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Gast
(Gelöschter Account)
Hallo, ich arbeite schon längere Zeit als Erotikmasseurin. Ich mache Anzeigen auf diversen Internetplattformen und auch in Printmedien und jetzt soll ich dafür, weil ich Werbung mache, laut Bezirkshauptmannschaft Linz Land, STRAFE bezahlen. Die BH sagt:
Laut Polizeistrafgesetz ist es verboten in Medien, die öffentlich zugänglich sind Werbung
für Prostitution (lt. BH Linz Land fällt Erotikmassage unter Prostitution) zu machen.
Kann es sein, das in Österreich die Gesetze von BH zu BH unterschiedlich ausgelegt werden?
Laut Polizeistrafgesetz ist es verboten in Medien, die öffentlich zugänglich sind Werbung
für Prostitution (lt. BH Linz Land fällt Erotikmassage unter Prostitution) zu machen.
Kann es sein, das in Österreich die Gesetze von BH zu BH unterschiedlich ausgelegt werden?
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