Privat Diverses Gibt es den wirklich??

N

Gast

(Gelöschter Account)
Also ich hab jetzt schon öfters mal gehört, dass es auf der äusseren Mariahilferstr. einen sogenannten "Babystrichh" geben soll?

Gibts den wirklich oder ist das eine übertreibung?
Nicht das ich das angebot von einer 12jährigen in anspruch nehmen würde!!!!

Ist eine reine Interessensfrage da mir solch junge Mädls bis jetzt noch nicht aufgefallen sind!
 
Gibts den wirklich oder ist das eine übertreibung?
Nicht das ich das angebot von einer 12jährigen in anspruch nehmen würde!!!!


:fragezeichen:

also sei mir nicht böse aber das glaubtr dir doch kein mensch wenn du diese suchst das du nichts von ihnen haben willst. aber bitte las die finger von den jungen mädchen die machen sicher so schon genug mit wenn sie dort stehen müssen!!! oder denkst du das eine das mit diesem alter freiwillig macht?
 
Babystrich - ist eine sache der definition, 12-jährige wohl kaum, eher 15-15 jahre - immer noch schlimm genug, man(n ) kann davon ausgehen, dass es junkies sind

würde - jetzt mal abgesehen von den ethischen grundsätzen - nur davon abraten, auch nur darüber nachzudenken - mit einer minderjährigen in einschlägig bekannten gebieten erwischt zu werden, stelle ich mir nicht gerade sehr angenehm vor

und reiz haben die jungen dinger auch keinen - zumindest für mich, denn technik lernt man erst mit der zeit und viel übung - hoffe, dass wird nicht als reduzierung der frau auf ihre oralen oder vaginalen fertigkeiten verstanden, so ist es nicht gemeint!
 
also sei mir nicht böse aber das glaubtr dir doch kein mensch wenn du diese suchst das du nichts von ihnen haben willst. aber bitte las die finger von den jungen mädchen die machen sicher so schon genug mit wenn sie dort stehen müssen!!! oder denkst du das eine das mit diesem alter freiwillig macht?[/QUOTE]

ist sicher schlimm,wenn eine 15-16 jährige gezwungen ist,auf den strich zu gehen,
aber du glaubst doch nicht wirklich,dass ne 18-19jährige hure freiwillig am strassenstrich steht,oder?
 
also ich kenn Mädels, privat nicht geschäftlich ( im erlaubten Alter natürlich ) die das absolut gerne und freiwillig machen .... ist Einstellungssache
 
stimmt!
ist vielleicht eine Minderheit aber es gibt wirklich solche die das aus Spass daran machen und schon mit 16 anschaffen gehen.
und ich kenne sie nicht als Kunde sondern eher privater Natur und habe auch nie etwas mit ihr gehabt!
Nur das da keine Mißverständnisse auftreten.
 
tut mir leid aber ich kenn 15-16-17 jährige privat, die sich für geld fickn lassen, also prostituiern und den meisten gefällts..

sry, aba is halt so..
ficken is nix schlimmes und so kombiniert sie das mit viel geld verdienen und kann sich dafür halt ihre designer tussen sachen kaufen die sie gerne trägt
 
Leider wird es immer schlimmer - die jüngste die ich mal getroffen hab allerdings im Stewerviertel nicht auf der ÄHM war 12 :fragezeichen: Ich hab Ihr 50,- in die Hand gedrückt und gemeint Sie solle doch bitte heim gehen.

Leute wenn Ihr so eine junge seht bitte - gebt Ihr etwas Geld und schickt Sie heim - kann ja nicht sein das ein Kind sowas machen muß und in meinen Augen sind das echt noch Kinder. So nötig wirds ja keiner von uns haben oder?

lg
LoveBJ´s
 
Solange sie es freiwillig machen, und solche gibt es auch genug ist 15-16-17 finde ich kein Problem. Rein körperlich sind sie für das sexuelle Leben ausgereift, da hat sich die Natur sicher etwas dabei gedacht.
Manche machen Sex zum Vergnügen, manche für Geld, für div. Vorteile oder für ihre Karriere. Und das Letztere ist sehr weit verbreitet. Und jetzt die Frage wo fängt da die Prostitution an? Was ist eine Frau die für ihre Karriere mit einem Mann Sex hat? Was ist eine Frau die um eine reichen Mann zu bekommen mit ihm Sex hat? Hier gehts auch immer nur um Geld. Man bekommt es zwar nicht direkt für eine Stunde Sex aber die Frauen geben auch ihren Körper um an mehr Geld zu kommen. Warum wird dann eine Frau die eben gleich das Geld für den Sex will dann in ein schlechtes Licht gestellt. Die Gesellschaft hat hier schon sehr eigenartige Anschauungen.
 
unter 14-15 find ich sehr schäbig das man da fickt..

aber ich denk ab dem Alter haben manche ihren spaß dran, kommt halt auf die psychische Verfassung an.

PS:
NEIN ich vermittle keinem von euch Freundinnen von mir! Würdet ihr eure Freunde verkaufen, na hallo.. so tief bin ich noch nicht gesunken :!:
 
Erst mal *hallo* aus Deutschland. Also bei uns ist das so, daß es dann Ärger mit dem Staatsanwalt gibt, wenn das Mädel unter 16 ist. Und was das *Niveau* angeht, dann fahrt mal nach Frankfurt/Main, Hamburg oder Dortmund und schaut Euch mal in den Bahnhofsgegenden um.....Ich habe auch schon 2 nette Mädchen getroffen die 16 waren und es war total ok, nur findet man sowas eh nicht jeden Tag und zweitens ist es auch die Angst vor Kontrollen, weil das Drogenproblem in der letzten Zeit rasant zugenommen hat. Hier ist im Moment also das gefragt, was man bei uns *Vitamin - B* nennt (kennst du den, ich kenn den....) Ich denke, bei Euch wird es nicht anders sein und bei Sympathie bekommt man sicher auch Tips, oder ?
 
Manche machen Sex zum Vergnügen, manche für Geld, für div. Vorteile oder für ihre Karriere. Und das Letztere ist sehr weit verbreitet. Und jetzt die Frage wo fängt da die Prostitution an? Was ist eine Frau die für ihre Karriere mit einem Mann Sex hat? Was ist eine Frau die um eine reichen Mann zu bekommen mit ihm Sex hat? Hier gehts auch immer nur um Geld. Man bekommt es zwar nicht direkt für eine Stunde Sex aber die Frauen geben auch ihren Körper um an mehr Geld zu kommen. Warum wird dann eine Frau die eben gleich das Geld für den Sex will dann in ein schlechtes Licht gestellt. Die Gesellschaft hat hier schon sehr eigenartige Anschauungen.

100% meine Meinung. Prostituierte sind im Grunde alle diese Frauen und das finde ich grundsätzlich okay, aber im Gegensatz zu echten Prostituierten gehen diese anderen Frauen höchst manipulativ und etwas unehrlich vor.
 
@ nachtfalke

ja bei uns is es ziemlich ähnlich, nur wir haben weniger probleme mit drogen, crack gibts bei uns kaum, koks wird bei euch wie bei uns ziemlich gleich stark konsumiert. am bahnhof hab ich jedoch noch keine lungern oder wartend auf ihren freier gesehn
 
so sind halt unsere derzeitigen Moralvorstellungen. Drei Tage vorm 16. Geburtstag -> Staatsanwalt, ab dem Geburtstag ist plötzlich alles OK

Biologisch sind sie meist viel früher "reif" desswegen ist es ja auch in vilen Ländern noch so dass die Mädchen ab 13 Heiraten und Nachwuchs haben darf/soll.

Aber wie gesagt ist das halt unsere Moral die sich ja im laufe der Jahrhunderte immer wieder ändert. Siehe alte Griechen und Römer. Damals waren eben junge Burschen auch ganz normal

Und das selbe ist's mit der Monogamie, hat früher auch nicht gegeben und alle waren glücklich, bis die Kirche kam und die Vorstellungen änderte.
 
schon mal das stgb gelesen...zum thema schutzalter???
habe aber auch noch nie so ein mädel auf der strasse gesehen und hatte interesse, ob es den babystrich gibt - obwohl ich überhaupt nichts mit professionellen mache (aber heilig bin ich nicht, ich glaub es gibt keinen, der nicht schon mal daran gedacht hat und siehe oben, auch so manche nicht-professionelle gibt sich professionell...).
 
§ 206 Schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen

(1) Wer mit einer unmündigen Persond.h. eine Person unter 14 Jahre den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternimmt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine unmündige Person zur Vornahme oder Duldung des Beischlafs oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung mit einer anderen Person oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen.

(3) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der unmündigen Person zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat sie aber den Tod der unmündigen Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

(4) Übersteigt das Alter des Täters das Alter der unmündigen Person nicht um mehr als drei Jahre, besteht die geschlechtliche Handlung nicht in der Penetration mit einem Gegenstand und hat die Tat weder eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1 ) noch den Tod der unmündigen Person zur Folge, so ist der Täter nach Abs. 1 und 2 nicht zu bestrafen, es sei denn, die unmündige Person hätte das dreizehnte Lebensjahr noch nicht vollendet.

(Abs 3 geändert durch BGBl 2001 I /130)

§ 207 Sexueller Mißbrauch von Unmündigen

(1) Wer außer dem Fall des § 206 eine geschlechtliche Handlung an einer unmündigen Person vornimmt oder von einer unmündigen Person an sich vornehmen läßt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine unmündige Person zu einer geschlechtlichen Handlung (Abs. 1) mit einer anderen Person oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen.

(3) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, hat sie aber den Tod der unmündigen Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.

(4) Übersteigt das Alter des Täters das Alter der unmündigen Person nicht um mehr als vier Jahre und ist keine der Folgen des Abs. 3 eingetreten, so ist der Täter nach Abs. 1 und 2 nicht zu bestrafen, es sei denn, die unmündige Person hätte das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet.

§ 207a Pornographische Darstellungen Minderjähriger
[Neugefasst durch BGBl I 2004/15].

(1) Wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person (Abs. 4) d.h. hier ist 18 die Altersgrenze

1. herstellt oder

2. zum Zweck der Verbreitung einführt, befördert oder ausführt oder

3. einem anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer die Tat gewerbsmäßig begeht. Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren ist zu bestrafen, wer die Tat als Mitglied einer kriminellen Vereinigung oder so begeht, dass sie einen besonders schweren Nachteil der minderjährigen Person zur Folge hat; ebenso ist zu bestrafen, wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person (Abs. 4) unter Anwendung schwerer Gewalt herstellt oder bei der Herstellung das Leben der dargestellten minderjährigen Person vorsätzlich oder grob fahrlässig gefährdet.

(3) Wer sich eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person (Abs. 4 Z 3 und 4) verschafft oder eine solche besitzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer sich eine pornographische Darstellung einer unmündigen Person (Abs. 4) verschafft oder eine solche besitzt.

(4) Pornographische Darstellungen Minderjähriger sind

1. wirklichkeitsnahe Abbildungen einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person oder einer unmündigen Person an sich selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier,

2. wirklichkeitsnahe Abbildungen eines Geschehens mit einer unmündigen Person, dessen Betrachtung nach den Umständen den Eindruck vermittelt, dass es sich dabei um eine geschlechtliche Handlung an der unmündigen Person oder der unmündigen Person an sich selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier handelt,

3. wirklichkeitsnahe Abbildungen

a) einer geschlechtlichen Handlung im Sinne der Z 1 oder eines Geschehens im Sinne der Z 2, jedoch mit mündigen Minderjährigen, oder

b) der Genitalien oder der Schamgegend Minderjähriger, soweit es sich um reißerisch verzerrte, auf sich selbst reduzierte und von anderen Lebensäußerungen losgelöste Abbildungen handelt, die der sexuellen Erregung des Betrachters dienen;

4. bildliche Darstellungen, deren Betrachtung – zufolge Veränderung einer Abbildung oder ohne Verwendung einer solchen – nach den Umständen den Eindruck vermittelt, es handle sich um eine Abbildung nach den Z 1 bis 3.

(5) Nach Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 ist nicht zu bestrafen, wer

1. eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person mit deren Einwilligung und zu deren eigenem Gebrauch herstellt oder besitzt oder

2. eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person nach Abs. 4 Z 4 zu seinem eigenen Gebrauch herstellt oder besitzt, sofern mit der Tat keine Gefahr der Verbreitung der Darstellung verbunden ist.

§ 207b Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

(1) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, unter Ausnützung dieser mangelnden Reife sowie seiner altersbedingten Überlegenheit eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unter Ausnützung einer Zwangslage dieser Person eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Wer eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar durch ein Entgelt dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an ihm oder einem Dritten vorzunehmen oder von ihm oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.


[Eingefügt durch BGBl I 2002/134.]




Zusammengefasst:

1. Das Schutzalter ist im Allgemeinen 14
2. Allerdings sind pornografische Darstellungen von unter 18 jährigen verboten
3. Es ist verboten Unreife oder eine Zwangslage auszunützen wenn die Person unter 16 ist (und Drogensucht ist mM nach sicher eine Zwangslage)
4. Es ist verboten für Sex zu zahlen wenn die andere Person unter 18 ist.

Sprich egal wie ihr es dreht und wendet, wenn ihr einer unter 18 jährigen Geld für Sex bietet, dann könnt ihr bis zu 3 Jahre im Gefängnis landen. Natürlich muss bewiesen werden, dass Geld geflossen ist, Sex ohne Geld ist natürlich auch unter 18 legal. Schlicht und einfach Missbrauch von Jugendlichen und das kann man weder schönreden, noch verniedlichen, sondern es ist und bleibt ein Verbrechen.

Die grünen Passagen sind meine Anmerkungen zum leichteren Verständnis, der Rest ist von http://www.uni-salzburg.at/ssk/docs/stgb/stgb201_221.htm
 
dass es für ein Gesetz einen klaren Zeipunkt geben muss. Meine Tochter ist auch 17 und ich möcht nicht dass sie einem ... in die Hände fällt.

Aber andererseits gibt es eben Mädchen die mit 13 schon sowas von reif sind und andere die mit 17 noch Kind sind.

Meine Tochter hatte einmal eine Freundin, wenn sie die nach Hause brachte wars wirklich schlimm. Die war körperlich sowieso reif und dazu immer ein engstes t-shirt und einen aufreizenden Blick.

Gottseidank ist deren Familie dann weggezogen und ich konnte wieder ruhig leben.

und desshalb sind solche willkürlichen Grenzen eben auch immer ein Problem.

(3) Wer sich eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person (Abs. 4 Z 3 und 4) verschafft oder eine solche besitzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer sich eine pornographische Darstellung einer unmündigen Person (Abs. 4) verschafft oder eine solche besitzt.

Gibt es dann im Pornoladen ein Zertifikat zu den Filmen ??
Ich stell mir vor dass dann alle Darsteller am Anfang ihren Personalausweis vorzeigen. Und natürlich das Produktionsdatum eingeblendet wird.
 
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