Fast wöchentlich neue Maßnahmen und/oder Lockerungen - da verliert man leicht den Überblick.
Was aktuell gilt, hat die BSÖ hier zusammengefasst: Was ab 8.2.2021 für Sexarbeiter*innen gilt....
Wir werden weiterhin alle Anzeigen von von der Schließung betroffenen Anbietern gratis online lassen. Diese sollen dazu dienen, dass Anbieter und Kunden in Kontakt bleiben können. Das Bewerben von illegaler Prostitution ist selbstverständlich untersagt. Ansonsten gewähren wir sehr großzügige Rabatte, damit ihr euer Business wieder ins Laufen bekommt. Bei Fragen schreibt mich einfach an.
Was aktuell gilt, hat die BSÖ hier zusammengefasst: Was ab 8.2.2021 für Sexarbeiter*innen gilt....
Quelle:Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Prostitutionslokale bleiben weiterhin geschlossen
- Escort/Hausbesuche in den privaten Räumlicheiten der Kund*innen sind erlaubt, zu jeder Zeit, da Sexarbeiter*innen zu
beruflichen Zwecken den eigenen Wohnbereich verlassen dürfen.
- Straßenprostitution ist erlaubt, de facto ist sie aber aufgrund der Ausgangssperren für Kund*innen an fast allen Orten
verboten (Zonen, in denen Straßenprostitution erlaubt ist, jedoch zeitliche Beschränkungen gelten - z.B.in Wien im 21.
und 23. Bezirk)
- Sexarbeiter*innen müssen einen negativen SARS CoV-2 Test vorweisen können, der nicht älter als 1 Woche ist.
https://www.berufsvertretung-sexarbeit.at/was-ab-8-2-2021-fuer-sexarbeiter-innen-gilt
Wir werden weiterhin alle Anzeigen von von der Schließung betroffenen Anbietern gratis online lassen. Diese sollen dazu dienen, dass Anbieter und Kunden in Kontakt bleiben können. Das Bewerben von illegaler Prostitution ist selbstverständlich untersagt. Ansonsten gewähren wir sehr großzügige Rabatte, damit ihr euer Business wieder ins Laufen bekommt. Bei Fragen schreibt mich einfach an.