Pflicht ist es überall ...
Soweit stimmt's.
Geregelt ist es bundesgesetzlich im
Geschlechtskrankheitengesetz und dessen
Begleit-Verordnung, also
bundesweit einheitlich.
Weiters gilt auch, parallel dazu und ebenfalls bundesweit, die zusätzliche Untersuchungspflicht nach dem
AIDS-Gesetz.
Prostitution ist in allen Bundesländern erlaubt, allerdings in V und T nur in genehmigten Bordellen. In V gibt es allerdings kein solches. Also gibt es in V keine erlaubte Prostitution. In T ist theoretisch Straßenprostitution "in Erlaubniszonen" erlaubt, doch gibt es nmW keine solchen.
In Wien läuft es argumentativ etwas anders. Außerhalb der Wohngebiete ist die StrPr grundsätzlich erlaubt, also zB im ganzen Wienerwald, in größeren Gewerbegebieten, der Lobau usw - etwa auf der Hälfte der Stadtfläche. Die berühmten zwei StrPr-Zonen sind, genau genommen, Teilverbotszonen im Industrie- (= Nicht-Wohngebiet), wo die StrPr erlaubt, aber zeitlich eingeschränkt ist. Der Wurschtelprater ist Totalverbotszone (obwohl nicht Wohngebiet).
Bevor sich jetzt wer zu früh freut: Überlagert wird das (die Zonenregelung, die nur die
Anbahnungszonen definiert) durch das generelle Verbot, in der Öffentlichkeit einsehbar sexuell tätig zu sein.