Straßenstrich 70 Euro für Anbahnungsgespräch????

P

Gast

(Gelöschter Account)
Bin verwirrt, nach dem Bericht letzten Montag in Wien Heute, ist so was rechtlich gesehen in Ordnung? Wie ist das eigentlich wenn ich zu Fuss durchs Stuver gehe und mich ein Mädchen nach ner Zigarrette fragt, ist dass ein Anbahnungsgespräch???
Also gibts hier im Forum jemanden der sich Rechtlich ein bisschen auskennt? Kann mir nicht vorstellen, dass so was Wasserdicht ist?
Lg. Peterle
 
Das Thema wurde in Stuwer 2009 schon durchgekaut, runtergeschluckt, hochgewürgt und weitergekaut.

Alles in allem: Für die Freunde und Helfer ist es das (obwohl doch jeder weiß, dass ein anständiger Mann dort nur hingeht um dann nach dem Weg von dort weg zu frage :cool: ). Du bekommst dann den RSa Heim, den du, so hoffen Freunde und Helfer, aus Angst vor einem ehelichen Gespräch ohne viel zögern auch zahlst und keinen Aufstand machst. Es gibt allerdings soweit ich jetzt mitbekommen habe genug Stimmen denen das ganze nicht ganz Kosher erscheint. Würde das ganze mal beeinspruchen. Weil wenn sie dir schon Anbahnung vorwerfen (außerdem bahnt die/der sich zu prostituierende an, nicht der Kunde) sollen sie dir doch mal den Inhalt des Gespräches beweisen. Sonst ist es eine reine Vermutung.
 
Also falls einer eine Rechtschutzversicherung hat, sollte er den Rechtsweg einschlagen und nicht bezahlen.
 
Also falls einer eine Rechtschutzversicherung hat, sollte er den Rechtsweg einschlagen und nicht bezahlen.

Kann man die Familienrechtsschutz der Frau auch für den Rechtsbeistand bei der Scheidung von ebenjeniger heranziehen? :fragezeichen: :daumen: :mrgreen:
Nur so ne Frage... :p
 
Das Thema wurde in Stuwer 2009 schon durchgekaut, runtergeschluckt, hochgewürgt und weitergekaut.

Alles in allem: Für die Freunde und Helfer ist es das (obwohl doch jeder weiß, dass ein anständiger Mann dort nur hingeht um dann nach dem Weg von dort weg zu frage :cool: ). Du bekommst dann den RSa Heim, den du, so hoffen Freunde und Helfer, aus Angst vor einem ehelichen Gespräch ohne viel zögern auch zahlst und keinen Aufstand machst. Es gibt allerdings soweit ich jetzt mitbekommen habe genug Stimmen denen das ganze nicht ganz Kosher erscheint. Würde das ganze mal beeinspruchen. Weil wenn sie dir schon Anbahnung vorwerfen (außerdem bahnt die/der sich zu prostituierende an, nicht der Kunde) sollen sie dir doch mal den Inhalt des Gespräches beweisen. Sonst ist es eine reine Vermutung.


der kunde ermöglicht und fördert die anbahnung nach §7 VStG und macht sich somit strafbar.:!:

einsprüche sollten schon wasserdicht sein, wischiwaschi-qua-qua wischt der jurist vom tisch.
 
Also falls einer eine Rechtschutzversicherung hat, sollte er den Rechtsweg einschlagen und nicht bezahlen.

70€ ist eine bagatellstrafe, da steigt jeder rechtsschutz aus.:daumen:

die rühren erst ein ohrwaschel wenn die angedrohte strafe einen gewissen prozentsatz der deckungssumme ausmacht.
 
sollte sowas bei mir landen ziehe ich natürlich die juristin meines vertrauens dazu... wobei ich mir angewöhnt habe meinen schriftverkehr selbst zu erstellen, und dann nur noch mal drüberlesen/ausbessern/vorschläge (wie eben deinen oben) lasse.

andersrum (jurist alles selber machen) bin ich schon ein paarmal ins fettnäpfchen gesprungen weils entweder dem juristen zu egal war oder der jurist zu wenig vorkenntnis hatte und dann mal schnell irgendwas geschrieben hat ohne es mich vorher lesen zu lassen abgeschickt - aber das problem nicht verstanden und damit verschlimmbessert - hat.
 
70€ ist eine bagatellstrafe, da steigt jeder rechtsschutz aus.:daumen:

die rühren erst ein ohrwaschel wenn die angedrohte strafe einen gewissen prozentsatz der deckungssumme ausmacht.

naja, ich hab bei meiner zumindest ein paar stunden rechtsberatung zur freien verfügung dabei. da kann man solche kleinigkeiten mal besprechen und dann selbermachen.
 
Also falls einer eine Rechtschutzversicherung hat, sollte er den Rechtsweg einschlagen und nicht bezahlen.
Davon kannst ausgehen...und noch einen Schritt weiter...und zwar gegen den ausführenden Beamten...wird nich lustig für den, glaub mir!
 
70€ ist eine bagatellstrafe, da steigt jeder rechtsschutz aus.:daumen:

die rühren erst ein ohrwaschel wenn die angedrohte strafe einen gewissen prozentsatz der deckungssumme ausmacht.

Das kann ich nicht bestätigen, ich hätte einen Fall, es geht um 50 Euro, die Deckungszusage der Versicherung hätte ich, aber in der Regel kommt dann der Versicherungsvertreter vorbei und übernimmt die 50 Euro, was mich allerdings dabei auch etwas wurmt ist, dass derjenige der die 50 Euro abgezockt hat, damit durchkommt.:roll:
 
Das kann ich nicht bestätigen, ich hätte einen Fall, es geht um 50 Euro, die Deckungszusage der Versicherung hätte ich, aber in der Regel kommt dann der Versicherungsvertreter vorbei und übernimmt die 50 Euro, was mich allerdings dabei auch etwas wurmt ist, dass derjenige der die 50 Euro abgezockt hat, damit durchkommt.:roll:

Nie wieder Schnellfahrstrafen... :mrgreen: den Vertreter will ich auch!
 
Nie wieder Schnellfahrstrafen... :mrgreen: den Vertreter will ich auch!

Naja, die rechnen eine Schadensquote augrund der bezahlten Beiträge, bist längere Zeit über 100% fliegst raus.:mrgreen:
Also wärs vernünftiger zu klagen und die 50 Euro wiederholen, zumal einige schon auf diese Tour reisen und damit rechnen, dass sie die Kohle behalten können.:mad:
 
ich denk halt auch das is von versicherung zu versicherung unterschiedlich.

mit der rechtsberatung hast natürlich recht datejust.:daumen:
nix anderes hab ich gemacht.;)
mein einspruch liegt seit 18.12. am koat.:cool:
 
Das sollen die mal bei mir probieren, freu mich schon drauf, diesen offenbar mangelhaft ausgebildeten Damen und Herren das Fell über die Ohren zu ziehen. Stelle mich gerne zur Verfügung, der Wiener Polizei ein paar Nachhilfestunden in Verfassungsrecht zu geben, da ist offenbar Not am Mann.
 
der kunde ermöglicht und fördert die anbahnung nach §7 VStG und macht sich somit strafbar.:!:

einsprüche sollten schon wasserdicht sein, wischiwaschi-qua-qua wischt der jurist vom tisch.

wobei ich bei jedem Einspruch gegen eine Strafverfügung schon im vornherein weiß, dass ich damit auch noch zum UVS muss (Berufung), denn erst dort wird wirklich objektiv entschieden, und sehr oft geht´s dort gut aus. Beim Polizeijuristen hab ich keine solche Erwartung, logisch.
 
Beim Polizeijuristen hab ich keine solche Erwartung, logisch.
Das kommt darauf an.
Hinsichtlich der Rechtsansicht über die Anwendbarkeit des § 7 VStG wird der Polizeijurist natürlich nicht von der Rechtsansicht der Wiener Polizei abgehen.
Wenn aber der Sachverhalt bestritten wird, dass überhaupt ein Gespräch zur Anbahnung der Prostitution stattgefunden hat (wie im Fall von Billy_the_Kid), dann kann auch die Polizei den Vorwurf nicht ohne weiteres aufrechterhalten.
 
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