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Im Laufhaus dazuverdient: Arbeitslose vor Gericht
22.05.2013 | 13:03 | (DiePresse.com)
Die 30-Jährige arbeitete als Prostituierte, obwohl sie Arbeitslosengeld bekam. Nun stand sie deshalb vor Gericht und wurde - nicht rechtskräftig - freigesprochen.
Eine Grazerin hatte sich in einem Laufhaus etwas Geld zur Arbeitslosenunterstützung dazuverdient. Durch eine anonyme Anzeige erfuhr das Arbeitsmarktservice (AMS) davon, und die Sache ging weiter zur Staatsanwaltschaft. Am Mittwoch stand die 30-Jährige wegen Betrugs vor Gericht, wurde aber freigesprochen.
Die junge Frau, die zeitweise auch als Tagesmutter tätig war, hatte drei Monate lang Arbeitslosengeld bezogen, zusätzlich arbeitete sie ab und zu in einem Laufhaus als Prostituierte. Der 30-Jährigen war die Sache sichtlich peinlich, sie wollte einen Ausschluss der Öffentlichkeit, was Richter Gernot Patzak ablehnte: "Da ist nichts mit Intimsphäre, es geht nur um Ihre Arbeit. Das ist ein anerkannter Beruf, da wird niemand rot darüber", meinte er.
"Unter der Geringfügigkeitsgrenze"
Die Frau gab an, sie habe nur ganz selten in dem Laufhaus gearbeitet, die Zimmermiete von 70 Euro aber immer bezahlen müssen, egal ob sie anwesend war oder nicht. Eigentlich habe sie insgesamt nur rund zehn Tage dort gearbeitet, und sehr wenig verdient. "Ich war unter der Geringfügigkeitsgrenze", betonte sie unter Tränen. "Sie können sich verantworten, wie sie wollen, aber tun's mich nicht anlügen", so die Anweisung des Richters.
http://diepresse.com/home/panorama/..._backlink=/home/panorama/oesterreich/index.do
.......................................................
Und hier die Kleine Zeitung
dort wurde der Kommentarbereich geschlossen:
http://www.kleinezeitung.at/steierm...haus-etwas-zur-arbeitslose-dazuverdient.story
22.05.2013 | 13:03 | (DiePresse.com)
Die 30-Jährige arbeitete als Prostituierte, obwohl sie Arbeitslosengeld bekam. Nun stand sie deshalb vor Gericht und wurde - nicht rechtskräftig - freigesprochen.
Eine Grazerin hatte sich in einem Laufhaus etwas Geld zur Arbeitslosenunterstützung dazuverdient. Durch eine anonyme Anzeige erfuhr das Arbeitsmarktservice (AMS) davon, und die Sache ging weiter zur Staatsanwaltschaft. Am Mittwoch stand die 30-Jährige wegen Betrugs vor Gericht, wurde aber freigesprochen.
Die junge Frau, die zeitweise auch als Tagesmutter tätig war, hatte drei Monate lang Arbeitslosengeld bezogen, zusätzlich arbeitete sie ab und zu in einem Laufhaus als Prostituierte. Der 30-Jährigen war die Sache sichtlich peinlich, sie wollte einen Ausschluss der Öffentlichkeit, was Richter Gernot Patzak ablehnte: "Da ist nichts mit Intimsphäre, es geht nur um Ihre Arbeit. Das ist ein anerkannter Beruf, da wird niemand rot darüber", meinte er.
"Unter der Geringfügigkeitsgrenze"
Die Frau gab an, sie habe nur ganz selten in dem Laufhaus gearbeitet, die Zimmermiete von 70 Euro aber immer bezahlen müssen, egal ob sie anwesend war oder nicht. Eigentlich habe sie insgesamt nur rund zehn Tage dort gearbeitet, und sehr wenig verdient. "Ich war unter der Geringfügigkeitsgrenze", betonte sie unter Tränen. "Sie können sich verantworten, wie sie wollen, aber tun's mich nicht anlügen", so die Anweisung des Richters.
http://diepresse.com/home/panorama/..._backlink=/home/panorama/oesterreich/index.do
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