Dienstleistungen Diverses Mit Escort übernachten

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Männlich Hetero Österreich, Wien Dieser Benutzer sucht keine Kontakte
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Hallo, EF Gemeinde :winke:

Ich hab eine kleine Frage bei der ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt:
Ich hab ein nettes Wochenende mit einer Escort geplant und hätte dafür in einem gehobeneren Hotel eine Suite für zwei gebucht.

Wie ist es in Österreich mit der Meldepflicht, müssen sich hier beide Personen beim Hotel anmelden?
 
Ja- aber was du reinschreibst wird niemand Interessieren wenn du vorher bezahlst....
 
Nicht in Österreich, jedes Land hat hier andere Regelungen.

Normalerweise ist mir das wurscht, da geh ich einfach hin.
 
Mit Karte solltest nicht unbedingt zahlen, wenn deine Frau nix davon erfahren soll.
es geht um die Meldepflicht, und die wird äußerst locker gehandhabt, somit ist alles wurscht. Viele Hotels verlangen gar keinen Ausweis und mit der Kreditkarte hat das sowieso nichts zu tun.
 
Ah, vielen dank für die Klarstellung :)

Ich war schon in Ländern unterwegs wo das ganz scharf gehandhabt wird.
 
Kann auch hier schiefgehen. Ich hab eine Nuttenrazzia in einem von Seitenspringern frequentierten Hotel in Wr. Neustadt erlebt. Wenn Namen und Adresse stimmen, ist es besser.
 
Kann auch hier schiefgehen. Ich hab eine Nuttenrazzia in einem von Seitenspringern frequentierten Hotel in Wr. Neustadt erlebt. Wenn Namen und Adresse stimmen, ist es besser.

Hmm, geplant ist, dass ich zuerst einzutreffe und sie später ankomment. Ich hoffe jetzt mal, dass es keine Razzia geben wird bei einem 5* Hotel, falls sie einen falschen Namen angibt.
 
Wenn du zuerst ankommst, bei einem gehobenen hotel, und für zwei Personen bezahlst sollte das kein Problem sein.
Denn sie wird ja gleich zu dir aufs Zimmer kommen. Und sich nicht erst lange bei der Rezeption aufhalten.

Somit keine falschen Angaben die zum Verhängnis werden. Zumindest wir, haben noch kein Hotel gefunden, wo das nicht geklappt hätte.
 
du musst nur aufpassen, wenn du eine falsche Adresse eingibst, dass die PLZ mit dem Ort übereinstimmt, da man in den Programmen zuerst die PLZ eingibt und dann erscheint automatisch der Ort, wenn der dann ein anderer ist wie angegeben, weiß man, dass etwas nicht stimmt. Ausweise werden meist nur von Osteuropäern genommen.
 
Also ganz ehrlich wenn du zuerst da bist u ein Doppelzimmer nimmst u zahlst ..... d Dame Zimmernummer gibst ...., kommt sie ins Hotel geht z Lift u fahrt rauf .... wo ist das Problem...???
 
Nur mal so für die Interessierten und Unwissenden:
Für Österreich gibt’s das Meldegesetz!!
Hier ein paar der in Frage kommenden §§

Unterkunft in Beherbergungsbetrieben
§ 5
(1) Wer als Gast in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt, ist ohne Rücksicht auf die Unterkunftsdauer unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden nach seinem Eintreffen, durch Eintragung in ein Gästeblatt anzumelden.

(2) Wer seine Unterkunft in einem Beherbergungsbetrieb aufgibt, ist innerhalb von 24 Stunden vor bis unmittelbar nach seiner Abreise durch Eintragung im Gästeblatt abzumelden.
[…]


Identitätsnachweis und Auskunftspflicht
§ 12
(1) Zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften dieses Bundesgesetzes hat der Meldepflichtige auf Verlangen der Meldebehörde oder eines Organs des öffentlichen Sicherheitsdienstes unverzüglich öffentliche Urkunden vorzulegen, die zur Feststellung der Identität des Unterkunftnehmers geeignet sind.
[…]


Besondere Pflichten des Unterkunftgebers
§ 8
[…]

(2) Hat der Unterkunftgeber Grund zur Annahme, dass für jemanden, dem er Unterkunft gewährt oder gewährt hat, die Meldepflicht bei der Meldebehörde nicht erfüllt wurde, so ist er verpflichtet, dies der Meldebehörde binnen 14 Tagen mitzuteilen, es sei denn, die Meldepflicht hätte ihn selbst getroffen. Von dieser Mitteilung hat der Unterkunftgeber nach Möglichkeit auch den Meldepflichtigen in Kenntnis zu setzen.




der Unterkunftgeber (oder dessen Beautragter, z.B.: Rezeptionist) macht sich übrigends verwaltungsrechtlich strafbar, wenn die Gästebuchsammlung nicht ordentlich geführt wird ;) Abgesehen davon wird mit dieser Form auch die Abgabenordnung berührt (Nächtigungstaxe, Tourismusgebühr etc).
Soviel zum gesetzlichen, was Unterkunftgeber und Unterkunftnehmer sonst machen, tragen im Falle beide zu ihren Teilen.
 
Ich bin beruflich sehr viel in Hotels ... weder im In noch im Ausland interessiert sich irgend wer ob und wer zu mir aufs Zimmer zu Besuch kommt - wenn ich ein DZ nehme ! Ich gebe nur meine Daten an
Ich checke ein - geh aufs Zimmer - teile meinem Besuch die ZNr mit und erwarte sie in aller Ruhe am Zimmer
Wenn es besonders blöd läuft dann braucht man für den Lift die Zimmerkarte - dann Fahr ich ins Foyer und hol sie ab ... und NIEMAND kümmert sich darum
 
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Ich bin beruflich sehr viel in Hotels ... weder im In noch im Ausland interessiert sich irgend wer ob und wer zu mir aufs Zimmer zu Besuch kommt - wenn ich ein DZ nehme ! Ich gebe nur meine Daten an
Ich checke ein - geh aufs Zimmer - teile meinem Besuch die ZNr mit und erwarte sie in aller Ruhe am Zimmer
Wenn es besonders blöd läuft dann braucht man für den Lift die Zimmerkarte - dann Fahr ich ins Foyer und hol sie ab ... und NIEMAND kümmert sich darum

:daumen:

Auch wennst ein Einzelzimmer nimmst, ists net viel anders. Man zahlt ja mal prinziell für die Beherbergung/ Übernachtung , ein vorübergehender Besuch tut nix zur Sache.

--- Im Fall des TE , wenn er ein Overnight buchen will, schauts natürlich anders aus. Da kommts auf die paar Kreuzer fürs Doppelzimmer auch nimma an.
 
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