J
Gast
(Gelöschter Account)
Guten Abend,
Das Prostituierte ihr Honorar einklagen können seit dem OGH Urteil vom 18.April.2012 dürfte ja mitlerweile bekannt sein. Doch stelle ich es mir in der Praxis extrem schwer vor da die Beweisführung ohne Daten zur Person des Konsumenten nur erschwert bis unmöglich ist.
Als Bespiel: Freier zieht sich nach der erbrachten Dienstleistung an und verschwindet ohne zu zahlen. Und dann? Wen soll die Dame klagen wenn keiner greifbar ist und sie höchstens einen Vornamen hat? Bzw. ist es auch schwer zu Beweisen das die Dienstleistung tatsächlich erbracht wurde.
Zu meiner Frage: Sind jemandem Fälle bekannt wo eine SW ihr Honorar erfolgreich eingeklagt hat?
Für interessierte der Link zum OHG Urteil:
RIS - 3Ob45/12g - Entscheidungstext - Justiz (OGH, OLG, LG, BG, OPMS, AUSL)
Das Prostituierte ihr Honorar einklagen können seit dem OGH Urteil vom 18.April.2012 dürfte ja mitlerweile bekannt sein. Doch stelle ich es mir in der Praxis extrem schwer vor da die Beweisführung ohne Daten zur Person des Konsumenten nur erschwert bis unmöglich ist.
Als Bespiel: Freier zieht sich nach der erbrachten Dienstleistung an und verschwindet ohne zu zahlen. Und dann? Wen soll die Dame klagen wenn keiner greifbar ist und sie höchstens einen Vornamen hat? Bzw. ist es auch schwer zu Beweisen das die Dienstleistung tatsächlich erbracht wurde.
Zu meiner Frage: Sind jemandem Fälle bekannt wo eine SW ihr Honorar erfolgreich eingeklagt hat?
Für interessierte der Link zum OHG Urteil:
RIS - 3Ob45/12g - Entscheidungstext - Justiz (OGH, OLG, LG, BG, OPMS, AUSL)