Auf Thema antworten

[USER=239795]@Aschu[/USER] , vl. weißt du es eh, aber nur als Grundlage der Diskussion zum Thema Stand der Technik und Zulassung.


Die Motorräder sind EU-typengenehmigt.

Für die Zulassung ist das Fahrgeräusch relevant, welches mit der Euro 4 durchsetzung herabgesetzt wurde.

Standgeräusch hat kein EU Limit - es steht allerdings in der Zulassung, damit die Polizei die Umrüstung des Motorrads feststellen kann.


Standgeräumessung ist meines Wissens so ca. die Hälfte der Nenndrehzahl (sofern jene über 5000 U/min liegt, sonst bei zwei Drittel der Nenndrehzahl). Dh. wenn das Motorrad seine Maximalleistung bei 10.000 Umdrehungen hat, wird bei 500 U/min gemessen. Übrigens bei einen halben Meter Entfernung vom Auspuff.


Africa Twin, bei der MAschine wo ich es weiß hat 74 dB(A) Fahrgeräusch, aber ein Standgeräusch von 91 dB(A)


Ich will damit nur sagen, der Vergleich mit technischen Standards oder Zulassung ist bei der Regelung nicht angebracht. Diskutieren kann man gerne, was die beste Lösung ist, oder ob eine Regelung generell sinnvoll ist..

(Allerdings nicht mit solchen Argumenten)


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