen ausgeht, die keine Ahnung von der Materie haben und jedes Gespräch mit SexarbeiterInnen (den einzigen ExpertInnen zum Thema) verweigern. Als Beispiel: Die Zuweisung des Auhofes für SexarbeiterInnen welche auf der Straße anbahnen - und gleichzeitig zu negieren, dass SexarbeiterInnen eine Infrastruktur brauchen um sicher arbeiten zu können. Jede SW würde zumindest einmal auf das Fehlen von Toilletten aufmerksam machen.... (Tankstelle und Hotel vor Ort verweigern bisweilen, dass SexarbeiterInnen dort ihre Notdurft verrichten können)
Sexarbeit ist keine Tätigkeit "wie jede andere". Als Beispiel, dass es nicht gleiche Rechte und Pflichten wie sonst auch geben kann: Eine arbeitssuchende ehemalige Friseuse wird eine angebotene Tätigkeit in ihrem erlernten Beruf nicht ohne Sanktionen durch AMS ablehnen können. Eine arbeitssuchende Sexarbeiterin (die sich freiwillig arbeitslosenversichert hat) wird jedoch wegen der Privatheit des Sexuallebens niemals verpflichtet sein, weiterhin in der Sexarbeit tätig zu sein, auch wenn sie sonst keinen Job finden sollte.
... somit simma eh wieder im grünen Bereich..
ich weiss nicht warum da punkto polizei in wohnung solche verschiedene aussagen sind? bei eigentumswohnung oder haus ist das ganz klar GESETZLICH geregelt.habe ich auch schon gepostet! wer es nicht glaubt sollte einen anwalt zur beratung heranziehen!
Ich bin kein Jurist, aber das Wiener Prostituionsgesetz 2011 lässt meiner Meinung dann verschiedene Interpretationen zu. ...
Welche verschiedenen Interpretationen liest Du aus dem von Dir zitierten Gesetzestext heraus?