Homepage

C

Gast

(Gelöschter Account)
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage an euch .Wer hat Erfahrungen mit einer Privaten Homepage gemacht .Mir geht es im besonderen um rechtliche Fragen .
Und wo gibt es die wenigsten Probleme mit erotischen Fotos (ti.to,oder was weis ich.
Bin für jede Hilfe dankbar
LG Lea :hurra:
 
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage an euch .Wer hat Erfahrungen mit einer Privaten Homepage gemacht .Mir geht es im besonderen um rechtliche Fragen .
Und wo gibt es die wenigsten Probleme mit erotischen Fotos (ti.to,oder was weis ich.
Bin für jede Hilfe dankbar
LG Lea :hurra:

Hi Lea,

Unsere HP haben wir auf ...

http://www.hottest-host.com

bzw. unsere Adresse sieht so aus ...

http://www.hottest-host.com/cherieundtom/

Alles gratis, über 500 MB Speicherplatz, Werbung mir einem Popup, und keine Trafficlimitierung. Funkt recht problemlos. Was meinst du genau mit "rechtliche Fragen" ... ? Erotische Fotos sind auf jeden Fall erlaubt.

LG. - Tom
 
Das wichtigste ist: Ein Impressum muss dazu. Also irgendwo hinschreiben wär dafür verantwortlich ist.

Nonsens ...

Telemediengesetz Deutschland

Keine Impressumspflicht :
Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.

E-Commerce-Gesetz Österreich

In Österreich ist die Impressumspflicht für Anbieter von Inhalten auf Internetseiten in § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz (ECG) geregelt:

"(1) Ein Diensteanbieter hat den Nutzern ständig zumindest folgende Informationen leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung zu stellen:

Kein angebotener Dienst = auch keine Impressiumspflicht.
 

Ähnliche Themen

Zurück
Oben