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... Erstmals wurden auch Freier abgestraft.
Wobei ich denke, daß gerade das Abstrafen der Herren da und dort eine rechtliche Grauzone sein dürfte.
Was ist, wenn ich z.B. unter Tags durch das Stuwerviertel gehe, auf eine SW treffe und sie zu einem Kaffee einladen möchte. Ist sowas dann schon als strafbares Anbahnungsgespräch zu sehen, ohne wenn und aber? Oder andersrum formuliert: ist jeder - verbale - Kontakt zu einer SW, welche gerade die Straße entlang geht (ob auf Kundenfang oder nicht, sei jetzt mal dahingestellt, darum geht's hier nicht) für einen Mann strafbar?
Vielleicht wird es dann und wann ja Herren geben, welche die Möglichkeit haben und bereit sind, sowas mal auszujudizieren. Denn meines Erachtens nach ist dieses Gesetz nicht ganz so wasserdicht wie die im Rathaus er gerne hätten.