Anwalt gesucht - Von einer Dame hinters Licht geführt

Mitglied #436246

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Hallo,

ich halte es lieber kurz, das Thema sollte aber schon bekannt sein.

Bin von einer Dame einige Monate lang irregeführt worden und sie hat die Beziehung nur vorgetäucht. Da ich ihr aber etwas Geld fürs gemeinsame Aute gegeben habe, würde ich gerne das Geld über einen Anwalt einklagen versuchen.

Hat jemand hier damit Erfahrung oder kennt einen guten Anwalt? Ich habe sogar eine Retschsschutzversicherung. :D

Danke im Voraus.
 
Hallo,

ich halte es lieber kurz, das Thema sollte aber schon bekannt sein.

Bin von einer Dame einige Monate lang irregeführt worden und sie hat die Beziehung nur vorgetäucht. Da ich ihr aber etwas Geld fürs gemeinsame Aute gegeben habe, würde ich gerne das Geld über einen Anwalt einklagen versuchen.

Hat jemand hier damit Erfahrung oder kennt einen guten Anwalt? Ich habe sogar eine Retschsschutzversicherung. :D

Danke im Voraus.

Wenn du eh eine Rechtschutzversicherung hast, sollte dir diese einen passenden Anwalt vorschlagen können. Denn ohne, dass du die RSV vorher kontaktiert und von dieser die entsprechende Bestätigung erhalten hast, wird sie vermutlich keine Leistung erbringen (=ggf. den Anwalt zahlen).
 
Wenn du eh eine Rechtschutzversicherung hast, sollte dir diese einen passenden Anwalt vorschlagen können. Denn ohne, dass du die RSV vorher kontaktiert und von dieser die entsprechende Bestätigung erhalten hast, wird sie vermutlich keine Leistung erbringen (=ggf. den Anwalt zahlen).
Ich denke mal da wird sich auch keine Rechtschutzversicherung drauf einlassen.Erstmal muss man nachweisen dass die Beziehung nur vorgetäuscht war was sicher nicht gan einfach ist.Dann schreibt er noch dass das Auto ja anscheinend gemeinsam genutzt wurde, da schauts wohl auch schlecht aus das?Geld zurück zu bekommen. Bin kein Rechtsanwalt aber denje die Aussichten auf Erfolg einer Klage sind doch sehr gering.
 
Wenn du was schriflich oder beweise hast von dem das du ihr Geld gegeben hast , kannst du sie bei Polizei anzeigen ansonsten , glaube ich hast du schlechte Karten und auch über Anwalt keine Chance was von den Geld wieder zu sehen .
 
Hallo,

ich halte es lieber kurz, das Thema sollte aber schon bekannt sein.

Bin von einer Dame einige Monate lang irregeführt worden und sie hat die Beziehung nur vorgetäucht. Da ich ihr aber etwas Geld fürs gemeinsame Aute gegeben habe, würde ich gerne das Geld über einen Anwalt einklagen versuchen.

Hat jemand hier damit Erfahrung oder kennt einen guten Anwalt? Ich habe sogar eine Retschsschutzversicherung. :D

Danke im Voraus.
meiner Meinung nach solltest du sie wegen Betrugs anzeigen.
 
Bei der Kripo anfragen, ob da schon etwas in der Art bekannt ist und wenn nicht, trotzdem eine Anzeige wegen Betrug oder ähnlichem machen. Die wissen da, was möglich ist und was nicht.
Anwälte reichen Klagen ein, ermitteln tut die Polizei.
 
Hatte das vor 2 Jahren,

Rechtschutz übernimmt das nicht, hab´s versucht.
Betrug? Schwer nachzuweisen...

Fällt halt somit ins Zivilrecht


Anwalt hat außer Kosten nichts gebracht, Versuch sich zu einigen nicht möglich.
Ihr neuer /alter Freund, dessen Familie und auch ihre Abteilungsleiterin versuchten mich einzuschüchtern, hörten nur auf ihre Geschichte, mir wollte niemand zuhören.
Mein Job stand auf der Kippe, also "never fuck the company"!

Letztendlich habe ich nach einer Beratung beim Gericht dann eine Zahlungsaufforderung eingereicht, und als der Exekutor bei ihr war, war´s dann relativ schnell erledigt.

Das aber auch nur, weil ich bei Gericht die Belege und Anwaltsschreiben und ihre Antworten darauf gleich mit vorlegen konnte!


Viel Glück!

( Auch meiner Ex- Kollegin M....:giggle: )
 
Hallo,

ich halte es lieber kurz, das Thema sollte aber schon bekannt sein.

Bin von einer Dame einige Monate lang irregeführt worden und sie hat die Beziehung nur vorgetäucht. Da ich ihr aber etwas Geld fürs gemeinsame Aute gegeben habe, würde ich gerne das Geld über einen Anwalt einklagen versuchen.

Hat jemand hier damit Erfahrung oder kennt einen guten Anwalt? Ich habe sogar eine Retschsschutzversicherung. :D

Danke im Voraus.


Gehst zu einem deiner Wahl, das Erstberatungsgespräch ist kostenlos, du kannst auch deine Versicherung fragen, ob sie dir eine empfehlen können, dessen Kosten sie auch übernehmen würden.
Rechtschutz ist ja ganz gut, aber jeden Anwalt bezahlen's auch nicht und auch nicht für jede Kleinigkeit. Also immer zuerst mal mit der Versicherung Rücksprache halten, ob sie den Fall eh auch übernehmen würden.
 
Hallo,

ich halte es lieber kurz, das Thema sollte aber schon bekannt sein.

Bin von einer Dame einige Monate lang irregeführt worden und sie hat die Beziehung nur vorgetäucht. Da ich ihr aber etwas Geld fürs gemeinsame Aute gegeben habe, würde ich gerne das Geld über einen Anwalt einklagen versuchen.

Hat jemand hier damit Erfahrung oder kennt einen guten Anwalt? Ich habe sogar eine Retschsschutzversicherung. :D

Danke im Voraus.
da brauchst keinen besonderen, das macht defakto jeder. freie anwaltswahl hast eh bei der rechtsschutz?
 
Ich habe sogar eine Retschsschutzversicherung. :D
Und was sagt die Rechtsschutzversicherung zu dem Fall?
Die sollten ja zumindest mal Auskunft geben, unabhängig davon ob sie das dann übernehmen.

Aber ganz allgemein stehen die Chancen da eher schlecht. Wenn du ihr das Geld einfach geschenkt hast ohne Bedingungen (wenn es welche gab brauchst Zeugen oder einen Vertrag) ist das Ende der Beziehung allein kein Grund um so ein Geschenk zurückfordern zu können.
Ansonsten wie @Mitglied #5052 einfach mal eine Zahlungsaufforderung übers Gericht einbringen und hoffen, daß sie die Einspruchsfrist ungenützt verstreichen läßt. :lalala:
 
Ich denke mal da wird sich auch keine Rechtschutzversicherung drauf einlassen.Erstmal muss man nachweisen dass die Beziehung nur vorgetäuscht war was sicher nicht gan einfach ist.Dann schreibt er noch dass das Auto ja anscheinend gemeinsam genutzt wurde, da schauts wohl auch schlecht aus das?Geld zurück zu bekommen. Bin kein Rechtsanwalt aber denje die Aussichten auf Erfolg einer Klage sind doch sehr gering.
Ne, das geht in Österreich problemlos. Selbst wenn es nur eine normale Freundschaft war.
Der Clou ist dabei die Rückforderung per Gericht einzubringen, denn die hat ein Fristdatum von einigen Wochen wo keine Antwort sofort zur Anerkennung der Forderung führt. Wenn besagte Gaunerin von der üblichen Sorte ist und zu faul / dumm für einen Widerspruch ist hat sie die Schuld damit auf sich geladen. Da gibt es etliche Routinelösungen, ein guter Anwalt hat die auch drauf.

Einmal bei einem Bekannten erlebt der viel an eine Frau verschenkte die alles weiterverkauft hat. Geld hat er aber trotzdem keines bekommen, sie war unter dem Existenzminimum, Auto auf Freund gemeldet etc. Einmal im Jahr hat er es drei Jahre lang versucht. Aber nichts offiziell zu holen. Theoretisch hätte er aber alles zurückbekommen, wenn sie etwas gehabt hätte.
Sein Glück war eben auch die Rechnungen noch zu besitzen.

Den Ablauf habe ich mir extra gut gemerkt, denn wer da mal seine Post ignoriert kann auf die Art und Weise auch ein Problem bekommen wenn er unschuldig ist. Frage mich bis heute wie es aussieht wenn ich so eine Forderung an Typ XY mit Vermögen schicke, der sicher gerade 6 Wochen im Ausland ist, seine Frau den Brief mit Zettel z.B. von einer Adeg Poststation abholt wo keiner Ausweise kontrolliert und dann für ihn aufbewahrt ohne diesen zu lesen. Da hilft dir bei einem Bezirksgericht dann mit Garantie kein Schwein! Frist vorbei und Sense.
 
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