Straßenstrich Frage zum Strassenstrich

S

Gast

(Gelöschter Account)
Liebe Leute, gross und klein. :)

Eine kurze Frage: kann man eigentlich zivilrechtlich oder dergleichen als Freier belangt werden, wenn man eine Strassenprostituierte bei sich einsteigen lässt?
Oder nur wenn man dann im Auto auf öffentlichen Plätzen Sex macht?

Wo gibt es denn wirklich Gute, nette Damen im Übrigen, auch jüngere. (ab 18 natürlich). Gibt es auch Nähe Gürtel Strassenstrich?

Schönen Tag und Danke für die Antworten!
:cool:
 
...nur soviel dazu sagen:
Ich wurde vor Jahren (ca. 10) einmal von einer Polizeistreife
angehalten weil ich eine Gehsteigschwalbe einsteigen lies.
Es wurden meine Personalien aufgenommen, weiteres ist nicht passiert.
Es hatte keine Folgen für mich.

Ein Tipp:
Ich bin heute nicht mehr unterwegs, aber vor Jahren als ich es noch war, war es so, dass die Anzahl der "Guten" minimalst war. Auf keinen Fall den Aufwand wert.(Zeit, Geld,....)
100x besser in ein Studio mit guten Referenzen hier im Erotikforum gehen.
 
ich wurde 1-2mal erwischt als ich mit einer verhandeln wollte. ich würde nur gefragt was ich von ihr will. konnte mich rausreden. aber ich glaube sie hätten sowieso nix gemacht, ich habe ja nix getan außer mit einer potentiellen prostituierten geredet. da haben sie es eher auf sie als auf den kunden abgesehen. der kunde gibt nur geld aus, SIE jedoch verdient ohne zu versteuern und zieht ja die kundschaft erst an. und solange sie nicht minderjährig ist bist du als freier auch ziemlich aus dem schneider.
 
Na ja zivilrechtlich wirst du wahrscheinlich nichts befürchten müssen, aber es könnte sein, dass du eine Verwaltungsstrafe kassierst, falls du gegen ein Halteverbot verstößt. Das wäre wahrscheinlich die einzige effektive Möglichkeit gegen die Freier vorzugehen.
 
Es gibt keine relevante mögliche Massnahme gegen einen Freier auf dem Strassenstrich!

Ausser er spricht eine Nichtprostituierte diesbezüglich an!
Wiener Landes-Sicherheitsgesetz 11. § 1 Abs. 1/3:
" wer eine Person an einem öffentlichen Ort zu einer Handlung oder Duldung auffordert, die deren sexuelle Sphäre betrifft und von dieser Person unerwünscht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche zu bestrafen"

:!: Anmerkung:
Auch wenn diese Möglichkeit hauptsächlich zum Schutz für Anrainerinnen vor eindeutigen Angeboten gedacht ist bzw eben ein mögliches Vorgehen gegen Freier die auf gut Glück Passantinnen anquatschen schaffen wollte, nützt die Exekutive diese Möglichkeit ala Provokateur!
Also Vorsicht es ist durchaus möglich, insbesondere auf illegalen Strassenstrichgebieten wie das Stuwer oder die ÄMH, dass sich die weibliche Person, die da herumsteht/geht und vermeintlich auf Kunden wartet, sollte man sie auf eindeutige Weise ansprechen als weibliche Polizeibeamtin in ziviler Kleidung herausstellt.

Natürlich sollten, ist man motorisiert, ohnedies alle die StVo u. KFG geltenden Gesetze eingehalten werden.
Auch sollte man ausgehandelte sexuelle Handlungen nicht unbedingt an einen normalen Strassenparkplatz durchführen. Dort kann man sich natürlich unabhängig davon, ob es sich jetzt um eine Prostituierte oder die Freundin/Gattin handelt so Dinge wie ein Anstandsverletzung einhandeln.
Dafür gibt es Zimmervermietungen, Hotels etc. bzw wissen die Mädchen zumeist Plätze die auf Grund ihrer Lage für diese Geschäftsausführung geduldet werden, weil dort nicht direkt mit einer qualifizierten Öffentlichkeit die sich gestört fühlen kann zu rechnen ist.

Diesbezügliche Anhaltungen und Befragungen erfolgen zumeist auf illegalen Strassenstrichgebieten bzw wenn wahrgenommen wurde, dass die Anbahnung in einen Sperrgebiet oder zu verbotener Zeit erfolgt ist. Die Befragung des Kunden erfolgt, weil die gesetzwidrige Anbahnung erwiesen werden muss, bzw eben die Aussage des Kunden als Beweis zählt, wenn er zbs nicht angibt, das er die Gaby, Mitzi, Ilona oder wie immer sie heisst, nur einsteigen hat lassen, bzw getroffen hat um mit ihr zbs auf einen Kaffe zu fahren, sondern eben wahrheitsgetreu angibt, dass man sich für ein sexuelle Handlung im Gegenzug von Bezahlung geeinigt hat.

Die Informationen und Daten die in so einen Fall aufgenommen werden, unterliegen den Dienstgeheimnis, also es besteht auch keine Gefahr, dass die Gattin oder so erfährt, dass man dort oder da mit einer Pros. angehalten/angetroffen wurde. :cool:
 
Also Vorsicht es ist durchaus möglich, insbesondere auf illegalen Strassenstrichgebieten wie das Stuwer oder die ÄMH...
In den Seitengassen (15m von der Mariahilfer Straße entfernt) ist das Anschaffen zu bestimmten Zeiten erlaubt.
Wie das im Stuwerviertel geregelt ist, weiß ich nicht.
 
jop Bursche :daumen:
siehe Kommentar
....................
Wollte ich nur kurz einwerfen, den bezüglich Strassenstrich ist die genaue Örtlichkeit rechtlich relevant, da der Strassenstrich auf der ÄMH inklusive 15Meter einmündender Strassen verboten bzw strafbar ist, hingegen auf der Linzer Strasse unter den ansonst vorgegebenen Vorraussetzungen erlaubt. :cool:

Nachtrag: Im Stuwer ist es generell verboten.
ansonst sommer 21h-4h winter 20h-4h
bei der Messe kann es Veranstaltungsbedingt tagweise zu einer Verschiebung wie ab 22h oder 23h kommen. Das wird dann bei der Visite mittels Anschlag kund getan.
 
Ob sie versteuert oder nicht hat die Polizei aber nicht wirklich zu interessieren ...

Glaubst du....

Die Polzei arbeitet sehr wohl mit der Steuer Hand in Hand....wenn z.B. ein Bordell geprüft wird gibts oft schon eine bis zu 8 oder 10 Mann/Frau Delegation bestehend aus Polizei, Finanz und Behörde zum Thema Visum/Aufenthaltsrecht...all das wird kontrolliert, befragt, geprüft, etc....

Und auch die Strassendirnen werden protokolliert und der Finanz gemeldet....da die Mädchen oft nichts tun...kommt nach einiger Zeit ein fetter Steuerbescheid mit einer Schätzung...und die wiederrum ist nicht zu unterschätzen....manchmal....
 
Also Vorsicht es ist durchaus möglich, insbesondere auf illegalen Strassenstrichgebieten wie das Stuwer oder die ÄMH, dass sich die weibliche Person, die da herumsteht/geht und vermeintlich auf Kunden wartet, sollte man sie auf eindeutige Weise ansprechen als weibliche Polizeibeamtin in ziviler Kleidung herausstellt.

Geht niemals durch, denn die Behörde ist zur HINANHALTUNG und Vermeidung von Straftaten verpflichtet und die Verleitung zu einer Straftat ist nicht zulässig. Dh die Polizei muß bereits bei Verdacht der
Einleitung einer Straftat tätig werden und diese nicht erst "geschehen" lassen.

Am besten gar nicht sowie kommen lassen : Wenn ich in der Ybbsstr angetroffen werde sag ich, dass ich gefragt habe wo die Stuwerstr ist.... ;)
 
Geht niemals durch, denn die Behörde ist zur HINANHALTUNG und Vermeidung von Straftaten verpflichtet und die Verleitung zu einer Straftat ist nicht zulässig. Dh die Polizei muß bereits bei Verdacht der
Einleitung einer Straftat tätig werden und diese nicht erst "geschehen" lassen.
;)

Was bitte verleitet Dich, wenn eine Polizistin in Zivil auf der Straßen steht?

Wenn jemand einem Polizisten in Zivil unaufgefordert Drogen zum Kauf anbietet, isser auch verhaftet.
 
Was bitte verleitet Dich, wenn eine Polizistin in Zivil auf der Straßen steht?

Wenn jemand einem Polizisten in Zivil unaufgefordert Drogen zum Kauf anbietet, isser auch verhaftet.


Das denke ich auch, ich glaube aber auch, dass sich in der Praxis
(bei 1000 Polizisten(innen) zu wenig alleine in Wien) sehr sehr selten das Problem stellen wird......
Und wenn, hätte ich (falls ich dort unterwegs wäre) keine Angst vor
der Strafe, einen Eintrag ins Strafregister wirds deswegen ja wohl nicht gleich geben und die vielleicht 50€ hat sich die Polizistin ja dann verdient :haha:
 
Das denke ich auch, ich glaube aber auch, dass sich in der Praxis
(bei 1000 Polizisten(innen) zu wenig alleine in Wien) sehr sehr selten das Problem stellen wird......
Und wenn, hätte ich (falls ich dort unterwegs wäre) keine Angst vor
der Strafe, einen Eintrag ins Strafregister wirds deswegen ja wohl nicht gleich geben und die vielleicht 50€ hat sich die Polizistin ja dann verdient :haha:

Hast eh recht, KFZ Kontrolle, Stvo, das sind ihre Waffen.....;)
 
Was bitte verleitet Dich, wenn eine Polizistin in Zivil auf der Straßen steht?

Wenn jemand einem Polizisten in Zivil unaufgefordert Drogen zum Kauf anbietet, isser auch verhaftet.

das huröse auftreten verleitet mich..... ;)

guckts du ATV vor einiger zeit über die ÄHM ,da hat sich auch eine politesse als dame vom horiz. gewerbe ausgegeben und so die freier zum parken am strassenrand (halte/parkverbot) "genötigt" - peckt hams fürs halten im absoluten ...... :roll:
 
Sers Thai-experte
Glaubst du....
Die Polzei arbeitet sehr wohl mit der Steuer Hand in Hand....wenn z.B. ein Bordell geprüft wird gibts oft schon eine bis zu 8 oder 10 Mann/Frau Delegation bestehend aus Polizei, Finanz und Behörde zum Thema Visum/Aufenthaltsrecht...all das wird kontrolliert, befragt, geprüft, etc....
Und auch die Strassendirnen werden protokolliert und der Finanz gemeldet....da die Mädchen oft nichts tun...kommt nach einiger Zeit ein fetter Steuerbescheid mit einer Schätzung...und die wiederrum ist nicht zu unterschätzen....manchmal....
Diese "Zusammenarbeit" ist Kompetenzbedingt nötig, weil eben nicht jeder alles kontrollieren darf und auf Grund des Datenschutzes nicht jede Behörde bzw Magistrat ihr Wissen bzw Erkenntnisse an andere Behörden weitergeben darf.
...zbs wenn die Polizei/Exekutive die Daten von Prostituierten weitergeben dürfte, hätte das Finanzamt es ja leicht. Die Exekutive/Polizei müsste ja nur ihre Daten von den gemeldeten Pros. an die Finanz weiterleiten, darf sie aber auf Grund des geltenden Datenschutzes nicht!

Da Finanzbeamte aber keine Kontrollen bezüglich Kontrollkarte (Deckel) durchführen dürfen bediente man sich eines keinen Tricks, indem man gemeinsam mit der Exekutive Kontrollen durchführte.
Also der berechtigte Beamte (Exekutive) führt die Kontrolle durch und kriegt die Kontrollkarte vorgewiesen (dazu ist eine Pros an ihren Arbeitsplatz bzw während ihrer Tätigkeit ja verpflichtet) dann und das ist eher gesetzliche Grauzone, wird die Kontrollkarte an den Beamten der Finanz weitergereicht damit dann dieser die Daten erfassen kann. :cry:

Vielen der derart kontrollierten Pros war es gar nicht bewusst bzw bekannt das sozusagen "der 2te Beamte" keine Polizei bzw Kriminalbeamter ist sondern von der Finanz.
Aber spätestens dann wenn Post von der Finanz kam, wurde es bewusst. :confused:
 
to Bestpart
Geht niemals durch, denn die Behörde ist zur HINANHALTUNG und Vermeidung von Straftaten verpflichtet und die Verleitung zu einer Straftat ist nicht zulässig. Dh die Polizei muß bereits bei Verdacht derEinleitung einer Straftat tätig werden und diese nicht erst "geschehen" lassen.
Am besten gar nicht sowie kommen lassen : Wenn ich in der Ybbsstr angetroffen werde sag ich, dass ich gefragt habe wo die Stuwerstr ist.... ;)
Abgesehen davon, dass eine Straftat und eine Verwaltungsübertretung zwei paar Schuhe sind, was sollte nicht durchgehen?
Weshalb und in welcher Weise sollte es ein Anstiftung/Verleitung oder sonstwas sein, wenn ein Polizeibeamtin in zivil unterwegs ist und gefragt bzw angesprochen wird was sie für sexuelle Handlungen verlangt?
Selbst auf einen Gebiet das als Strassenstrich ausgewiesen ist, hat man:down: nicht das Recht x-beliebig Frauen auf sexuelle Aktivitäten anzusprechen!
(vergleichbar auch hier im Forum sucht nicht jeder weibliche User irgendwelchen Kontakt und untersagt sich unerwünschte eindeutige Anfragen und dies wird auch von den Mods verfolgt!)
Auf der Strasse bzw im RE ist es ähnlich und insbesondere auf Gebieten wie das Stuwer oder die ÄMH die ja keine (offiziell bzw legales) Strassenstrichgebiet sind sondern im Gegenteil, von der Behörde extra als "Sperrgebiete" ausgewiesen sind und somit jegliche die Prostitution betreffende Anbahnung auf der Strasse verboten bzw untersagt ist!

Nebenbei, die Beamtin fragt ja nicht dich ob du willst, sie geht/steht im Zuge ihres Streifendienstes eben rum und wenn sie eben wer anspricht bzw aus dem Auto freundlich winkt und sie annimmt, dass man eventuell nach dem Weg fragen will und sie an das Auto tritt und dann gefragt wird, was sie für Franz oder derart vergleichbares verlangt, stellt das von ihrer Seite weder ein Verleitung noch Anstiftung dar!

Wobei natürlich nichts so heiss gegessen wie gekocht wird, weil man eher die Freier erschrecken bzw von illegalen Strichgebieten vertreiben möchte, wird kaum im Sinne dieses Gesetzes Anzeige erstattet, zumeist gibt es andere Gründe wie Halteverbot, Sicherheitsgurt etc. was natürlich nicht heisst, dass wenn sich jemand ganz g`scheit anstellt, der/die Beamte/in nicht auf alle Möglichkeiten die ihm/ihr gegeben ist zurückgreift.
Nebenbei, auf jeden Fall steht bei derartigen Aktivitäten der männliche Kollege (zumeist ebenfalls in zivil) in unmittelbarer Nähe und eilt bei Ansprache bzw Anhalten bei der Kollegin herbei. :cool:


Nachtrag:
Auf was ich jetzt fast vergessen hätte nochmal hinzuweisen.
Auch wenn die Idee zu dieser gesetzlichen Regelung im Zuge, dass sich im Stuwer gehäuft Anrainerinnen darüber beschwerten auf eindeutige Weise angesprochen worden zu sein ausgearbeitete und 2004 dann in Kraf trat, um eine Massnahme gegen diese Freier zu haben, hat es schon weitreichendere Geltung!
Abgesehen davon das es natürlich geschlechtsneutral ist und in ganz Wien gilt, bleiben wir aber bei den Frauen bzw Anrainerrinnen, die wenn man sie im Sinne dieses Gesetzes belästigend anspricht Anzeige erstatten können!
Das mit den Polizeibeamtinnen im Stuwer oder der AMH ist ja nur ein Nebeneffekt.
 
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