Bordellbesuche von Steuer absetzen

der trick ist doch steinalt.....speziell dort wo eine barkonzession vorhanden ist...
 
Völlig legal die Sache, es ist eine Betriebsausgabe steuerrechtlich,schmunzel.
 
Aber nur die Mädchen im Puff von der Steuer absetzen zu können, das ist eindeutig Ungleichbehandlung. Daher habe ich ein allgemein gültiges Formular zur Geltendmachung von Sonderausgaben entwickelt ........

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Ist doch nur eine Frage was der Lieferan auf die Rechnung schreibt. Oder glaubst dass unsere Finanz eine Abrechnung der Spesen bei wömöglich generierten Aufträgen in zB. Schwarzafrika überprüfen kann.
 
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