H
Gast
(Gelöschter Account)
ich vertrete zum birnbacherprozess eine meinung, die vermutlich nur die wenigsten hier teilen. ich meine, wir sollten vom rachegedanken abschied nehmen, bereits der frühere justizminister broda träumte von einer gefängnislosen gesellschaft. da ist noch die vorstellung von der generalprävention, die meint, hohe strafen sind notwendig, um weitere täter vor ähnlichen taten abzuschrecken. deshalb bezeichnen kritiker, die generalprävention oft als zwangmotivierungs oder als demonstrationsmittel gegenüber dem straffälligen.
wenn man bedenkt, dass leute von denen keine weitere gefahr für die öffentlichkeit mehr ausgeht, wie jene, die im birnbacherprozess bis zu fünf jahren verurteilt worden sind, während leute die weiter eine gefahr für die volksgesundheit sind, die wissentlich geschlechtskrankheiten verbreiten, indem sie sex ohne kondom haben, werden solche täter mit glacehandschuhen angefasst, wie das soeben ein prozess in graz beweist, wobei diese täter fast immer nur zu bedingten strafen verurteilt werden, wobei sie dadurch weiterhin eine gefahr für die volksgesundheit darstellen. unser rechtssystem ist halt vom rachegedanken geprägt. "das rachegefühl, das sich moralische entrüstung nennt, ist nur eine form der grausamkeit....dass wir den verbrecher so behandeln wie einen menschen der an pest leidet. beide stellen eine gefahr für die öffentlichkeit dar. beiden muss die freiheit beschränkt werden bis sie keine gefahr mehr sind. aber der mann, der an pest leidet, ist gegenstand des mitleids und mitgefühls, wogegen der verbrecher gegenstand des abscheus ist. das ist ganz unvernünftig. und es ist auf die verschiedenheit in der einstellung zurückzuführen, warum unsere gefängnisse viel weniger erfolg haben, kriminelle neigungen zu heilen, als unsere krankenhäuser bei der heilung von krankheiten." (der nobelpreisträger bertrand russell)
also für mich ist es ganz klar, hohe geldstrafen tuns in solchen fällenauch, weil niemand gefahr läuft, sollte ihm birnbacher & co über dem weg laufen, eine über dem schädel zu bekommen!
wenn man bedenkt, dass leute von denen keine weitere gefahr für die öffentlichkeit mehr ausgeht, wie jene, die im birnbacherprozess bis zu fünf jahren verurteilt worden sind, während leute die weiter eine gefahr für die volksgesundheit sind, die wissentlich geschlechtskrankheiten verbreiten, indem sie sex ohne kondom haben, werden solche täter mit glacehandschuhen angefasst, wie das soeben ein prozess in graz beweist, wobei diese täter fast immer nur zu bedingten strafen verurteilt werden, wobei sie dadurch weiterhin eine gefahr für die volksgesundheit darstellen. unser rechtssystem ist halt vom rachegedanken geprägt. "das rachegefühl, das sich moralische entrüstung nennt, ist nur eine form der grausamkeit....dass wir den verbrecher so behandeln wie einen menschen der an pest leidet. beide stellen eine gefahr für die öffentlichkeit dar. beiden muss die freiheit beschränkt werden bis sie keine gefahr mehr sind. aber der mann, der an pest leidet, ist gegenstand des mitleids und mitgefühls, wogegen der verbrecher gegenstand des abscheus ist. das ist ganz unvernünftig. und es ist auf die verschiedenheit in der einstellung zurückzuführen, warum unsere gefängnisse viel weniger erfolg haben, kriminelle neigungen zu heilen, als unsere krankenhäuser bei der heilung von krankheiten." (der nobelpreisträger bertrand russell)
also für mich ist es ganz klar, hohe geldstrafen tuns in solchen fällenauch, weil niemand gefahr läuft, sollte ihm birnbacher & co über dem weg laufen, eine über dem schädel zu bekommen!