Me too, gerechte Strafe bei Vergewaltigung einer Frau

yep. wäre in dem fall auge um auge ... g'wesen, also sie hätte detto säure in sein gesicht schütten dürfen, die frau hat soweit ich mich erinnere drauf verzichtet! ich schau mal ob ich darüber noch was finde!
Wie ich bei meiner Idee ergänzte, wäre eine Dauer von 2 Jahren ( die der Täter sitzt) abzuwarten. Da betrachtet man einiges etwas nüchterner......
 
Da betrachtet man einiges etwas nüchterner..

kann ich für mich nicht unbedingt unterschreiben! bin zwar ned wirklich nachtragend, aber wenn es um sowas geht schon! würde z.b. einer meine alte (ahso, hab ich ja keine, schas aber auch :(:D) ok, also meinen hund umbringen, so wäre es im bereich des denkbaren dass er fällt, egal wann!
 
yep, kann mich auch erinnern! wäre in dem fall auge um auge ... g'wesen, also sie hätte detto säure in sein gesicht schütten dürfen, die frau hat soweit ich mich erinnere drauf verzichtet! ich schau mal ob ich darüber noch was finde!

edit: da hamma's ja schon ... Säure-Opfer Bahrami: Verzicht auf Rache in letzter Sekunde - Welt - Tagesspiegel
Ja, das war's. Danke! Also ich wusste nicht, dass sie doch verzichtet hat. Und ich hätte jetzt echt nicht geglaubt, dass im Iran einer Frau solches Recht gewährt wird :oops:
 
kann ich für mich nicht unbedingt unterschreiben! bin zwar ned wirklich nachtragend, aber wenn es um sowas geht schon! würde z.b. einer meine alte (ahso, hab ich ja keine, schas aber auch :(:D) ok, also meinen hund umbringen, so wäre es im bereich des denkbaren dass er fällt, egal wann!
:D Er liest mit:D ich verstehe schon was du meinst. Aber die Pause sollte dazu dienen, deinen Schmerz zu verarbeiten.....denn sofort nach einer schrechklichen Tat ist man wütend und würde oft anders Handeln als nach einer Zwangspause. Ist diese Wut 2 Jahre später noch immer gegeben, na dann vü Spaß bei der Rache.
 
Ist diese Wut 2 Jahre später noch immer gegeben

könnt sich im fall der gemahlin viel. in der zeit sogar noch steigern! im ersten moment: ok, keine mehr da die keppelt, auch ned schlecht! 2 jahr später: geh leck, kochen, bügeln, waschen, alles muss ich selber machen! der arsch der, dem zeig ich's ... :mg::hau:
 
könnt sich im fall der gemahlin viel. in der zeit sogar noch steigern! im ersten moment: ok, keine mehr da die keppelt, auch ned schlecht! 2 jahr später: geh leck, kochen, bügeln, waschen, alles muss ich selber machen! der arsch der, dem zeig ich's ... :mg::hau:
Owa vielleicht findest gerade in der Trauerphase a neiche und no vü bessere Frau:schulterzuck::D
 
würde z.b. einer meine alte (ahso, hab ich ja keine, schas aber auch :(:D) ok, also meinen hund umbringen, so wäre es im bereich des denkbaren dass er fällt, egal wann!

Ist übrigens ein perfektes Beispiel dafür, weshalb ich nur einen Richter das Strafmaß festlegen lassen würde. Geht mir nämlich genauso, Tierquälerei ist so ziemlich das einzige Verbrechen, bei dem ich den Tod eines Täters nicht beweinen würde - dann wären wir natürlich wieder bei der Relation Verbrechen/Strafe... und somit ist es gut, dass Tierquäler von besagten Richtern und nicht von mir verurteilt werden.
 
Die Me-too-Bewegung hat in den USA neuen Auftrieb erhalten und weitherum wird diskutiert, wie ein solches erbrechen zu bestrafen sei. Was haltet ihr für angemessen?
1. Geldbusse
2. Soziale Arbeit
3. Gefängnisstrafe
4. Körperstrafe
5. Todesstrafe

Punkt 4 ist bereits indiskutabel, es sollte andere Möglichkeiten geben. Punkt 5 ist sowieso völlig daneben.

Ansonsten kann ich nur sagen: Ich weiß es nicht und maße mir aufgrund meiner Ahnungslosigkeit kein Urteil an. Dafür gibt´s hoffentlich klügere Menschen als ich es bin.
 
Todesstrafe ist nach europäischem Menschenrecht legal.
Lies das 6. und 13. Protokoll der EMKR...

Artikel 6: In Friedenszeiten ist die Todesstrafe abgeschafft, in Kriegszeiten durchaus zulässig.
Artikel 13: Auch in Kriegszeiten ist die Todesstrafe unzulässig.
Nachzulesen hier: Europäische Menschenrechtskonvention – Wikipedia

Demzufolge ist die Todesstrafe in fast allen europäischen Ländern abgeschafft. Fast deshalb, da nicht alle unterschrieben haben.
 
Hi,

Ich neige ausnahmsweise zu einer Körperstrafe: Bei nachgewiesener Vergewaltigung erhält er Täter, in Anwesenheit der vergewaltigten Frau, wenn sie will, 20 - 40 Rohrstockhiebe auf den nackten Arsch als Hauptstrafe, nebst einer Geldstrafe als Wiedergutmachung.


das bringt was?

Wir brauchen Dringen Staatsbürgerkunde verpflichtend in allen Schulen, damit die Leute mal lernen, wie ein Staat funktioniert.


Also: Die Handlungen des Staates, dazu gehören Strafen, sind nur zulässig, wenn damit gewisse Ziele erreicht werden können.

Hier konkret geht es um den Schutz der Frauen (und Männer) vor Vergewaltigung.

Dies erreichbar durch Abschreckung. Der potentielle Täter soll meinen "Bevor ich Strafe X riskiere, lass ich es lieber.".

Dein Vorschlag, Stockhiebe in Anwesenheit des Opfers, orientiert sich an der Vergeltung und ist daher - rechtsstaatlich - unzulässig.

Ebenso muss der Strafrahmen sinnvoll sein, wenn also z.B. ein Mord gleich schwer bestraft wird, wie eine Vergewaltigung, da wird jeder zweite Vergewaltiger sein Opfer gleich töten. Immerhin reduziert das sein Risiko ohne die angedrohte Strafe zu erhöhen.

Ebenso muss man berücksichtigen, dass eine Vergewaltigung gravierende Schäden nach sich ziehen kann, lebenslanges Trauma z.B., oder aber gleich wieder vergessen ist.

Wenn also z.B. eine junge Frau volltrunken sich auf der Toilette einer Disco übergibt, und der Kerl, der ihr die Haare hält, schiebt ihn rein, und der ist das recht egal, der Kater am nächsten Tag ist viel schlimmer, dann muss die Strafe z.B. geringer sein, als eine einfache Körperverletzung.

Wenn eine Frau aber nach einer Vergewaltigung ein lebenslanges Trauma hat, sollte man schon einen Strafrahmen wählen, wie eine lebenslange Entstellung, z.B. Verätzungen/Narben im Gesicht.


Zu berücksichtigen ist, dass die Strafe schuldangemessen sein soll, nicht schadensangemessen. Wenn man ein Fahrrad klaut, und der Besitzer regt sich so auf, dass er einen Herzkasperl kriegt und tot ist, wird man wegen Diebstahl verurteilt, nicht wegen Mord oder Totschlag.

Man wird hier also einen Kompromiss finden müssen.

LG Tom
 
Ist natürlich eine derbe Sache, aber wenn man jetzt alle Gefühle ausblendet und rein rational denkt, muss man schon auch festhalten, dass eine Penetration, die enorme physische Schmerzen bedeutet hätte, schon noch eine Spur schlimmer gewesen wäre.

Was für wen schlimmer ist wird pauschal niemand sagen können. Und wenn dir einer gefühllos einen Schwanz in den Rachen rammt,dass du das Gefühl hast Kotzen zu müssen oder es sogar tust,bzw glaubst zu ersticken....glaube nicht,dass man das als " nicht so schlimm" wie was anderes antun kann.

Zudem laut Gesetz:
Norm
StGB idF StGNov 1989 §201 Abs1
StGB §201 Abs2
StGB §202
StGB §206
Rechtssatz
Unter geschlechtlichen Handlungen, die dem Beischlaf gleichzusetzen, das heißt nach dem allgemeinen Verständnis in der Summe ihrer Auswirkungen und Begleiterscheinungen einem solchen vergleichbar sind, ist "jede auf Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichtete Form einer oralen, vaginalen oder analen Penetration" zu verstehen (JAB zur Vergewaltigung, Punkt 7). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Tathandlung der geschlechtlichen Befriedigung beider Partner dient; durch die Gleichstellung von Beischlaf und beischlafsähnlichen Sexualakten sollte vielmehr der vergleichbaren Intensität und sexuellen Inanspruchnahme des Opfers und der Schwere des Eingriffes in die sexuelle Selbstbestimmung sowie dem Ausmaß der Demütigung und Erniedrigung Rechnung getragen werden. Ein Mundverkehr ist demnach strafrechtlich wie ein Beischlaf zu behandeln und diese Form der geschlechtlichen Betätigung als eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung zu werten.


Ist und bleibt Vergewaltigung...
 
Die Me-too-Bewegung hat in den USA neuen Auftrieb erhalten und weitherum wird diskutiert, wie ein solches erbrechen zu bestrafen sei. Was haltet ihr für angemessen?
1. Geldbusse
2. Soziale Arbeit
3. Gefängnisstrafe
4. Körperstrafe
5. Todesstrafe

Lieber Hansi, ich glaube nicht dass es "Gerechtigkeit" gibt für so ein Verbrechen.


Als Betroffene bin ich froh, dass sich in unseren gewachsenen Rechtssystemen in Mitteleuropa viele Leute vom Fach mit diesen schweren Themen befassen und nicht einfach "jeder" ohne Erfahrung und Fachkenntnis das Strafmaß bestimmt.

Eine Geldbuße ist zusätzlich angebracht, wenn die Opfer/das Opfer für eine Rehabilitierung sprich Therapien Geld benötigt und der Täter vermögend ist.
Soweit ich weiß, ist das in der Praxis auch bei uns in Österreich üblich, in diesem Fall, eine Geldbuße dem Opfer zuzusprechen und das ist gut so.

Soziale Arbeit halte ich nicht für zielführend. Was bringt es, wenn ein verurteilter Vergewaltiger "soziale Arbeit" verrichtet?

In manchen Fällen ist es sehr nötig den Täter zu therapieren. In manchen Fällen ist das, wie man, empirisch und auch wissenschaftlich belegt weiss, leider sinnlos beziehungsweise der Erfolg ist absolut schwer einzuschätzen, selbst für Fachleute.

Siehe: https://www.mpicc.de/files/pdf3/a3.pdf
oder
https://files.eric.ed.gov/fulltext/EJ1017917.pdf

Eine Gefängnisstrafe ist wichtig in Betracht zu ziehen. Was, wenn es sich um jemanden handelt, der schon öfter falsch gehandelt hat und/oder es wieder tun wird?
Ich denke es ist wichtig die Gesellschaft zu schützen.
Deswegen bin ich auch dafür, dass Opfer, wenn irgend möglich, das Verbrechen an sie auch an das Rechtssystem melden!

Warum Körperstrafe?
Ganz spontan hat mich dieser Punkt von Dir an die Scharia erinnert. Im Iran wird diese praktiziert. Die Opfer oder auch Angehörigen "dürfen" in manchen Fällen über das Strafmass (körperliche Strafe) mitbestimmen.
Nein, das lehne ich ganz konkret ab.

Ich bin froh, dass es die Todesstrafe in Europa nicht mehr gibt und hoffe das bleibt so.

Mir als Opfer hätte es sehr geholfen, wenn in einem Rahmen wie in einer "Mediation" es möglich gewesen wäre den Täter dazu zu bringen mit mir über die Tat zu sprechen und im Zuge dieses (Wunsch-) "Prozesses" (Prozess im Sinne etwas dauert länger) es möglich gewesen wäre zu hören, dass Reue vorhanden wäre oder in meinem konkreten Fall zugegeben worden wäre, dass der Täter genau wußte, dass es falsch ist was er gemacht hat, sich jedoch dennoch bewußt dagegen entschieden hatte richtig zu handeln.

Alle von Dir vorgeschlagenen Strafmasse helfen mir bei der Aufarbeitung meines Traumas nicht weiter.
 
Und wenn dir einer gefühllos einen Schwanz in den Rachen rammt,dass du das Gefühl hast Kotzen zu müssen oder es sogar tust,bzw glaubst zu ersticken....

Wer sagt, dass das in dem von Romantiker1 angeführtem Beispiel so brutal abgelaufen ist?

Ist und bleibt Vergewaltigung.

Eben nicht. Von der Definition her vielleicht schon, aber es gibt einen Grund, weswegen ein Richter einen bestimmten StrafRAHMEN zur Verfügung hat, in dem er sich dann bewegen kann und eine Strafe verhängt, die Tat und Schuld angemessen ist. Da wird sehrwohl auch die Schwere der Tat berücksichtigt.

Dies erreichbar durch Abschreckung. Der potentielle Täter soll meinen "Bevor ich Strafe X riskiere, lass ich es lieber."

Ja und genau das passiert so gut wie nie, denn kein Vergewaltiger, nicht mal ein Mörder wird das im Voraus so genau durchkalkulieren. Hauptsächlich deshalb, weil eigentlich jeder davon ausgeht oder zumindest hofft, eh ungeschoren davonzukommen.
Das funktioniert auch auf der Gegenseite. Ich denke nicht, dass ein mildes Urteil von anderen Tätern als Freibrief gesehen wird, denn jeder weiß, dass das - warum auch immer - in dem konkreten Fall eine Ausnahme darstellt.

Soziale Arbeit halte ich nicht für zielführend. Was bringt es, wenn ein verurteilter Vergewaltiger "soziale Arbeit" verrichtet?

Wenn ein verurteilter Vergewaltiger Straßen kehrt oder Obdachlose betreut, bringt es ihm wahrscheinlich nichts, höchstens der Gesellschaft. Wenn man ihn aber zum Beispiel dazu verdonnert, im Pflegebereich zu arbeiten, angenommen in Traumakliniken, dann würde er mit den Folgen konfrontiert, die durch Gewalt an Frauen entstehen und wer weiß, vielleicht denkt er dann mal über seine Tat nach. Das ist sicher nicht bei allen zielführend, aber ich glaube schon, dass das bei manchen Tätern ein größeres Abschreckungspotential gegenüber erneuten kriminellen Handlungen darstellt als eine Geldstrafe oder ein Freiheitsentzug.
 
Die Me-too-Bewegung hat in den USA neuen Auftrieb erhalten und weitherum wird diskutiert, wie ein solches erbrechen zu bestrafen sei. Was haltet ihr für angemessen?
1. Geldbusse
2. Soziale Arbeit
3. Gefängnisstrafe
4. Körperstrafe
5. Todesstrafe


:rolleyes: So wie es momentan noch abläuft, reicht die blosse Beschuldigung bereits, um Karrieren Prominenter zu zerstören und wird auch darum gezielt eingesetzt.
Auch wichtige Posten in Firmen und Politik werden so von Gegner freigemacht und neu besetzt. Betroffene können sich nämlich auch nicht viel wehren dagegen.
 
Ich möchte hier ein paar Dinge zu Kastration, Todesstrafe u.dgl. sagen. Ich habe ein Jahr meines Studiums in den USA verbracht und es würde zu weit führen zu erklären wieso, aber ich beschäftigte mich aus persönlichen Gründen mit der Exekution eines Straftäters, habe mit Angehörigen (von ihm genauso wie von den beiden Opfern), auch mit dem Häftling selbst gesprochen usw. Anfangs wusste ich nicht so recht, wie ich zu dem Thema stehe. Im Grunde war ich gleichgültig, da es mich hier in Österreich sowieso nicht betrifft. Nach all der Zeit dort, lässt sich aber Folgendes feststellen: man muss sich schon die Frage stellen, welchen Sinn eine Bestrafung haben soll. Will man die Geselkschaft schützen, dann kommt in einer (halbwegs) zivilisierten Gesellschaft nur eine Gefängnisstrafe in Frage. Alles darüber hinaus, also Kastration, Steinigen, Exekution, erfüllt nur einen einzigen Zweck: Rache. So weit wollen wir es hoffentlich nicht kommen lassen. Glaubt mir, die Todesstrafe bringt das Opfer nicht zurück, Kastration macht die Vergewaltigung nicht ungeschehen, es macht die Sache auch für die Angehörigen nicht leichter, vielleicht für den Moment, aber nicht auf Dauer. Weiters muss man auch sehen, dass härtere Strafen die Kriminslitätsrate keineswegs senken, auch dafür gibt es Gründe. Nicht zu vergessen sind auch zu unrecht Verurteilte und davon gibt es eine Menge. Diese Justizirrtümer würden auch bri uns passieren. Zum Schluss noch ein Satz zum Nachdenken. Der Häftling, mit dem ich gesprochen habe, hat mir ehrlich und direkt erklärt: "Ich wusste, dass nich für zwei Vergewaltigungen mindestens 40 Jahre Gefängnis erwarten würden. Mein Leben wäre vorbei gewesen. Ich musste die zwei töten, weil mich so zumindest keine Zeugen identifizieren konnten". Ich fragte ihn, wäre die zu erwartende Strafe eine geringere gewesen, sagen wir 6-8 Jahre, hätte er die Frauen dann auch umgebracht? Seine Antwort: "Das denke ich nicht".
Deshalb soll mir hier bitte keiner was von Opferschutz durch härtere Strafen erzählen. Das ist reines Wunschdenken und befriedigt nur eigene Rachegelüste, nicht mehr und nicht weniger.

Bei all den Betrachtungsweisen .... ich denke, dass die Gesellschaft mit all ihren fehlgeleiteten werbungsunterstützen falschen Idealen solche Täter, aber zum teil auch Opfer, selbst erzieht .....
Bestes Beispiel : schaut man sich speziell die jungen Mädels vor allem im Sommer an, die ihre Reize schon beinahe unverhüllt zur Schau tragen - zur Klarstellung habe ich nichts dagegen :) - so ist das für Burschen und Männer, die von Mutter Natur und auch wegen niedrigem sozialen Status benachteiligt sind und deshalb selten oder nie "zum Schuss" kommen bzw. kaum oder keine sexuellen Kontakte haben, eine gewaltige Herausforderung, die früher oder später "explodiert" .....das ist aber nur 1 Beispiel .....
Nichts gegen Zuwanderung - aber die übergroße Zahl von jungen Männern, die sicher in dieser Hinsicht "unterversorgt" sind und der Testosteronspiegel permanent hoch ist .... irgendwie und irgendwann muss der "Druck" abgelassen werden ..... und manchmal endet das leider in einem Übergriff an Frauen ....
Kurz gesagt - die Gesellschaft züchtet ja in sehr vielen Bereichen ihre Probleme selbst - auch in diesem ....
Ich selbst bezeichne mich sicher nicht als verklemmt - aber ich versuche die Dinge mit all ihren Vor- und Nachteilen realistisch zu sehen .....
Da könnte man noch lange diskutieren ......
 
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