Grüß Euch,
das würde im Falle einer Mehrwertnummer nicht wirklich Sinn machen!
Jedoch ist es auf jeden Fall so, daß zu Beginn des Gespräches noch keine Kosten anfallen dürfen, solange erklärt wird, wieviel das Gespräch kostet.
Wurde das nicht genannt, kann man grundsätzlich die Kosten zurückfordern bzw. nicht einzahlen - genauso wie mit den Dailern!
Bin mir da aber jetzt nicht 100% sicher. Jedoch ist es meines Erachtens nicht rechtens, wenn in einem Inserat eine normale Nummer steht und man dann auf eine Mehrwertnummer umgeleitet wird. Denn normalerweise müsste in dem Angebot stehen, wieviel das Gespräch bzw. die Minute kostet. Ich weiß allerdings nicht, ob es nicht auch einach nur ausreicht, wenn am Gesprächsanfang, die Kosten genannt werden.
Verarsche ist es in meinen AUgen alle mal. Denn wenn ich eine Mehrwertnummer anrufen will, dann suche ich mir ein derartiges Angebot. Grundsätzlich sind ja Mehrwertangebote nicht autom. zu verurteilen.
Jedoch angebl. Gratisangebote, die dann doch was kosten, auf alle Fälle.
Sicher kann man auch in derartigen Fällen was unternehmen. Nur wer tut das?
Lg,
Katarina