Frage an die Juristen unter Euch...

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oder sonstwen, der sich mit Folgendem auskennen könnte:

Betrifft 3 Paare, jeweils ein Teil davon geht fremd.

Am letzten Freitag plötzlich eine Runde sms, an die Fremdgeher der Wortlaut "Betrügst Deinen Partner, solles wissen" , an an die Anderen "Dein Partner betrügt Dich mit ... !

Bei mir kam glücklicherweise die 2. Meldung auf mein "offizielles" Handy, es wissen aber nicht viele, daß ich das manchmal daheim lasse!

Letztlich sieht es aber so aus:
Einer will sich anscheinend ohnehin scheiden lassen, bei Einer weiß nun der Mann Bescheid, das ist derzeit die eigentliche Verliererin!
Bei mir und meiner Freundin wissen wir noch nichts, ob unsere Partner auch eine sms bekommen haben.

Bei einer sofortigen Nachforschung bei der Hotline des Betreibers erfuhren wir nur, daß es sich dabei um ein Wertkartenhandy ( bob) handelt und vor kurzem aktiviert wurde.

Wir versuchen immer wieder anzurufen, kommen aber nur auf die Box.
Haben auch versucht mit sms zu antworten, was derjenige überhaupt will, aber keine Reaktion mehr.

Haben seitdem aber auch keine sms oder irgendwelche Anrufe bekommen.

Meine Frage:

Können wir den oder die Absender ausforschen, einer von uns hat bereits Anzeige bei der Polizei erstattet.

Ich halte mich derzeit im Hintergrund, sicher wäre ich neugierig, aber für mich ist die Sache ziemlich heiß, es hängt bei mir sogar meine Firmenexistenz dran, meine Frau hält meinen Betrieb finanziell am Laufen!

Momentan würde ich entweder abstreiten, die sms bekommen zu haben, oder als äußerste Lösung sagen "Ich war´s!", gebe das einfach (?) zu, könnte sogar mit einer Strafe leben, nur damit Ruhe einkehrt und meine Frau nichts erfährt!

Würde mich dann sicherlich einige Freunde kosten, um die mir dann zwar leid wäre, aber meine Lady ist mir das wert!!!

Bitte Euch um hilfreiche Antworten, bitte keine Diskussion über Moral!

Thx vom frenchman
 
Na ja also ich bin jetzt kein Jurist das gebe ich zu nur es stellt sich mal die Frage ob es ein strafbarer Tatbestand ist SMS zu verschicken. Der Inhalt ist ja nicht bedrohlich oder gegen das Gesetz. Nichterreichbarkeit ist auf jeden Fall nicht strafbar.

Wertkartennummern sind meines Wissens nach nicht rückzuverfolgen und ich wage zu bezweifeln das die Staatsanwaltschaft da nachforscht ob die karte vielleicht mit bankomat oder kreditkarte gekauft wurde.

mfg
 
Vernadern ist kein strafrechtlicher Tatbestand. Wertkartenhandies kann jeder anonym erwerben. Die Chancen somit verschwindend gering da jemanden auszuforschen. Ich denke, von Erfolg gekrönt wäre die Sache nur dann, wenn man die Personenkreise in Gedanken mal ganz ganz genau durchgeht und Motivforschung betreibt.
 
cool bleiben, anonyme anzeigen sind nicht das papier (oder el. medium) wert, auf dem etwas geschrieben steht.
so etwas hat keinerlei beweiskraft, gestehe aber ein, ist unangenehm. Ich war ein alter fremdgeher,kein guter liebhaber, dafür aber ein guter leugner. Darauf bin ich heute noch stolz. Da muß man`s haben, net da.
eifersucht und neid (sind sicher der auslöser für diese niederträchtigen sms), selbst wenn berechtigt, sind die miesesten aller menschlichen eigenschaften.
 
bei Einer weiß nun der Mann Bescheid, das ist derzeit die eigentliche Verliererin!

Nein, er.

einer von uns hat bereits Anzeige bei der Polizei erstattet.

Was hat er angezeigt? Üble Nachrede, gefährliche Drohung, Kreditschädigung, Direktwerbung oder Spam werden wohl nichtr in Frage kommen.

es hängt bei mir sogar meine Firmenexistenz dran, meine Frau hält meinen Betrieb finanziell am Laufen!

Daran ist nicht die SM schuld sondern dein Fehlverhalten. Was willst du dem Nachrichtenversender vorwerfen? Er hat lediglich betroffene Personen von einem Tatbestand informiert. Den Tatbestand gesetzt habt ihr.

oder als äußerste Lösung sagen "Ich war´s!", gebe das einfach (?) zu, könnte sogar mit einer Strafe leben, nur damit Ruhe einkehrt und meine Frau nichts erfährt!

Was warst du? Welche Strafe?

Würde mich dann sicherlich einige Freunde kosten, um die mir dann zwar leid wäre, aber meine Lady ist mir das wert!!!

Welche jetzt? Deine Frau oder deine Geliebte?

Bitte Euch um hilfreiche Antworten, bitte keine Diskussion über Moral!

Du wünscht dir den Schutz des Gesetzgebers für unentdeckten, fortgesetzten Betrug und willst dabei die Moral aus der Diskussion lassen? Auf Basis welcher Werte denkst du kommen Gesetze zustande?

:mauer:
 
Vernadern ist kein strafrechtlicher Tatbestand. Wertkartenhandies kann jeder anonym erwerben. Die Chancen somit verschwindend gering da jemanden auszuforschen. Ich denke, von Erfolg gekrönt wäre die Sache nur dann, wenn man die Personenkreise in Gedanken mal ganz ganz genau durchgeht und Motivforschung betreibt.

denke auch, dass Vernadern kein strafrechtlicher Tatbestand ist. Der waere dann gegeben, wenn falsche Behauptungen aufgestellt werden (Verleumdung) oder als Gegenleistung fuer keine weiteren SMS Geld verlangt wuerde (Erpressung).

Das mit der "verschwindend geringen Chance" ist relativ ....... der dieb der Saliera wurde ueber die Videoaufzeichnung des A1-Shops ausgeforscht, also in so einem Fall besser YESSS Simcard beim Hofer kaufen .........

Spass beiseite ...... eigentlich fuehren sich alle einschlaegigen Ueberwachungen von Handy und Internet zur angeblichen Terrorbekaempfung ad Absurdum ....... jeder halbwegs intelligente Terrorist wird Wertkarten SIM Cards benutzen.
 
Du wünscht dir den Schutz des Gesetzgebers für unentdeckten, fortgesetzten Betrug und willst dabei die Moral aus der Diskussion lassen? Auf Basis welcher Werte denkst du kommen Gesetze zustande?

:mauer:

Naja, lass bitte die Kirche im Dorf. Fremdgehen ist die eine Sache, die muss er zunaechst mit sich selber klaeren. Aber wie kommt der unbekannte SMS - Schreiber dazu, sich zum Moralapostel aufzuspielen.:mauer:

Jedenfalls traegt der Vernaderer auch die moralische Verantwortung fuer eventuelle Folgen, die leicht zu einer Tragoedie ausarten koennen. Wenn es dem wirklich nur um die Moral ginge, dann koennte er der "Betruegenden" ein SMS zukommen lassen mit der Aufforderung, er soll sein unmoralisches Verhalten beenden
 
Du wünscht dir den Schutz des Gesetzgebers für unentdeckten, fortgesetzten Betrug und willst dabei die Moral aus der Diskussion lassen? Auf Basis welcher Werte denkst du kommen Gesetze zustande?
Auch, wenn es dem Threadersteller nichts hilft, aber DIESEN Satz unterschreibe ich blindlings. - Danke, den Nagel exakt auf den Kopf getroffen. Aber, merke wohl, wir sind alle nicht unfehlbar.
 
Spass beiseite ...... eigentlich fuehren sich alle einschlaegigen Ueberwachungen von Handy und Internet zur angeblichen Terrorbekaempfung ad Absurdum ....... jeder halbwegs intelligente Terrorist wird Wertkarten SIM Cards benutzen.
Kommt darauf an welche Daten du meinst, Wertkartenhandies sind genauso ortbar, wie jedes andere Handy auch. Manchmal geht es ja auch um die Inhalte der Gespräche...
 
Kommt darauf an welche Daten du meinst, Wertkartenhandies sind genauso ortbar, wie jedes andere Handy auch. Manchmal geht es ja auch um die Inhalte der Gespräche...

Natuerlich sind sie ortbar. Aber sie koennen im Gegensatz zu einem Vertragshandy nicht sofort einer bestimmten Person zugeordnet werden. "Professionelle" Boesewichte werden sie darueber hinaus zwischendurch ausschalten, um die Erstellung von Bewegungsprofilen zu verhindern. Und werden in mehr oder weniger regelmaessigen Abstaenden eine neue SIMCARD kaufen.

Der Inhalt darf meines Wissens derzeit nicht so ohne weiteres angezapft werden.
 
Meine Frage:

Können wir den oder die Absender ausforschen, einer von uns hat bereits Anzeige bei der Polizei erstattet.

natürlich ist der absender ausforschbar. auch bei einem wertkarten-handy, hier aber mit ungleich größerem aufwand als bei einem namentlich angemeldeten - nona......

allerdings nur nach offizieller anzeige und gewisser schwere der tat. in deinem fall ist das sicherlich nicht der fall. wobei wir uns schon fragen, was dein kumpel für eine anzeige bei der polizei erstattet hat. es ist nämlich kein verfolgbar relevanter tatbestand herauslesbar ???

Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.
 
Ich habe das mit "Verliererin" eher so gemeint, weil ich sie als gute Freundin bezeichnen würde.

Gebe Dir dabei natürlich auch recht, aber lt. seiner Aussage er wusste angeblich, daß sie ihn betrügt, aber nicht mit wem.


Du wünscht dir den Schutz des Gesetzgebers für unentdeckten, fortgesetzten Betrug und willst dabei die Moral aus der Diskussion lassen? Auf Basis welcher Werte denkst du kommen Gesetze zustande?
:mauer:

:lehrer:Ich wollte eine Diskussion wegen Moral einfach mal außer Acht lassen, Gesetzgebung in einer Demokratie kann es ja auch nicht jedem Menschen recht machen.

natürlich ist der absender ausforschbar. auch bei einem wertkarten-handy, hier aber mit ungleich größerem aufwand als bei einem namentlich angemeldeten - nona......

allerdings nur nach offizieller anzeige und gewisser schwere der tat. in deinem fall ist das sicherlich nicht der fall. wobei wir uns schon fragen, was dein kumpel für eine anzeige bei der polizei erstattet hat. es ist nämlich kein verfolgbar relevanter tatbestand herauslesbar ???

Sicher ist alles ausforschbar. Und wir wären auch alle neugierig, wer das war.
Hab´ wegen der Nachforschungen halt einfach nur "Muffensausen" wegen mir daheim.

Tatbestand? :fragezeichen:
Keine Ahnung!
Aber früher gab es mal "Ehestörung", weiß aber nicht, ob es das noch gibt bzw. ob das zutrifft.
Andererseits will er sich ohnehin scheiden lassen. Aber seine Frau hat anscheinend die sms gelesen :kopfklatsch: und darum ist er zur Polizei.

Meine "Seitensprungpartnerin" und ich haben diese gelöscht, aber er brauchte Beweise. :mauer:
 
sorry, auf welchen "Tatbestand" hin willst Du den Versender der SMS ausforschen lassen? Dass er die Wahrheit schreibt?
Das kannst Du von Vornherein vergessen.
Kein Mobilfunkbetreiber gibt Dir als außenstehende Person ohne Gerichtsbeschluss Auskunft, blöd wären sie.

Interessant ist es, dass er all Eure Mobilnummern kennt...
nur...da liegt kein gerichtlicher Tatbestand vor...Du kannst Dich brausen und Deinen Blödsinn ausbaden, ebenso wie Deine Bekannten...such is life...oder: blöd gelaufen
 
....viel Lärm um nichts , würd ich mal sagen...

wer kommt im Fall von Existenzängsten , auf die Idee , im EF ne Umfrage zu starten...

naja....trotzdem viel Glück....
 
Kein Mobilfunkbetreiber gibt Dir als außenstehende Person ohne Gerichtsbeschluss Auskunft, blöd wären sie.

Und der Richter würde in diesem Falle dann die Konsultation eines Scheidungsanwaltes empfehlen!
 
wer kommt im Fall von Existenzängsten , auf die Idee , im EF ne Umfrage zu starten...

War halt ein Gedanke, daß dieses Thema in einem Forum Platz haben könnte...

Naja, derzeit ist in dieser Angelegenheit aber anscheinend Funkstille eingekehrt.
Einerseits gut, andererseits sind wir doch neugierig.

Denke einfach: Nur net umrühren!
 
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