Dienstleistungen Diverses Ausgangbeschränkung BGL

P

Gast

(Gelöschter Account)
Hallo, wollte mal eure Meinung hören zum Thema Ausgangsbeschränkung im BGL. Fahrt ihr trotzdem nach Salzburg zum Spaß haben?
 
Was wird Kontrolliert und mit 25k bestraft? Aber die Verordnung lesen und verstehen kannst du schon? Wo steht das du nicht ein/ausreisen darfst bei Begründung? Und dann is die Begründung ich geh spazieren....
Es steht du darfst beruflich oder zum Einkaufen. Wir Österreich brauchen einen passier Schein das wir zu euch dürfen.
 
Es steht du darfst beruflich oder zum Einkaufen. Wir Österreich brauchen einen passier Schein das wir zu euch dürfen.

Was brauchst du? Also mein Büro ist in Blickreichweite zu einem Grenzübergang... es gibt keine Grenzkontrollen bzgl. Corona!

Du brauchst weder einen Zettel noch sonst was...

PS. Ich lebe in Österreich und hab deutsche Arbeitnehmer...die kommen jeden Tag ganz normal zum Arbeiten zu mir...
 
Was brauchst du? Also mein Büro ist in Blickreichweite zu einem Grenzübergang... es gibt keine Grenzkontrollen bzgl. Corona!

Du brauchst weder einen Zettel noch sonst was...

PS. Ich lebe in Österreich und hab deutsche Arbeitnehmer...die kommen jeden Tag ganz normal zum Arbeiten zu mir...
Du wirst es noch sehen, aber ich finde es soll jeder selbst entscheiden ober er es macht oder nicht will jetzt auch nicht mit dir darüber diskutieren, weil das ist nicht der Platz dafür und habe ich besseres vor als hier herum zu diskutieren
 
Schau es gibt keine Diskussion wenn man faktenbasiert die Wahrheit ausspricht... was du aber verbreitest entspricht weder der Wahrheit noch der Gesetzeslage!

Es wird definitiv kein Zettel oder sonstiges benötigt für den Grenzübertritt und deine 25tsd € Strafe bitte lies nochmal die Verordnung durch bevor du Halbwahrheiten im Netz posaunst!
 
Schau es gibt keine Diskussion wenn man faktenbasiert die Wahrheit ausspricht... was du aber verbreitest entspricht weder der Wahrheit noch der Gesetzeslage!

Es wird definitiv kein Zettel oder sonstiges benötigt für den Grenzübertritt und deine 25tsd € Strafe bitte lies nochmal die Verordnung durch bevor du Halbwahrheiten im Netz posaunst!
Lassen wir jeden selbst entscheiden und geh mir bitte ned auf die Eier mit sowas danke
 
Dieser ganze Thread hat überhaupt nichts mit "Dienstleistungen" zu tun und ist hier daher völlig fehl am Platz.
 
Tja wie so oft und immer wieder halbwahrheiten, habe ich gehört, bla bla bla, durch so einen Blödsinn kommen diese Leute immer wieder aktuell ins Aktuelle Leben... leider.
 
Die ganzen Halbwahrheiten die immer wieder die Runde machen nerven einfach. Gebt doch einfach die dazugehörigen Vorschriften an.
Jeder muss natürlich selbst entscheiden was für ihn, im Rahmen der Gesetze und Verordnungen, in Ordnung ist.
Auch die Reisewarnung für Österreich schließt nach derzeitiger Gesetzeslage einen Kurzbesuch nicht aus.

Siehe folgende Einschrängung der bayerischen Einreise Quarantäneverordnung:

Hier mal der Wortlaut:
§2
.....
(2) 1Von § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht erfasst sind Personen,
.....
5. die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat, oder
6. ....
 
Nun ja,
Zur Einreise Quarantäneverordnung kommt noch die Allgemeine Ausgangsbeschränkung des Landratsamtes BGL hinzu. Gilt nur für Bewohner des Landkreise BGL.

Die besagt ein Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
Ist ficken in Salzburg ein triftiger Grund?
Ich denke ja, die Polizei denkt wahrscheinlich nein.
 
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