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An den Haaren herbei gezogen ist da nix. Diese sportlichen Ertüchtigungen gehören doch zum Alltag im ÖBH -

zumindest in der Grundausbildung.


Genau das ist ja der Punkt. Auf welcher Grundlage kann er bzw. darf er das?

Unter welcher Zeit "hat man sich bemüht" über welcher Zeit "sabotiert" man,

oder strengt sich nicht an. Da ist nix festgelegt - daher ist jede Annahme eines Ausbildners reine Schikane und Willkür

ohne rechtliche Deckung.

Er verfügt ja über keinerlei Kompetenzen, sonst würde er ja den Job nicht ausüben.

Also bedarf es exakter Definitionen.

Ein Polizist darf mich auch nicht strafen wenn er meint, auf diesem Straßenabschnitt hielte er persönlich 80 km/h

für die ideale Geschwindigkeit. Wenn dort 100 km/h erlaubt sind hat er keine rechtliche Handhabe für eine Strafe.

Außerdem sabotiert man nix, nur weil man nicht schnell läuft.


Sabotage wäre eher, irgendwo einen Sprengsatz zu zünden oder ähnliche Tätigkeiten.


Solange man mit dem Club nix zu tun hat, kann es einem in der Tat egal sein.

Tragisch wird's nur, wenn man solchen Soziopathen per gesetzlicher Wehrdienstverpflichtung ausgesetzt ist.


Natürlich auch ein Zugang, Fragen nach gesetzlicher Deckung der Vorgänge in der Armee eines Rechtsstaates als Raunzer- und Querulantentum abzuqualifizieren.

Ist eine bequeme Möglichkeit, sich aus der Affaire zu ziehen, wenn die intellektuellen Kapazitäten zu sinnvollen Antworten fehlen.

Zugegeben: die Menschen die dort arbeiten können ja nix dafür, die machen diese Gesetze ja nicht und können sie auch nicht verändern.

Problematisch ist aber, dass sie sich anmaßen, die Gesetze nach ihrem Gutdünken zu interpretieren.


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