Massagen Frage: Ist eigentlich "nicht erotische" Massage in Wohnungen erlaubt?

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Gast

(Gelöschter Account)
auf informiert.at usw... findet man ja zahlreiche Angebote, wo zumindest drinnen steht, das mit Erotik nichts läuft - sondern eben nur Entspannung, Wellness, etc... Sind die legal in Wohnungen?

Und geht ihr zu sowas auch - oder muss immer zumindest Handentspannung dabei sein?
 
Wenn es keinerlei sexuellen Handlungen gibt, fällt das nicht unter das Stichwort "Prostitutionsgesetz". Wenn daher die Tätigkeit angemeldet ist (Steuer, usw. :D), wird der Legalität nichts im Wege stehen. :)
 
Nicht erotische Massage in der Wohnung ist vom behördlichen Standpunkt aus völlig frei erlaubt. Etwas anderes ist nur die Frage des Mietvertrages: wenn da drin steht, dass die Wohnung ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden darf, und der Vermieter kriegt mit, dass die Wohnung auch für gewerbliche Zwecke verwendet wird, kann er den Mieter kündigen. Bei Eigentumswohnungen gibt es auch diese Beschränkung nicht.
 
Musst aber vorher die Hausgemeinschaft fragen, da es doch zu Störungen kommen kann. Ist so wie mit air bnb.
 
also klaube wen du das Magistrat anrufst oder wko die geben dir 100% a Auskunft was erlaubt ist oder wie
 
wenn ... der Vermieter kriegt mit, dass die Wohnung auch für gewerbliche Zwecke verwendet wird, kann er den Mieter kündigen. Bei Eigentumswohnungen gibt es auch diese Beschränkung nicht.

Bei Eigentumswohnungen ist es abhängig vom Wohnungseigentumsvertrag, der mit den anderen Eigentümern im Haus geschlossen wurde. Erlaubt der Vertrag die Ausübung geschäftlicher Tätigkeiten, die üblicherweise in Wohnungen ausgeübt werden, so ist nach der aktuellen Rechtsprechung die Nutzung als Ordination eines praktischen Arztes oder als Heilmasseur-Praxis keine Widmungsänderung und bedarf daher auch keiner Zustimmung der anderen Eigentümer. Wurde festgehalten, dass die Wohnungen ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden dürfen, ist auch die Nutzung als Arztpraxis oder Massage-Praxis zustimmungspflichtig. Über Antrag kann die Zustimmung auch vom Gericht ersetzt werden.
 
Die Wohnungseigentümer sind gemeinsam Eigentümer der Liegenschaft. In jedem Haus mit Eigentumswohnungen gibt es daher einen Wohnungseigentumsvertrag, den alle Miteigentümer beim Kauf einer Wohnung unterschreiben müssen und darin einander wechselseitig das Recht auf ausschließliche Nutzung einer bestimmten Wohnung einräumen, und daher eben auch den Verwendungszweck auf Wohnzwecke beschränken können.
 
Demnach müßte aber z.B. eine Arztordinationm, eine Rechtsanwaltskanzlei, ein Notar u.v.a.m. in einem Wohnhaus ebenso Ärgernis erregen :unsicher:
Wobei jeder einzelne der aufgezählten Fälle vermutlich mehr Parteienverkehr aufweist als eine Massage.

Ist ja auch oft so. Besonders Arztpraxen sind in Wien nicht sehr beliebt bei den Nachbarn.
 
Bei Eigentumswohnungen ist es abhängig vom Wohnungseigentumsvertrag, der mit den anderen Eigentümern im Haus geschlossen wurde. Erlaubt der Vertrag die Ausübung geschäftlicher Tätigkeiten, die üblicherweise in Wohnungen ausgeübt werden, so ist nach der aktuellen Rechtsprechung die Nutzung als Ordination eines praktischen Arztes oder als Heilmasseur-Praxis keine Widmungsänderung und bedarf daher auch keiner Zustimmung der anderen Eigentümer. Wurde festgehalten, dass die Wohnungen ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden dürfen, ist auch die Nutzung als Arztpraxis oder Massage-Praxis zustimmungspflichtig. Über Antrag kann die Zustimmung auch vom Gericht ersetzt werden.

Ist richtig, Du kennst Dich da scheinbar gut aus. Betrifft aber nur diejenigen Wohnungen, in denen NUR geschäftliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Bei gemischter Nutzung, dh. Wohnen plus Arbeiten, gibt es Judikatur, dass die gewerbliche Tätigkeit nicht verboten werden kann, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, die sozusagen "nicht arg stören". Ist also ein Graubereich, in dem man trefflich herumstreiten kann.
 
Und wenn Dir bei der normalen Massage dann doch einer abgeht hast verloren und die Masseurin auch :)

Wo unterscheiden denn die Nachbarn, ob es sich bei den Schreien um Schmerzschrei der Verspannungen oder Lustschreie handelt?
 
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