Es ist wieder so weit, ein Lockdown „light“ hat begonnen.
Auf der Website des Sozialministeriums sind die wesentlichen Gesetze und Verordnungen bezüglich Corona abrufbar.
Folgende Maßnahmen bzw. Änderungen ergeben sich daraus für das EF:
Ich wünsche euch allen viel Kraft und, dass ihr den Lockdown gut übersteht!
Auf der Website des Sozialministeriums sind die wesentlichen Gesetze und Verordnungen bezüglich Corona abrufbar.
Folgende Maßnahmen bzw. Änderungen ergeben sich daraus für das EF:
- Wir erlauben keine Ankündigung von Veranstaltungen (z.B. Stammtische, Gangbangs) während des Lockdowns.
- Einige Werbebanner wurden schon in Absprache mit den Kunden entfernt. Ein Restguthaben bleibt dabei natürlich aufrecht. Jeder Bannerkunde, der von den Maßnahmen direkt betroffen ist, kann mit uns ein Pausieren des Banners vereinbaren.
- Bei den Anzeigen sind nicht alle Inserenten direkt vom Lockdown betroffen (z.B. reine Online-Angebote). Wir haben trotzdem beschlossen alle mit 3.11.2020 bestehenden Anzeigen während dem Lockdown nicht zu berechnen. Die Anzeigen können von den Usern genutzt werden um auch mit Inserenten, die vom Lockdown betroffen sind, in Kontakt zu bleiben. Natürlich können Inserenten ihre Anzeigen auch kündigen und nach dem Lockdown wieder online stellen. Ein bewerben von illegaler Prostitution ist selbstverständlich untersagt.
- Bei der Kontaktsuche ergibt sich für unser Verständnis aus dem nächtlichen Ausgangsverbot, dass da nur Online-Kontakte erlaubt sind. Wir ersuchen daher von Kontaktgesuchen mit Treffpunkt während der Ausgangssperre abzusehen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Sanktionen rechnen. Entsprechende Kontaktanzeigen werden gelöscht.
Ich wünsche euch allen viel Kraft und, dass ihr den Lockdown gut übersteht!