Dienstleistungen Diverses Haus- und Hotelbesuche in Salzburg verboten

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Männlich Bisexuell Österreich, Salzburg (5400) Dieser Benutzer hat 16 Checks
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Seit heute ist auf booksusi bei allen Inseraten aus Salzburg der folgende Hinweis zu lesen:

INFO Gemäß der Information der Landespolizeidirektion Salzburg ist gemäß § 2 Abs 1 Z 1 Salzburger Landessicherheitsgesetz die Ausübung der Prostitution nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zulässig. Haus- oder Hotelbesuche zur Ausübung der Prostitution sind im Land Salzburg entsprechend verboten.

Es sind auch nur noch besuchbare Angebote vorhanden.
Ist diese Bestimmung neu oder gibt es einen besonderen Anlass, warum das jetzt so angegeben ist?
 
Seit heute ist auf booksusi bei allen Inseraten aus Salzburg der folgende Hinweis zu lesen:

INFO Gemäß der Information der Landespolizeidirektion Salzburg ist gemäß § 2 Abs 1 Z 1 Salzburger Landessicherheitsgesetz die Ausübung der Prostitution nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zulässig. Haus- oder Hotelbesuche zur Ausübung der Prostitution sind im Land Salzburg entsprechend verboten.

Es sind auch nur noch besuchbare Angebote vorhanden.
Ist diese Bestimmung neu oder gibt es einen besonderen Anlass, warum das jetzt so angegeben ist?
Bei meine booksusi ist nix
 
Bei mir scheint es bei jedem Inserat unterhalb der Fotos des Mädchens in einem blauen Feld auf.
 
Der ganze Abschnitt 1. des Salzburger Landessicherheitsgesetzes beschäftigt sich mit "Prostitution". Der zitierte Paragraph bzw. dessen erster Absatz beginnt mit der Aussage.

§ 2 (1) Verboten sind:

1. die Ausübung der Prostitution (§ 1 Z 1) außerhalb behördlich bewilligter Bordelle

Diese Bestimmung ist seit jeher gleich geblieben, das Gesetz selbst wurde zuletzt 2019 geändert, und da ging es um ganz was anderes. Grundsätzlich war also unsere Lieblingsbeschäftigung schon seit der Schaffung der sogenannten Bordellbewilligungen nur mehr in bewilligten Bordellen erlaubt, man hat bei manchen Wohnungen halt die Augen zugedrückt und auch nicht alle Hotels etc. überprüft bzw. überprüfen können.

Den Passus in booksusi sehe ich seit ein paar Tagen auch, allerdings kann ich mir das Ganze auch nicht so richtig erklären, da es - wie gesagt - eh schon immer verboten war und sich jetzt eigentlich nur die Praxis geändert haben kann. Ob es einen Anlaßfall gibt oder die Landtagswahl irgendwie reinspielt, keine Ahnung.
 
Der ganze Abschnitt 1. des Salzburger Landessicherheitsgesetzes beschäftigt sich mit "Prostitution". Der zitierte Paragraph bzw. dessen erster Absatz beginnt mit der Aussage.

§ 2 (1) Verboten sind:

1. die Ausübung der Prostitution (§ 1 Z 1) außerhalb behördlich bewilligter Bordelle

Diese Bestimmung ist seit jeher gleich geblieben, das Gesetz selbst wurde zuletzt 2019 geändert, und da ging es um ganz was anderes. Grundsätzlich war also unsere Lieblingsbeschäftigung schon seit der Schaffung der sogenannten Bordellbewilligungen nur mehr in bewilligten Bordellen erlaubt, man hat bei manchen Wohnungen halt die Augen zugedrückt und auch nicht alle Hotels etc. überprüft bzw. überprüfen können.

Den Passus in booksusi sehe ich seit ein paar Tagen auch, allerdings kann ich mir das Ganze auch nicht so richtig erklären, da es - wie gesagt - eh schon immer verboten war und sich jetzt eigentlich nur die Praxis geändert haben kann. Ob es einen Anlaßfall gibt oder die Landtagswahl irgendwie reinspielt, keine Ahnung.
Wo seht ihr das bei mir ist nix
 
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