Straßenstrich Änderungen auf der Mariahilferstrasse

R

Gast

(Gelöschter Account)
Hallo @ all

Vielleicht haben es schon einige gemerkt. Es gibt neue Verkehrstafeln auf der Mariahilferstrasse.

Alle Zufahrten zu den rechten Seitenstrassen, wenn Mann vom Gürtel kommt, sind mit einem Fahrverbotsschild versehen worden. Das Fahrverbot gilt von 22-6Uhr täglich. Dieses Fahrverbot wird auch sehr genau von der Kivaristik kontrolliert.

War am Donnerstag in der Nacht dort. Dachte mir, scheiss auf die Schilderchen und fuhr hinein. Ich kam keine 50 Meter und wurde auch schon angehalten. Was, wer, wo warum waren die typischen Fragen.
Ich bin, dank einer guten Ausrede, nur knapp einer 35€ Strafe entgangen.

Mein Tip wäre, die Seitengassen zu Fuß zu erkunden, falls Mädls stehen. Meine Kontrolle kam aus dem Hinterhalt. Standen in einem Hauseingang und so konnte ich die Grünröcke erstmals gar nicht sehen.

Weiter noch viel Spaß
Raffi
 
Kommt gut, wen man behauptet ins Wettcafe zu wollen. Anrainerverkehr ist ja erlaubt.
 
Kommt gut, wen man behauptet ins Wettcafe zu wollen. Anrainerverkehr ist ja erlaubt.

anrainer bist dann wennst nachweisen kannst (zulassungschein) das du in dem grätzl wohnst, deppate ausreden kommen net gut, diese regelung gibts scho seit -zig jahren, nix neues also:lehrer:
 
to Billy the Kid
...auch wenn ich dir recht gebe, dass depperte ausreden mitunter nicht gut ankommen, ist diesbezueglich der springende punkt, ob die zufahrt "nur" fuer anrainer gestattet, oder ob anrainerverkehr erlaubt ist!
Beim zweiten (anrainerverkehr) ist die zufahrt auch fuer "jede" person bzw fahrzeug gestattet, das zum be-aufsuchen eines anrainern zufahren moechte.

Somit ist die ausrede von Grizzly111 durchaus eine legitime moeglichkeit. ;)

m.f.g. :cool:
 
to Billy the Kid
...auch wenn ich dir recht gebe, dass depperte ausreden mitunter nicht gut ankommen, ist diesbezueglich der springende punkt, ob die zufahrt "nur" fuer anrainer gestattet, oder ob anrainerverkehr erlaubt ist!
Beim zweiten (anrainerverkehr) ist die zufahrt auch fuer "jede" person bzw fahrzeug gestattet, das zum be-aufsuchen eines anrainern zufahren moechte.

Somit ist die ausrede von Grizzly111 durchaus eine legitime moeglichkeit. ;)

m.f.g. :cool:

lieber badwolf,
ich kann dir nur berichten, dass ich vor ewig langer zeit kontrolliert wurde, als "anrainer" wurde nur der zulassungsschein akzeptiert (meldezettel hatt ich net mit:mrgreen:), nachdem ich in dem grätzel als "nicht-anrainer" nix verloren hatte, peckte ich widerstandlos die damals noch 21€ und schwieg dezent, und ich denke das war gut so:roll:
 
Habe es schon 2 mal durchgespielt. Reingefahren, aufgehalten worden. Auf die Frage wohin, beim ersten mal als Antwort das Wettcafe gegeben, beim 2 mal die Massage am Friedrichsplatz angegeben. So eine Bewertung von Seiten der Polizei wie "das kann ich glauben oder auch nicht, zahlen sie die Organstrafverfügung oder nicht" musste ich beide male mit oder nicht beantworten. Beim ersten mal ist eine Anzeige gegommen die ich mit einer beigelegten Rechnung vom Wettcafe (in kluger Voraussicht einen Kaffee getrunken und eine Rechnung verlangt) beeinspruchte. Anzeige zurückgelegt. Die zweite Anzeige hab ich nie bekommen.
Ist vom Gesetz auch garnicht erlaubt, ganze Vierteln abzusperren ohne den dort befindlichen Lokalen eine Ausnahme für die Gäste offen zu lassen, das währe Geschäftsschädigung.
 
Habe es schon 2 mal durchgespielt. Reingefahren, aufgehalten worden. Auf die Frage wohin, beim ersten mal als Antwort das Wettcafe gegeben, beim 2 mal die Massage am Friedrichsplatz angegeben. So eine Bewertung von Seiten der Polizei wie "das kann ich glauben oder auch nicht, zahlen sie die Organstrafverfügung oder nicht" musste ich beide male mit oder nicht beantworten. Beim ersten mal ist eine Anzeige gegommen die ich mit einer beigelegten Rechnung vom Wettcafe (in kluger Voraussicht einen Kaffee getrunken und eine Rechnung verlangt) beeinspruchte. Anzeige zurückgelegt. Die zweite Anzeige hab ich nie bekommen.
Ist vom Gesetz auch garnicht erlaubt, ganze Vierteln abzusperren ohne den dort befindlichen Lokalen eine Ausnahme für die Gäste offen zu lassen, das währe Geschäftsschädigung.

Also ich kann mir nicht vorstellen, daß ich von den Beamten gefragt werde, wo ich hinfahre...eine blöde Antwort ist ihm sicher...was wird er wohl machen wenn ich sage, ich suche hier ein Mädl???
die können ihre Fahrzeugkontrolle machen und das wars...
einschüchtern geht bei mir sicher nicht...
der Beamte bekommt mit Sicherheit ein Problem...
 
Also ich kann mir nicht vorstellen, daß ich von den Beamten gefragt werde, wo ich hinfahre...eine blöde Antwort ist ihm sicher...was wird er wohl machen wenn ich sage, ich suche hier ein Mädl???
die können ihre Fahrzeugkontrolle machen und das wars...
einschüchtern geht bei mir sicher nicht...
der Beamte bekommt mit Sicherheit ein Problem...

wieso einschüchtern ?, es geht doch die StVO und nix anderes; was du dort suchst, ist ja eh dein problem, aber wenn es unbedingt mit dem auto in einer bekanntlich sensiblen zone sein muss, dann kannst du auch mit den "konsequenzen" rechnen . . .
 
wieso einschüchtern ?, es geht doch die StVO und nix anderes; was du dort suchst, ist ja eh dein problem, aber wenn es unbedingt mit dem auto in einer bekanntlich sensiblen zone sein muss, dann kannst du auch mit den "konsequenzen" rechnen . . .
na und um was gehts da in der STVO..?
 
Ich frage mich, ob die Polizei keine anderen Sorgen haben als auf der Mariahilferstrasse die Leute anzuhalten.
Mich haben Sie schon vor längerer Zeit einmal am Abend angehalten (nicht in der Mariahilferstrasse) und genauso gefragt woher ich um diese Zeit komme.
Ich gab Ihnen zur Antwort, dass Ihnen das gar nichts angeht.
Sie waren zwar etwas erzürnt, aber schlussendlich haben sie nichts gemacht.

Ich persönlich glaube einfach, dass es sicher genug andere schwerwiegende Probleme (zb. Verbrechen usw.) gibt um die sich die Polizei kümmern sollte.
 
Mich haben sie zweimal beim Umkehren erwischt, zweimal 21 Euro bezahlt.
 
wieso einschüchtern ?, es geht doch die StVO und nix anderes; was du dort suchst, ist ja eh dein problem, aber wenn es unbedingt mit dem auto in einer bekanntlich sensiblen zone sein muss, dann kannst du auch mit den "konsequenzen" rechnen . . .
Ja also, daß die StVO eingehalten werden muß....in dem Fall Beachten der Beschilderung, ist wohl klar ....ansonst hab ich mir die 88 § dieser StVO angeschaut....ich hab nichts gefunden, wonach man aus dem Gebiet verwiesen werden könnte...sofern man alle Regeln eingehalten hat, auch nichts getrunken hat, das Auto ok ist...und die Frage woher ?..."von zuhause" und wohin ?.."weis ich noch nicht" hab ich so beantwortet.....und das wars auch schon...baba!!!
 
Zur Aufklärung!
1: Das Unkehrproblem!
§ 14. Umkehren und Rückwärtsfahren.



(1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf mit diesem nur umkehren, wenn dadurch andere Straßenbenützer weder gefährdet noch behindert werden.

(2) Das Umkehren ist verboten:


a)
im Bereich der Vorschriftszeichen "Einbiegen nach links verboten", "Umkehren verboten" und "Vorgeschriebene Fahrtrichtung",

b)
auf engen oder unübersichtlichen Straßenstellen,

c)
bei starkem Verkehr,

d)
auf Vorrangstraßen im Ortsgebiet, ausgenommen auf geregelten Kreuzungen,

e)
auf Einbahnstraßen und auf Richtungsfahrbahnen.


(3) Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, muß sich der Lenker beim Rückwärtsfahren von einer geeigneten Person einweisen lassen.

(4) Ob und inwieweit das Umkehren im Bereich schienengleicher Eisenbahnübergänge verboten ist, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften.

2. Das Fahrverbot in den Seitengassen!
a)
Verbots- oder Beschränkungszeichen

1.
"FAHRVERBOT (IN BEIDEN RICHTUNGEN)"

(Anm.: Die Zeichnung ist nicht darstellbar.)

Dieses Zeichen zeigt an, daß das Fahren in beiden Fahrtrichtungen verboten ist; das Schieben eines Fahrrades ist erlaubt.

quelle: http://www.ris.bka.gv.at
 
Na ja, ich geh davon aus, daß diese Regeln eingehalten werden...dafür bestraft zu werden kann dir ja überall passieren...nur in den sensieblen Zonen sollte man sehr wohl auf die Anrainer Rücksicht nehmen...wir wollen uns ja diese Gebiete erhalten..!!!
 
Na ja, ich geh davon aus, daß diese Regeln eingehalten werden...dafür bestraft zu werden kann dir ja überall passieren...nur in den sensieblen Zonen sollte man sehr wohl auf die Anrainer Rücksicht nehmen...wir wollen uns ja diese Gebiete erhalten..!!!

:daumen: status idem: stuwer
 
Sorry, habs erst jetzt gesehen und nicht aufs Datum geschaut. Hab´s gefunden unter Suche "Mariahilferstrasse". Wird nicht wieder vorkommen.
 
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