to Bestpart
Geht niemals durch, denn die Behörde ist zur HINANHALTUNG und Vermeidung von Straftaten verpflichtet und die Verleitung zu einer Straftat ist nicht zulässig. Dh die Polizei muß bereits bei Verdacht derEinleitung einer Straftat tätig werden und diese nicht erst "geschehen" lassen.
Am besten gar nicht sowie kommen lassen : Wenn ich in der Ybbsstr angetroffen werde sag ich, dass ich gefragt habe wo die Stuwerstr ist....
Abgesehen davon, dass eine Straftat und eine Verwaltungsübertretung zwei paar Schuhe sind, was sollte nicht durchgehen?
Weshalb und in welcher Weise sollte es ein Anstiftung/Verleitung oder sonstwas sein, wenn ein Polizeibeamtin in zivil unterwegs ist und gefragt bzw angesprochen wird was sie für sexuelle Handlungen verlangt?
Selbst auf einen Gebiet das als Strassenstrich ausgewiesen ist, hat man
nicht das Recht x-beliebig Frauen auf sexuelle Aktivitäten anzusprechen!
(vergleichbar auch hier im Forum sucht nicht jeder weibliche User irgendwelchen Kontakt und untersagt sich unerwünschte eindeutige Anfragen und dies wird auch von den Mods verfolgt!)
Auf der Strasse bzw im RE ist es ähnlich und insbesondere auf Gebieten wie das Stuwer oder die ÄMH die ja keine (offiziell bzw legales) Strassenstrichgebiet sind sondern im Gegenteil, von der Behörde extra als "Sperrgebiete" ausgewiesen sind und somit jegliche die Prostitution betreffende Anbahnung auf der Strasse verboten bzw untersagt ist!
Nebenbei, die Beamtin fragt ja nicht dich ob du willst, sie geht/steht im Zuge ihres Streifendienstes eben rum und wenn sie eben wer anspricht bzw aus dem Auto freundlich winkt und sie annimmt, dass man eventuell nach dem Weg fragen will und sie an das Auto tritt und dann gefragt wird, was sie für Franz oder derart vergleichbares verlangt, stellt das von ihrer Seite weder ein Verleitung noch Anstiftung dar!
Wobei natürlich nichts so heiss gegessen wie gekocht wird, weil man eher die Freier erschrecken bzw von illegalen Strichgebieten vertreiben möchte, wird kaum im Sinne dieses Gesetzes Anzeige erstattet, zumeist gibt es andere Gründe wie Halteverbot, Sicherheitsgurt etc. was natürlich nicht heisst, dass wenn sich jemand ganz g`scheit anstellt, der/die Beamte/in nicht auf alle Möglichkeiten die ihm/ihr gegeben ist zurückgreift.
Nebenbei, auf jeden Fall steht bei derartigen Aktivitäten der männliche Kollege (zumeist ebenfalls in zivil) in unmittelbarer Nähe und eilt bei Ansprache bzw Anhalten bei der Kollegin herbei.
Nachtrag:
Auf was ich jetzt fast vergessen hätte nochmal hinzuweisen.
Auch wenn die Idee zu dieser gesetzlichen Regelung im Zuge, dass sich im Stuwer gehäuft Anrainerinnen darüber beschwerten auf eindeutige Weise angesprochen worden zu sein ausgearbeitete und 2004 dann in Kraf trat, um eine Massnahme gegen diese Freier zu haben, hat es schon weitreichendere Geltung!
Abgesehen davon das es natürlich geschlechtsneutral ist und in ganz Wien gilt, bleiben wir aber bei den Frauen bzw Anrainerrinnen, die wenn man sie im Sinne dieses Gesetzes belästigend anspricht Anzeige erstatten können!
Das mit den Polizeibeamtinnen im Stuwer oder der AMH ist ja nur ein Nebeneffekt.