Gegenrechnung mit der WGKK

M

Gast

(Gelöschter Account)
Besteht eigentlich die Möglichkeit, dass man keine Leistungen von der WGKK direkt in Anspruch nimmt, wie z.B. das Besuchen von physikalischen Instituten (Massage), die Massage bei Privatpersonen machen lässt (leider ohne Gewerbeschein, weil einfach Studenten, die sich nebenbei was verdienen wollen) und dann aber ein Teil der Kosten rückerstattet bekommt?

In Summe wird's die KK eventuell weniger kosten. Und ich hab mehr Nutzen, da leider in diesen Instituten nicht wirklich gearbeitet wird. Die dortigen Massagen sind einfach nutzlos.
 
Besteht eigentlich die Möglichkeit, dass man keine Leistungen von der WGKK direkt in Anspruch nimmt, wie z.B. das Besuchen von physikalischen Instituten (Massage), die Massage bei Privatpersonen machen lässt (leider ohne Gewerbeschein, weil einfach Studenten, die sich nebenbei was verdienen wollen) und dann aber ein Teil der Kosten rückerstattet bekommt?

In Summe wird's die KK eventuell weniger kosten. Und ich hab mehr Nutzen, da leider in diesen Instituten nicht wirklich gearbeitet wird. Die dortigen Massagen sind einfach nutzlos.
Keine Chance,Gewerbeberechtigung etc.
 
Du kannst ausländische Rechnungen einreichen, wenn es z.B ein ungarischer Zahnarzt etc. ist....
 
Die GKK gewähren einen teilweisen Kostenersatz für physikalische Behandlungen, sofern der Therapeut bei der GKK in deren Liste für anerkannte Therapeuten steht. Heißt unter anderem: Gewerbeberechtigung und Anerkennung der zuständigen Magistratsabteilung werden wohl vorliegen müssen.

Dir bleibt die Wahl zwischen von der WGKK anerkannten Vertragsinstituten (kostenlos) und anerkannten Physiotherapeuten (gegen teilweisen Kostenersatz). Die Physiotherapeuten wuchsen in den letzten 20 Jahren eh wie Schwammerl aus dem Boden. ;)
 
Bei Ungewissheit telefonische Rückfrage bei der WGKK unter der langjährigen wiener Telefonnummer 601220 halten oder die Therapeutin fragen, ob sie von der WGKK anerkannt ist (und somit in der Liste der anerkannten Therapeuten der WGKK steht).

Für eine teilweise Zusicherung der Kostenübernahme durch die WGKK musst Du die ärztliche Verordnung bei medizinischer Indikation vorher durch die WGKK bewilligen lassen. Dies kann mittels Fax oder E-Mail erfolgen. Ärztliche Pauschalverordnungen zum lediglichen Verbessern des allgemeinen Wohlbefindens a la "6 Mass, 6 Mun, 6 Strom" werden wohl als ungültig betrachtet werden, da es zwischen warmem Gatsch auf den Buckel zum Entspannen geschmiert bekommen = auch Munari genannt und Strombehandlungen (2- oder 4-Zellenbäder) zu unterscheiden gilt u.s.w.

Alles in allem kein Malheur. Du fotografierst die Verordnung ganz einfach mit dem Handy ab und schickst sie zur vorherigen Bewilligung an die WGKK. Einige Tage später kommt dann die Verordnung mit dem Vermerk zurück, dass die tariflichen Kosten bei anerkannten Physiotherapeuten unter gewissen Voraussetzungen übernommen werden.

Wohlgemerkt die tariflichen Kosten. Es werden von der WGKK jene Kosten ersetzt, die bei Inanspruchnahme eines Vertragsinstitutes für die WGKK entstanden wären. Um den Daumen gerechnet handelt es sich hierbei um ein Drittel bis die Hälfte Deiner Auslagen.
 
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