Modernes Strafrecht ?!

L

Gast

(Gelöschter Account)
Nachdem sich die "schwanz ab, Rübe ab, alles ab,ab, ab" Franktion interessierter Krone-Leser zu Wort meldet schreib ich mal was mir einfällt.

Grundlage des althergebrachten Strafrechtes war der Rachegedanke (Aug um Aug, etc.), irgendwann in der Zeitgeschichte muß sich dann das wegsperren unerwünschter Subjekte dazugemischt haben, und unter Benja (schrub man den so?) kam dann der Resozialisierungsgedanke.

Den Rachegedanken halte ich eigentlich für überholt.

Die Resozialisierung ist zwar gut gemeint, funktioniert aber meistens nicht.

Also bleibt übrig, die Gesellschaft vor nicht sozialisierbaren Subjekten (ich hoffe ich verfalle hier nicht in ein Amtdeutsch aus den Dreißigern) zu schützen. Für mich würde das bedeuten, Leuten, die wiederholt Leib und Leben gefährdende Straftaten begehen (Mörder, Räuber, Vergewaltiger, Raser) ein Menschenwürdiges Dasein unter ihresgleichen zu ermöglichen, aber halt den Rest der Menschheit vor ihresgleichen zu bewahren. Im schlimmsten Fall lebenslang.

So. eure Kommentare:
 
bezüglich Aug um Aug, Zahn um Zahn, aus einem anderen Thread (http://www.sex-forum-wien.at/sfw/viewtopic.php?p=16544&highlight=generalpr%E4vention#16544 kopiert):

Die zitierte "Regel" wird meißt falsch intertpretiert. Gemeint ist, daß wenn du zB einem anderen einen Zahn ausschlägst, dafür sorgen sollst daß der Schaden den du angerichtet hast wieder gutgemacht wird. Und nicht daß dir der andere aus Rache auch einen Zahn einschlägt (oder gleich alle).



Wenn man dieses Regel im Kontext des Codex Hammurabi sieht, aus dem sie ja ursprünglich stammt, ging es sicherlich nicht um eine Wiedergutmachung. In diesem Codex ging es nur um Vergeltungsstrafen.

Dies steht im Widerspruch zu unserem heutigen Strafrechtsverständnis, welches sich auf die Zwecktheorie stützt.

Die heutigen Strafen sollen als Generalprävention dagegen wirken, dass auch Andere das selbe Vergehen/Verbrechen verüben. Der durch eine Straftat erlangte Vorteil wird durch das Übel Strafe negativ besetzt und schreckt somit die Bevölkerung davon ab, Straftaten auszuüben. (-> Paul Anselm von Feuerbach).

Außerdem ist es spezialpräventiv für den Täter. Er soll "seine Lehre erteilt bekommen" (Denkzettel und Aufrüttelung bei Gelegenheitstätern) und es sich in Zukunft überlegen, ob er das Vergehen/Verbrechen noch einmal verübt. Besserungsfähige Zustandsverbrecher sollen resozialisiert und unverbesserliche Gewohnheitstäter unschädlich gemacht werden. (-> "Marburger Programm" von Franz Liszt)

Lg. Kit
 
Das österreichische Strafrecht sieht für Sexualdelikte an Minterjährigen und Schutzbefohlenen durchaus harte Strafen von maximal zehn Jahren Freiheitsentzug vor.
Ich war selbst Schöffe in zwei Sexualstrafrechtsprozessen und letztendlich in beiden Fällen erstaunt über das geringe Strafausmass, das der Hauptrichter schließlich "durchbrachte". Obwohl ich mich als tolerant und humanistisch bezeichne.
Ich finde, dass das Strafrecht daher durchaus geeignete Vergeltungsformen, verbunden mit Therapie, böte - es gehört bloß schärfer und härter angewandt.
 
Mapok, die möglichen Vergeltungsformen sind mir klar (steh'n eh im Strafausmaß), die Therapiemöglichkeiten & deren Effizienz erläuterst Du bitte - da kenne ich nämlich überhaupt nix ...


Kit, kannst Du mir sagen aus welchen Jahren von Feuerbach bzw. Liszt stammt ... Ich meine das wär schon interessant was man da für eine "Volksmeinung" dahinter setzen kann. (Und ich bin zu faul und zu besoffen das nach zuschauen - 'tschuldigung)



PS. ich hab nicht unbedingt das Sexualstrafrecht gemeint, obwohl das sicher interessant ist, weil das aktuelle Rechtsempfinden dafür wohl viel stärkeren Schwankungen unterworfen ist als z.B. Mord und Totschlag.

Lümmel (nicht immer, aber immer öfter)
 
Die Therapien und deren Möglichkeiten kenn ich nicht Lümmel, ich weiss aus meiner Zeit als Schöffe nur, dass es sie gibt, da die verurteilten Straftäter einen Gutteil ihrer Haftstrafen in einem solchen Therapiezentrum zubringen müssen. Vielleicht ist hier im Forum irgendwer psychologisch geschult und interessiert und kann diesbezüglich bessere Auskunft geben.

Meine Beobachtung und mein Hausverstand sagen mir jedoch, dass überall dort, wo rigide sexuelle Einschränkung bzw. Verdrängung mit rigider Machtausübung gepaart ist (siehe z.B. die derzeitigen Aufdeckungen im Priesterseminar St. Pölten), gehäuft sexuelle Fehltritte gegenüber Minderjährigen oder Abhängigen festzustellen sind. Unterdrückte Zwänge verbunden mit dem Gefühl der machtlosen Abhängigkeit mögen das Verlangen schüren, dies an die nächst schwächere Ebene - nämlich Kinder - abzuleiten. Ich glaube daher, das Pädophile nicht rein am körperlich-sexuellen Kontakt mit Minderjährigen interessiert sind, sondern an deren ergebener Machtlosigkeit. Hier hat der Psychotherapeut wahrscheinlich anzusetzen.
 
Zurück
Oben