Ausspähen durch Arbeitgeber

H

Gast

(Gelöschter Account)
Ich lese gerade zu meinem Erstaunen (Spiegel online), dass in D das Ausspähen durch heimlich angefertigte Videoaufnahmen in Toiletten, Umkleide und Schlafräumen der Arbeitnehmer verboten werden soll. Ich war eigentlich in dem Glauben, dass das eh verboten ist und der Chef, wenn überhaupt nur den eigentlichen Arbeitsplatz überwachen darf und das auch nicht heimlich.

Wie sieht das in Ö aus? Darf euch der Chef auch heimlich beim Kacken zuschauen?
 
Darf er nicht. Sich ins Netz einklinken und erkundigen, ob die Arbeit darunter "leidet", darf er schon. Kann dir durchaus vorgehalten werden...
 
Das ist ja noch verständlich, es ist sein I-Netanschluss, seine Arbeitszeit die er bezahlt. Aber das was in D so vor sich geht, da wird einem Arbeitnehmer jegliche Imtimsphäre ungeschützt preis gegeben.
Die Toilette, Umkleidemöglichkeit und Schlafgelegenheit sollte frei von Cams oder seltsamen Spiegeln sein. Da reichts doch wenn man sieht was wie reingeht und wie wieder herauskommt. Wenn man einem unbescholtenen Mitarbeiter schon alles mögliche unterstellt.
 
Die Videoüberwachung in Sanitärbereichen, Umkleide- und Schlafgelegenheiten verletzt das Recht auf Privatsphäre Art. 8 EMRK und in A auch DSG § 1 und ist meiner Ansicht nach nicht einmal durch eine Betriebsvereinbarung zu überwinden. Da die EMRK auch von D ratifiziert wurde, waren derartige Überwachungsmaßnahmen wohl auch schon bisher verboten, wenn das auch nicht explizit aufgeschrieben war.
Auch die Überwachung des Internetanschlusses ist nicht generell frei sondern unterliegt Einschränkungen. Die gezielte Überwachung einzelner Arbeitnehmer, vor allem in nicht durch BV geregelten Bereichen, ist jedenfalls problematisch.
 
Da die EMRK auch von D ratifiziert wurde, waren derartige Überwachungsmaßnahmen wohl auch schon bisher verboten, wenn das auch nicht explizit aufgeschrieben war.


Du meinst die jetzige Aktion ist eigentlich nur ein Showact?:hmm: Naja nötig hätten sie es ja.
 
Du meinst die jetzige Aktion ist eigentlich nur ein Showact?

Ich denke schon. Wie weit Art 8 EMRK in vielen Fällen anzuwenden ist, ist vielen Arbeitgebern und auch Politikern nicht bewusst. Es kann also durchaus hilfreich sein, bestimmte Tatbestände explizit zu thematisieren. Ob sie tatsächlich auch in Gesetze gegossen werden müssen oder ob die Sensibilisierung durch die Diskussion ausreicht ist eine andere Frage.
Doppelt gemoppelt ist nicht immer besser, weil in Grenzfällen dann widersprechende Auslegungen aufeinander treffen können. Klar gewinnt dabei dann die EMRK, aber der Rechtsstreit könnte sich um eine Instanz verlängern.
 
Der Gesetzentwurf umfasst auch die Dinge die bei Einstellungen gemacht, bzw nicht gemacht werden dürfen.
Generelle Bluttests dürften damit vom Tisch sein.
Bei Facebook darf nicht geschnüffelt werden, googeln darf man dagegen schon:confused:
In der Theorie naja, in der Praxis wohl kaum nachprüfbar, weswegen jetzt die Absage kam. Ausser der Chef schreibt als Begründung ich hab bei Facebook etwas gefunden das mich gestört hat.:roll:

Nach Einstellung darf der Mail und Telefonverkehr nicht generell überwacht werden.
 
Beim Mail und Telefonverkehr, laesst sich irgendwann eine gewisse Spionage nicht mal verhindern.

Nehmen wir das Telephon. Einzelgespraechsnachweis, die letzten Nummern werden zwar nicht gezeigt, aber wenn das immer die gleiche Kombination ist... Könnte der Boss, wenn das zu viel Arbeitszeit kostet, schon mal am Apparat des Mitarbeiters den Nummernspeicher ausprobieren...

Und Internet und Mails... Nun, es gibt welche, die mehr über einen wissen als die Familie.

Google und Admin...

Denn was so ein Browserprotokoll alles mitnotiert... Eieiei.
Und die Mails laufen sowiso übern Firmen Server.

Aber solche "Feinheiten" wie Kameras in den Umkleiden, und Toiletten...
Das ist eine ganz andere Geschichte. Menschlich und rechtlich.
 
Es passt zwar nicht ganz zum Thema aber indirekt schon.

Ich war am Faaker See auf Urlaub vor paar Jahren und hatte bemerkt, dass ich mein Schampoo vergessen hatte. Also bin ich in einen Laden gegangen einer Kette die mit 'Sch' beginnt und mit 'lecker' endet. Ich komme zur Kassa und sehe eine die Angestellte vor mir und sie verhält sich komisch. Ich lege meine Sachen aufs Band und registriere neben bei was mit ihr los ist. Die Ärmste muss aufs WC und zappelt herum. So lang Kunden im Geschäft sind darf sie nicht aufs WC. Ich habe mich beeilt und ihr gesagt ich pass auf und sie kann laufen. Die ist gesprintet wie eine 100 Meter Läuferin.

Was hat Doc McCoy daraus gelernt?
1. Kein Geschäft mehr dieser Handelskette aufsuchen
2. Checkliste schreiben beim Fortfahren
3. Unter Druck kann jeder schnell laufen
 
Was hat Doc McCoy daraus gelernt?
1. Kein Geschäft mehr dieser Handelskette aufsuchen

Was ich mir dazu denke:

1. Ob es in der Handelskette, die mit D beginnt und mit M endet wirklich besser zugeht?

2. Und ob es der armen Angestellten am Faaker See hilft, wenn du ihren Arbeitgeber sanktionierst?
 
Es sind bei besagter Kette Fälle ans Tageslicht gekommen da haben die Verkäuferinnen Erwachsenenwindeln getragen weil das WC in einem Nebengebäude war in dass sie aber nur durften, wenn sie das Geschäft vorher absperrten, was sie wiederrum nur durften, wenn weit und breit keine Kundengefahr war.

1. Ob es in der Handelskette, die mit D beginnt und mit M endet wirklich besser zugeht?


Ja, denn diese Handelskette ist WELTWEIT einzigartig in ihrer humanistischen Grundgesinnung und funktioniert auf Filialebene wie ein selbstverwaltetes autonomes Kollektiv.

Siehe:

http://www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/der-menschenfreund-beim-drogeriemarkt-dm-269523/
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Genau das ist ja das Problem. Ich bezweifle aber auch sehr starkt, dass nicht auf Facebook herumgeschnüffelt wird es wird ja "Angeblich" auf Facebook alles gespeichert, was man dort angegeben hat auch wenn man es nachher umändert und "Angeblich" gibt es auch möglichkeiten, wie Unternehmer auf das alles Zugreifen können, was da "Angeblich" gespeichert wurde. Bedenklich ist das schon und zwar, sehr bedenklich..... :hmm:
 
Mache ich nicht, ich habe eine E-Mailadresse mit der ich mich im Internet überall regestriere, die ich aber von heute auf Morgen mit einem klick löschen kann und ich habe eine die ich Freunden gebe und mit der ich auch Bewerbungen schreiben kann. Eine zum blödsinn-Treiben und eine für Seriöse Kontakte sozusagen ;)
 
Mache ich nicht, ich habe eine E-Mailadresse mit der ich mich im Internet überall regestriere, die ich aber von heute auf Morgen mit einem klick löschen kann und ich habe eine die ich Freunden gebe und mit der ich auch Bewerbungen schreiben kann. Eine zum blödsinn-Treiben und eine für Seriöse Kontakte sozusagen ;)

genau ...................... eine gogolores@mailprovider.th und eine fridolin.mustermann@telekom.at

Und der Vorname im facebook von Wilhelm auf Billy geändert :mrgreen:

und ein Nachteil bleibt trotzdem erhalten .......
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Videoüberwachung in Sanitärbereichen, Umkleide- und Schlafgelegenheiten verletzt das Recht auf Privatsphäre Art. 8 EMRK und in A auch DSG § 1 und ist meiner Ansicht nach nicht einmal durch eine Betriebsvereinbarung zu überwinden.

Ein Problem ist die Rechtsdurchsetzung, nach dem nur scheinbar gemütlichen österreichischem Motto, "wo kein Kläger, da kein Richter": Falls der einzelne Mitarbeiter sich bei der Datenschutzkommission beschwert, wird sich irgendwann in nächster Zeit herausstellen, dass gerade der Arbeitsbereich des Mitarbeiters nicht mehr gebraucht wird. Wenn ein Betriebsrat aktiv wird, dann dauert der folgende Kleinkrieg zwar länger, aber irgendwann wird ihn die Firma doch los. Und wie soll der Mitarbeiter kontrollieren, ob heimlich versteckte Kameras montiert wurden?
 
Das illegale Ausspähen von Mitarbeitern durch Videokameras in österreichischen Unternehmen wird vermutlich ebenso häufig zu finden sein wie die illegale Aufzeichnung der Kundenaktivitäten:mrgreen: bei Hobbyhuren zwecks darauf folgender Erpressung. :undweg:
 
Das illegale Ausspähen von Mitarbeitern durch Videokameras in österreichischen Unternehmen wird vermutlich ebenso häufig zu finden sein wie die illegale Aufzeichnung der Kundenaktivitäten:mrgreen: bei Hobbyhuren zwecks darauf folgender Erpressung.

Du übersiehst ein paar wesentliche Feinheiten:
1.) Keine Firma wird so dumm sein, Mitarbeiter mit illegalem Material zu erpressen. Sie wird sie stattdessen aus einem anderen Grund abbauen.
2.) Das braucht die Firma aber nicht zu hindern, durch Gerüchte um den wirklichen Grund der Entlassung Furcht unter den anderen Mitarbeitern zu verbreiten.
3.) Darüberhinaus ist die Arbeitsmarktlage momentan so, dass die Firma den Mitarbeitern die mündliche Weisung geben könnte, sich im Klo selbst zu fotografieren und das Foto dem Chef zu schicken - 90% der Mitarbeiter werden das brav befolgen, die restlichen 10% nehmen sich Urlaub zwecks Toilettenbesuch.
 
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