I
Gast
(Gelöschter Account)
hallo,
ich wollte mal fragen, ob sich hier ein user mit der rechtsmaterie auskennt:
gesetzt den fall, ich würde einen saftigen gb veranstalten wollen: was muss man alles beachten, damit so was nicht passiert:
http://www.krone.at/Nachrichten/Pol...ppensex-Orgie_auf-Gang-Bang-Party-Story-65588
so was braucht natürlich keiner, also wer kann da tipps geben?
braucht man als veranstalter einen gewerbeschein. macht man sich irgendwie wegen zuführung zur prostitution strafbar? was muss man machen, um nicht wegen dem "Polizeistrafgesetz, der Gewerbeordnung, dem Veranstaltungs- und Rezeptpflichtgesetz und dem Aids- und Geschlechtskrankheitengesetz angezeigt(???)" zu werden?
vielen dank!
ich wollte mal fragen, ob sich hier ein user mit der rechtsmaterie auskennt:
gesetzt den fall, ich würde einen saftigen gb veranstalten wollen: was muss man alles beachten, damit so was nicht passiert:
http://www.krone.at/Nachrichten/Pol...ppensex-Orgie_auf-Gang-Bang-Party-Story-65588
so was braucht natürlich keiner, also wer kann da tipps geben?
braucht man als veranstalter einen gewerbeschein. macht man sich irgendwie wegen zuführung zur prostitution strafbar? was muss man machen, um nicht wegen dem "Polizeistrafgesetz, der Gewerbeordnung, dem Veranstaltungs- und Rezeptpflichtgesetz und dem Aids- und Geschlechtskrankheitengesetz angezeigt(???)" zu werden?
vielen dank!