und wo im Laufhaus soll sie dann arbeiten, am Gang ???
Vielleicht sehe ich das ein wenig zu einfach, auch aufgrund mangelnden Wissens. Aber wenn ich nicht falsch liege dann mieten Damen im Laufhaus Zimmer um darin ihre Dienste wohlfeil zu bieten.
Dann kann es ja aus fast nur so geregelt sein das entweder der Zimmervermieter dafür Sorge zu tragen hat das die Dame dem Handwerk in seinem Etablissement auch nachgehen darf, oder die Dame ist dafür selbst verantwortlich.
Ergo kann es dem Türlsteher ja eigentlich s......egal sein ob eine Frau dort ihre Runden dreht oder nicht.
Vorausgesetzt es handelt sich nicht um eine Frau die ihrem Göttergatten gefolgt ist um ihn in flagranti zu erwischen und ihm die Umtriebigkeit auszutreiben