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Seit heute ist auf booksusi bei allen Inseraten aus Salzburg der folgende Hinweis zu lesen:
INFO Gemäß der Information der Landespolizeidirektion Salzburg ist gemäß § 2 Abs 1 Z 1 Salzburger Landessicherheitsgesetz die Ausübung der Prostitution nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zulässig. Haus- oder Hotelbesuche zur Ausübung der Prostitution sind im Land Salzburg entsprechend verboten.
Es sind auch nur noch besuchbare Angebote vorhanden.
Ist diese Bestimmung neu oder gibt es einen besonderen Anlass, warum das jetzt so angegeben ist?
INFO Gemäß der Information der Landespolizeidirektion Salzburg ist gemäß § 2 Abs 1 Z 1 Salzburger Landessicherheitsgesetz die Ausübung der Prostitution nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zulässig. Haus- oder Hotelbesuche zur Ausübung der Prostitution sind im Land Salzburg entsprechend verboten.
Es sind auch nur noch besuchbare Angebote vorhanden.
Ist diese Bestimmung neu oder gibt es einen besonderen Anlass, warum das jetzt so angegeben ist?