Jeder (Manderl wie Frauerl) darf jeden (Manderl wie Frauerl) wo auch immer, wann auch immer, wie oft auch immer schnackseln. Sollte jemand diesem Grundsatz zuwider handeln, ist er mit Rudelbumsen nicht unter 24 Stunden zu bestrafen !
Ich bin enttäuscht von Euch, weil die Mehrzahl der Leser die Bedetung dieser Forderungen nur einseitig interpretiert und nur darin einen Freibrief für zügellosen Sex gesehen hat. Das ist aber diese Erklärung nicht, wie man sofort einsieht, wenn man auch die Ermahnungen liest:
1. Das Recht auf sexuelle Freiheit ... schliesst jedoch alle Formen sexuellen Zwangs, sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs aus.
2. Das Recht auf sexuelle Autonomie ... soll frei sein von jeder Art von Folter, Verstümmelung und Gewalt.
3. Das Recht auf eine sexuelle Privatsphäre ... darf nicht die Sexual-Rechte anderer beeinträchtigen ... verlangt Freiheit von allen Formen der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Geschlechtsrolle, sexueller Orientierung, Alter, Rasse, sozialer Schicht, Religion oder körperlicher und seelischer Behinderung.
5. Das Recht auf sexuelle Lust ... schliesst seelischens, geistiges und spirituelles Wohlbefindens ein.
6.
7. Das Recht auf freie Partnerwahl ... soll verantwortungsbewusst ausgeübt werden.
8. Das Recht auf freie und verantwortungsbewusste Fortpflanzungsentscheidungen ... schliesst das Recht auf ungehinderten Zugang zu Mitteln der Fruchtbarkeits-Kontrolle mit ein.
9. Das Recht auf wissenschaftlich fundierte Sexualaufklärung ... verlangt, dass sexuelles Wissen in angemessener Weise auf allen gesellschaftlichen Ebenen verbreitet wird.
10.
11. Das Recht auf sexuelle Gesundheitsfürsorge ... verlangt, dass eine angemessene Gesundheitsfürsorge zur Verfügung steht.