darf der arbeitgeber

O

Gast

(Gelöschter Account)
die arbeitszeiten verändern? und zwar dahingehend, dass pro tag 2 stunden weniger anfallen, man aber dafür öfter in die firma fahren muss. ein eindeutiger nachteil für den arbeitnehmer und unakzeptabel. :hmm:
 
die arbeitszeiten verändern?

Kommt drauf an, kann ohne die konkreten Umstände nicht beantwortet werden.

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Arbeistzeit festlegen, sofern dem nicht Dienstvertrag/KV entgegenstehen. Ebenso hat ein etwaiger Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht sofern keine tarifliche Regelung besteht. Ebenso ist eine Veränderung nur aus betriebliche Gründen zulässig und es dürfen keine wichtigen Gründe des AN entgegenstehen.
 
mehrkosten durch mehr dienst wäre einer? weniger zeit im haushalt?

Das ist eine Abwägungsfrage. Betreuungspflichten würden eine Änderung der Arbeitszeit eher nicht zulassen. Eine Fünftagewoche anstatt einer Viertagewoche eher schon.

Klär das mit einem Arbeitsrechtler deines Vertrauens.
 
Das ist eine Abwägungsfrage. Betreuungspflichten würden eine Änderung der Arbeitszeit eher nicht zulassen. Eine Fünftagewoche anstatt einer Viertagewoche eher schon.

Klär das mit einem Arbeitsrechtler deines Vertrauens.

wird wieder so a diskussion zwischen kammer und firma
 
Die Arbeiterkammer ist da eh recht eindeutig (wird ja nicht nur für OÖ gelten):

Änderungen der Arbeitszeit

Der/die Arbeitgeber/-in kann die Lage der Arbeitszeit einseitig nur dann ändern, wenn

dies aus objektiven, in der Art der Arbeitsleistung gelegenen Gründen sachlich gerechtfertigt ist,
dem Arbeitnehmer die geänderte Verteilung der Arbeitszeit für die jeweilige Woche mindestens zwei Wochen im Vorhinein mitgeteilt wird
(von dieser Voraussetzung kann unter Umständen abgewichen werden),
berücksichtigungswürdige Interessen des Arbeitnehmers oder sonstige Vereinbarungen dieser Änderung nicht entgegenstehen und
wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Beginn oder im Laufe des Arbeitsverhältnisses eine solche Änderungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber vereinbart haben oder wenn eine Betriebsvereinbarung dies vorsieht.

TIPP

Sollte Ihr/e Arbeitgeber/-in die vereinbarte Arbeitszeit einseitig ändern wollen, setzen Sie sich unverzüglich mit einer Expertin oder einem Experten der Arbeiterkammer in Verbindung. Langes Zuwarten und mangelnde Reaktion führen nämlich zu Problemen bei der Durchsetzung des ursprünglichen Vertragsinhaltes. Auch kann eine unberechtigte Arbeitsverweigerung zu den geänderten Arbeitszeiten gewichtige negative Konsequenzen haben (z.B. Entlassung)!

Quelle: http://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsvertrag/Arbeitszeit_und_-aenderung.html

Fazit: Tipp beherzigen und AK kontaktieren.
 
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