Mehr Rechte für Sexarbeiterinnen ... !!!

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Gast

(Gelöschter Account)
lt. gratiszeitschrift derGrazer, welche jeden sonntag im briefkastl ist, fordern steirische unterstützungeinrichtungen (SXA oder Aidshilfe) rechtliche gleichbehandlung bzw. mehr anerkennung für sexarbeit !

so weit so gut. wie es weiter heißt, zahlen sie zwar steuern, hätten aber keine möglichkeit, in die sozialversicherung einzuzahlen und somit auch keinen anspruch auf arbeitslosen- bzw. pensionsgeld ?!?! :shock:

und das ganze nur deshalb, weil prostitution bei uns eben sittenwidrig ist ?

SORRY: aber gehts noch ? zu unserer schande müssen wir gestehen, das wir davon keine ahnung hatten. so gesehen ist auch ein billig-blatt was wert ;) wir sind ehrlich der meinung, das das einen groben mißstand darstellt und eigentlich schleunigst geändert gehört. sicherlich wird es politisch nicht gerade eine wahlwerbung sein, dieses thema aufzugreifen ! aber leben wir nicht in einer.......angeblich sooo modernen zeit ?

was ist eure meinung darüber ?

lg NPG :winke:
 
soviel ich weiss nur bedingt richtig.
Sie unterliegen wie sonstige Selbstständige/Gewerbetreibende/Freiberufler der gewerblichen Sozialversicherung mit all ihrem Für und Wider - also Pension ja, Krankenversicherung mit 20% Selbstbehalt, Arbeitslose normalerweise nicht
 
keine möglichkeit, in die sozialversicherung einzuzahlen
Laut Sophie sind Sexarbeiterinnen als Selbständige pflichtversichert bei der SVA.
Und selbst wenn man nicht pflichtversichert wäre, könnte man sich doch immer selbstversichern, oder?

Arbeitslosenversicherung gibt es natürlich keine für Selbständige. Die können ja nicht gekündigt werden und brauchen sich daher auch nicht gegen Kündigung zu versichern.
 
schuld ist die ÖVP und eine Organisation names Kirche.:kopfklatsch:

Woran die Kirche an allem schuld sein soll:fragezeichen:

Eines muss aber schon auch klar sein: Jeder Erwerbstätige muss seine Steuern und seine Sozialversicherung auf Basis seines Einkommens entrichten. Führen Prostituierte eine korrekte Buchhaltung und stellen sie Rechnungen aus? Auf welcher Basis soll die Berechnung der Sozialversicherung denn erfolgen?
 
Arbeitslosengeld kriegen auch andere Freiberufler und Selbstständige nicht.

Im Rahmen der SVA wird optional eine Arbeitslosenversicherung angeboten.

Führen Prostituierte eine korrekte Buchhaltung und stellen sie Rechnungen aus? Auf welcher Basis soll die Berechnung der Sozialversicherung denn erfolgen?

Basis für die Berechnung der SV ist die Einkommenssteuererklärung. Und die wird bei einer SW genauso auf Plausibilität überprüft wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen auch. Unter anderem wird im Rahmen einer allfälligen Steuerprüfung auf die Aufzeichnungspflichten geachtet, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben werden die Umsätze geschätzt.

Das ist übrigens ein Grund warum manche SW es nicht gerne sehen wenn ihre Preise im Ef veröffentlicht werden.
 
schuld ist die ÖVP und eine Organisation names Kirche.:kopfklatsch:
Der zivilrechtliche Begriff "Sittenwidrigkeit" stammt aus dem 19. Jahrhundert. Man sollte ihn nicht so verstehen, dass das etwas mit Sexualmoral oder Anstand zu tun hat.

Erläuterungen zur Sittenwidrigkeit allgemein:
http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap11_0.xml?section-view=true;section=5#GegendiegutenSitten

Die berühmte OGH-Entscheidung, in der die Sittenwidrigkeit von Verträgen über sexuelle Handlungen (Prostitution) begründet wird:
http://homepage.univie.ac.at/elisabeth.holzleithner/OGHProstitution.htm
 
SW und Steuern, haha.
Lasst mich raten, für 2009 wird keine mehr als 11.000 verdienen, hm.
 
Im Rahmen der SVA wird optional eine Arbeitslosenversicherung angeboten.
In die dann aber auch entsprechend einzuzahlen ist. Im Fall einer Prostituierten (sind wohl in der Mehrzahl freiberuflich und nicht als Angestellte tätig) ein enstprechend höherer Betrag, weil es ja keinen Arbeitgeberanteil gibt.

Aber ich bitte um Aufklärung: Der Versicherungsfall wird beispielsweise bei einem Tischlermeister dann gegeben sein, wenn er den Konkurs anmeldet. Aber ab wann ist eine Prostituierte arbeitslos und kann Arbeitslosengled beziehen?

Basis für die Berechnung der SV ist die Einkommenssteuererklärung. Und die wird bei einer SW genauso auf Plausibilität überprüft wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen auch. Unter anderem wird im Rahmen einer allfälligen Steuerprüfung auf die Aufzeichnungspflichten geachtet, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben werden die Umsätze geschätzt.

Das ist übrigens ein Grund warum manche SW es nicht gerne sehen wenn ihre Preise im Ef veröffentlicht werden.

Ich wage zu bezweifeln, dass Prostituierte alle ihre Einkünfte der Finanz gegenüber offenlegen.
 
In die dann aber auch entsprechend einzuzahlen ist. Im Fall einer Prostituierten (sind wohl in der Mehrzahl freiberuflich und nicht als Angestellte tätig) ein enstprechend höherer Betrag, weil es ja keinen Arbeitgeberanteil gibt.

Aber ich bitte um Aufklärung: Der Versicherungsfall wird beispielsweise bei einem Tischlermeister dann gegeben sein, wenn er den Konkurs anmeldet. Aber ab wann ist eine Prostituierte arbeitslos und kann Arbeitslosengled beziehen?



Ich wage zu bezweifeln, dass Prostituierte alle ihre Einkünfte der Finanz gegenüber offenlegen.

es gibt bei der sva arbeitslosenversicherung nie einen arbeitgeberanteil:mrgreen:


Beitragsgrundlagen (Auswahlmöglichkeiten) - Monatsbeiträge in Euro Beitragsgrundlage - Stufe Monatsbeiträge
1 70,35
2 140,70
3 211,05

je nach dem einzahlungsbetrag richtet sich der bezug

:winke:

konkurs gibts theoretisch auch bei huren...grundvoraussetzung ist aber sicherlich die zurücklegung des deckels...
und dann kriegts a bestimmte zeit die arbeitslose, muss sich aber beim AMS melden...

:winke:
 
In die dann aber auch entsprechend einzuzahlen ist. Im Fall einer Prostituierten (sind wohl in der Mehrzahl freiberuflich und nicht als Angestellte tätig) ein enstprechend höherer Betrag, weil es ja keinen Arbeitgeberanteil gibt.

Es gibt drei Beitragsstufen, die man selbst wählen kann, die Beiträge liegen zwischen 70,35€ und 211.05€ pro Monat.

Aber ich bitte um Aufklärung: Der Versicherungsfall wird beispielsweise bei einem Tischlermeister dann gegeben sein, wenn er den Konkurs anmeldet. Aber ab wann ist eine Prostituierte arbeitslos und kann Arbeitslosengled beziehen?

Nachdem diese Möglichkeit erst seit 01.01.2009 besteht, gibts dazu noch keine Präzedenzfälle. Abgesehen davon wird die Option auf Arbeitslosenversicherung wohl kaum in Anspruch genommen werden.

Das Spannungsfeld Sittenwidrigkeit der Tätigkeit - Arbeitslosigkeit/Ausstieg ist nichtsdestotrotz interessant.

Ich wage zu bezweifeln, dass Prostituierte alle ihre Einkünfte der Finanz gegenüber offenlegen.

Das ist die gleiche Problematik wie bei den meisten Freiberuflern. Wenn sie lange genug in Österreich aufhältig sind und mit Deckel arbeiten, werden sie den Fängen des Finanzamtes nur schwer entkommen.
 
Das ist die gleiche Problematik wie bei den meisten Freiberuflern. Wenn sie lange genug in Österreich aufhältig sind und mit Deckel arbeiten, werden sie den Fängen des Finanzamtes nur schwer entkommen.

Die Problematik ist hier schon eine ganz Besondere ....... es ist eine in Umfang und Honorar kaum zu kontrollierende Dienstleistung und der Kunde wird nie auf die Idee kommen, eine Rechnung zu verlangen. Die meisten anderen Freiberufler haben es mit der Steuerhinterziehung nicht ganz so einfach. Ausspähung der Bereitwilligkeit zur Steuerhinterziehung mittels Scheinkunden oder Kunden, die dem Finanzamt Auskünfte geben .... stell mir vor, wie das Finanzamt Beamte zur Kontrolle der Gunstgewerblerinnen mit einem Spesenkonto ausstattet und dann kontrolliert, ob sich der Dienstleistungfall in der Steurerklärung der Dame in vollem Umfang wiederfindet.
 
Die Problematik ist hier schon eine ganz Besondere ....... es ist eine in Umfang und Honorar kaum zu kontrollierende Dienstleistung und der Kunde wird nie auf die Idee kommen, eine Rechnung zu verlangen. Die meisten anderen Freiberufler haben es mit der Steuerhinterziehung nicht ganz so einfach. Ausspähung der Bereitwilligkeit zur Steuerhinterziehung mittels Scheinkunden oder Kunden, die dem Finanzamt Auskünfte geben .... stell mir vor, wie das Finanzamt Beamte zur Kontrolle der Gunstgewerblerinnen mit einem Spesenkonto ausstattet und dann kontrolliert, ob sich der Dienstleistungfall in der Steurerklärung der Dame in vollem Umfang wiederfindet.

Das Finanzamt bezieht seine Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen (Internet, Medien etc.), Kontrollmitteilungen, Grundbuchauszügen, KFZ Register, Zunds etc.. Kunden/Scheinkunden zählen eher nicht dazu.

Als Einkommenssteuerpflichtiger hast du konkretisierte Verpflichtungen zur Aufzeichnung deiner Umsätze. Kommst du dem nicht oder in nicht plausibler Weise nach, wird die Höhe deiner Einkünfte vom Finanzamt geschätzt und du musst den Gegenbeweis antreten, wobei die Schätzung des Finanzamtes nicht zu niedrig ausfällt. Keine sehr angenehme Situation. ;)
 
Als Einkommenssteuerpflichtiger hast du konkretisierte Verpflichtungen zur Aufzeichnung deiner Umsätze

naja, wird das Mäderl halt schreiben:

Dienstag, 2. 6. 2009
2 x schnelle Nummer je 50.-€ total 100.- €
1 x Fullservice 100.- €

Gesamter Tages (oder Nacht) - Umsatz 200 €

Steuermindernde Ausgaben: Lippenstift, nahtlose Strümpfe, Kondome ....

wer kann´s kontrollieren?
 
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