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Erklärung der universellen Menschenrechte auf Sex
Verabschiedet von der Generalversammlung der World Association for Sexual Health (WAS) am 26. 08.1999 in Hongkong
Die Sexualität ist integraler Bestandteil der Persönlichkeit jedes menschlichen Wesens. Ihre volle Entfaltung verlangt die Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse wie Sehnsucht nach Kontakt, nach Intimität, nach Ausdruck von Gefühlen, nach Lust, Zärtlichkeit und Liebe. Eine voll entwickelte, erfüllte Sexualität ist die Grundlage für individuelles, zwischenmenschliches und gesellschaftliches Wohlbefinden. Sexuelle Rechte sind universale Menschenrechte auf der Grundlage von Freiheit, Würde und Gleichheit aller Menschen. So wie der Anspruch auf Erhalt und Wiederherstellung der Gesundheit ein menschliches Grundrecht ist, so gilt dies auch für die sexuelle Gesundheit. Damit Menschen und Gesellschaften eine gesunde Sexualität entwickeln können, müssen die folgenden Sexual-Rechte weltweit anerkannt und mit allen Mitteln gefördert und verteidigt werden:
1. Das Recht auf sexuelle Freiheit und Selbstbestimmung umfasst die Freiheit jedes Individuums, seine sexuellen Möglichkeiten zum Ausdruck zu bringen. Dies schliesst jedoch alle Formen sexuellen Zwangs, sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs aus.
2. Das Recht auf sexuelle Autonomie, sexuelle Integrität und körperliche Unversehrtheit beinhaltet die Fähigkeit zu selbständigen Entscheidungen über das eigene Sexualleben im Rahmen der eigenen persönlichen und sozialen Ethik. Es umfasst auch das Recht auf Verfügung über und Lust am eigenen Körper, frei von jeder Art von Folter, Verstümmelung und Gewalt.
3. Das Recht auf eine sexuelle Privatsphäre garantiert individuelle Entscheidungen und Verhaltensweisen in unserem Intimleben, solange diese nicht die Sexual-Rechte anderer beeinträchtigen.
4. Das Recht auf sexuelle Gleichwertigkeit verlangt Freiheit von allen Formen der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Geschlechtsrolle, sexueller Orientierung, Alter, Rasse, sozialer Schicht, Religion oder körperlicher und seelischer Behinderung.
5. Das Recht auf sexuelle Lust schliesslich Selbstbefriedigung als eine Quelle körperlichen, seelischen, geistigen und spirituellen Wohlbefindens ein.
6. Das Recht auf Ausdruck sexueller Empfindungen. Sexuelle Äusserungen beinhalten mehr als erotische Lust oder sexuelle Handlungen. Menschen haben das Recht, ihre Sexualität durch Kommunikation, Berührungen, Gefühle und Liebe auszudrücken.
7. Das Recht auf freie Partnerwahl bedeutet das Recht zu heiraten oder auch nicht, sich scheiden zu lassen und andere Formen verantwortungsbewusster sexueller Beziehungen einzugehen.
8. Das Recht auf freie und verantwortungsbewusste Fortpflanzungsentscheidungen schliesst das Recht auf die Entscheidung ein, Kinder zu haben oder nicht; ihre Anzahl und die Abstände zwischen den Geburten zu bestimmen; und das Recht auf ungehinderten Zugang zu Mitteln der Fruchtbarkeits-Kontrolle.
9. Das Recht auf wissenschaftlich fundierte Sexualaufklärung beinhaltet, dass sexuelles Wissen in einem Prozess unbehinderter Forschung und wissenschaftlicher Ethik gewonnen und in angemessener Weise auf allen gesellschaftlichen Ebenen verbreitet wird.
10. Das Recht auf lebenslange umfassende Sexualerziehung von der Geburt durch alle Lebensphasen unter Einbeziehung aller sozialen Institutionen.
11. Das Recht auf sexuelle Gesundheitsfürsorge. Zur Verhütung und zur Behandlung aller sexuellen Fragen, Probleme und Störungen sollte allen eine angemessene Gesundheitsfürsorge zur Verfügung stehen.
Was ist Eure Meinung zu dieser Erklärung?
Verabschiedet von der Generalversammlung der World Association for Sexual Health (WAS) am 26. 08.1999 in Hongkong
Die Sexualität ist integraler Bestandteil der Persönlichkeit jedes menschlichen Wesens. Ihre volle Entfaltung verlangt die Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse wie Sehnsucht nach Kontakt, nach Intimität, nach Ausdruck von Gefühlen, nach Lust, Zärtlichkeit und Liebe. Eine voll entwickelte, erfüllte Sexualität ist die Grundlage für individuelles, zwischenmenschliches und gesellschaftliches Wohlbefinden. Sexuelle Rechte sind universale Menschenrechte auf der Grundlage von Freiheit, Würde und Gleichheit aller Menschen. So wie der Anspruch auf Erhalt und Wiederherstellung der Gesundheit ein menschliches Grundrecht ist, so gilt dies auch für die sexuelle Gesundheit. Damit Menschen und Gesellschaften eine gesunde Sexualität entwickeln können, müssen die folgenden Sexual-Rechte weltweit anerkannt und mit allen Mitteln gefördert und verteidigt werden:
1. Das Recht auf sexuelle Freiheit und Selbstbestimmung umfasst die Freiheit jedes Individuums, seine sexuellen Möglichkeiten zum Ausdruck zu bringen. Dies schliesst jedoch alle Formen sexuellen Zwangs, sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs aus.
2. Das Recht auf sexuelle Autonomie, sexuelle Integrität und körperliche Unversehrtheit beinhaltet die Fähigkeit zu selbständigen Entscheidungen über das eigene Sexualleben im Rahmen der eigenen persönlichen und sozialen Ethik. Es umfasst auch das Recht auf Verfügung über und Lust am eigenen Körper, frei von jeder Art von Folter, Verstümmelung und Gewalt.
3. Das Recht auf eine sexuelle Privatsphäre garantiert individuelle Entscheidungen und Verhaltensweisen in unserem Intimleben, solange diese nicht die Sexual-Rechte anderer beeinträchtigen.
4. Das Recht auf sexuelle Gleichwertigkeit verlangt Freiheit von allen Formen der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Geschlechtsrolle, sexueller Orientierung, Alter, Rasse, sozialer Schicht, Religion oder körperlicher und seelischer Behinderung.
5. Das Recht auf sexuelle Lust schliesslich Selbstbefriedigung als eine Quelle körperlichen, seelischen, geistigen und spirituellen Wohlbefindens ein.
6. Das Recht auf Ausdruck sexueller Empfindungen. Sexuelle Äusserungen beinhalten mehr als erotische Lust oder sexuelle Handlungen. Menschen haben das Recht, ihre Sexualität durch Kommunikation, Berührungen, Gefühle und Liebe auszudrücken.
7. Das Recht auf freie Partnerwahl bedeutet das Recht zu heiraten oder auch nicht, sich scheiden zu lassen und andere Formen verantwortungsbewusster sexueller Beziehungen einzugehen.
8. Das Recht auf freie und verantwortungsbewusste Fortpflanzungsentscheidungen schliesst das Recht auf die Entscheidung ein, Kinder zu haben oder nicht; ihre Anzahl und die Abstände zwischen den Geburten zu bestimmen; und das Recht auf ungehinderten Zugang zu Mitteln der Fruchtbarkeits-Kontrolle.
9. Das Recht auf wissenschaftlich fundierte Sexualaufklärung beinhaltet, dass sexuelles Wissen in einem Prozess unbehinderter Forschung und wissenschaftlicher Ethik gewonnen und in angemessener Weise auf allen gesellschaftlichen Ebenen verbreitet wird.
10. Das Recht auf lebenslange umfassende Sexualerziehung von der Geburt durch alle Lebensphasen unter Einbeziehung aller sozialen Institutionen.
11. Das Recht auf sexuelle Gesundheitsfürsorge. Zur Verhütung und zur Behandlung aller sexuellen Fragen, Probleme und Störungen sollte allen eine angemessene Gesundheitsfürsorge zur Verfügung stehen.
Was ist Eure Meinung zu dieser Erklärung?