Privat Diverses Musste schon mal wer bezahlen? Anzeige .... oder so?

G

Gast

(Gelöschter Account)
Wollte mal Fragen, ob wer von euch weiß, wie die Polizei "de facto" vorgeht, wenn wir bei/mit einem Mädel im Stuwer oder ÄMH erwischt werden? Hat schon wer Strafe zahlen müssen? Liegt die Strafe bei uns Freiern bei 500,-? Hoffe natürlich, dass noch keiner von uns dieses Pech hatte, falls doch - oder ihr etwas gehört habt, bitte um Antwort. Daanke!
 
100 bis 200 ist der Einstandspreis, 500 für sie mit Karte wenn an verbotenen Ort/Zeit. Ohne der Karte war es selbst zur erlaubten Zeit >700 Euro teuer.

Wichtig: Absolut keine Angaben auf noch so blöde Fragen machen (außer Name/Anschrift)!!!! Die versuchen es immer gegen dich auszulegen. Danach sachlichen Einspruch, wenn's sein muß bis zum Verwaltungsgerichtshof.
Außerdem muß man:down: damit rechnen, dass man verleumdet wird; "Sie", da oft nicht der Sprache so mächtig, noch viel eher.
Selbst die Frage nach einer Zigarette ist schon ein Anbahnungsgespräch, zumindest hätten sie es so gerne.

Audio und/oder Videoaufnahme starten. Im Falle der Unschuld hast ein Beweismittel in der Hand. Da zahl ich gerne wegen eventuell unerlaubter Bildaufnahmen, wenn ich so ein rosa Haustier vor den Kadi bringen kann.
Noch ein Punkt: Sie spekulieren damit, dass deine Frau/Freundin den Brief bekommt/liest. Das heißt sie schicken manche Post nicht als RSA (eigenhändig), obwohl sie dies müßten.

Fazit: Wie jemand damit umgeht wird aber situationsbedingt abhängig sein.
 
danke fuür die Info aber was ist denn eigentlich das strafbare? das hab ich bis jetzt nicht verstanden....
 
Anbahnung = du vereinbarst mit ihr Sex gegen Entgelt.

Nur, wie viel der Kapperlständer von der Entfernung (steht ja nicht neben dir) wissen, dass ich über Sex mit dieser Frau rede?

Ich zB quatsche oft mit den Mädels in der Venediger Au.
Er kann höchstens dann von Beweise daherreden, wenn er uns ins Hotel gehen sieht. Vorher kann er sich so viele Geschichterln zusammenreimen wie er will.
Von mir gibt's in Zukunft nicht einmal einen Ausweis.
 
wieder danke! verstanden....naja.....wenn es erlaubte Zonen gibt ist es trotzdem verboten, wenn es mittlerweile ein echtes Rechtsgeschäft ist ist es trotzdem verboten, wenn der Strassenstrich erlaubt ist, ist er trotzdem verboten? ist eigentlich sex im auto verboten....hab grad eine Freundin mit der ich nur im Auto voegeln kann
 
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Noch ein Punkt: Sie spekulieren damit, dass deine Frau/Freundin den Brief bekommt/liest. Das heißt sie schicken manche Post nicht als RSA (eigenhändig), obwohl sie dies müßten.

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das wurde 2013 still und heimlich geändert, jetzt kann es sich jede behörde aussuchen wie sie es macht, die können dir es auch als normalen Brief schicken, 3 Tage nach versand gilt es als zugestellt, auch wenn es der überforderte postler samt der Werbung in den Müll geschmissen hat (§26 (2) Zustellgesetz):shock::shock::shock::shock::shock::shock:

und mit den berufungen schaut es seit 1.1.2014 auch viel schlechter aus: überschaubare geldstrafen werden in der zweiten instanz nur mehr von sachbearbeitern begutachtet. und diese sachbearbeiter können jetzt auch ex-rbs sein (das war zwischen 1991 und 2013 STRENGSTENS verboten)...:confused:

ich habe die hintergründe in irgend einem thread eh genauer erklärt, das dürfte aber gelöscht worden sein, was aber nix nützt: denn fakt ist: jetzt schaut alles viel schlechter aus als früher (und den bürgern ist dieser mist als 'fortschritt' verkauft worden...)

treffen wird es aber vor allem und in milionen fällen die autofahrer...:confused:

garoto
 
Zuletzt bearbeitet:
das wurde 2013 still und heimlich geändert, jetzt kann es sich jede behörde aussuchen wie sie es macht, die können dir es auch als normalen Brief schicken, ....
Nicht ganz, das ist im Materiengesetz geregelt. Sie tun aber trotzdem was sie wollen, schon früher und jetzt erst recht.

und mit den berufungen schaut es seit 1.1.2014 auch viel schlechter aus .....
Leider, der UVS wurde aufgelöst, aber letztendlich landet es bei Gericht und ich hoffe die werden so zugemüllt, das die Hälfte davon verjährt.
 
das wurde 2013 still und heimlich geändert, jetzt kann es sich jede behörde aussuchen wie sie es macht, die können dir es auch als normalen Brief schicken, 3 Tage nach versand gilt es als zugestellt, auch wenn es der überforderte postler samt der Werbung in den Müll geschmissen hat (§26 (2) Zustellgesetz)

Das ist nicht nur auf der MaHü, sondern generell bei allen Verkehrsdelikten ein Problem. Auch bei einer Anzeige wegen Schnellfahrens.

Und die Ursache ist nicht Bosheit, sondern Sparen (bei der Behörde).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab 20 euro bezahlt in der Tiefgarage beim blasen erwischt die waren aber locker drauf und lachten auch ein bißchen und meinten ob ich das nicht wo anders machen könnte und ich nur sry bin aus der stmk ;-) naja 20 euro wegen erregung der öffentlichen ...
 
Die Polizei treibt sich in Tiefgaragen rum?
Ist zwar keine Tiefgarage, aber in der Nordportalstrasse sind sie früher regelmäßig durchgefahren, genauso am Werksgelände der ÖBB obwohl das KEINE öffentliche Plätze sind.
Bei 20 € wie im Fall von rocknrolla32 wird sich nur niemand die Mühe machen und mit denen monate- oder jahrelang rumstreiten.

Fairerweise muss man hier auch die Betreiber verstehen, denn die Verschmutzung der Verrichtungsstätten war enorm. Ich kann hier nur an alle plädieren keine Spuren zu hinterlassen.
 
Ich bin dafür, dass die Polizei die Deppen gescheit abstraft, wenn sie wo Dreck machen. Ich hab mich nur gewundert, dass sie auf Privatflächen patrouillieren.
 
Das Problem ist nur: Sie tuns nicht wegen des Dreckmachens und es geht ihnen auf privaten Gelände gar nichts an.
Was das Dreckmachen an sich betrifft, teile ich deine Meinung voll und ganz.
 
und mit den berufungen schaut es seit 1.1.2014 auch viel schlechter aus: überschaubare geldstrafen werden in der zweiten instanz nur mehr von sachbearbeitern begutachtet. und diese sachbearbeiter können jetzt auch ex-rbs sein
Ganz so heiß wird die Suppe nicht gegessen wie sie gekocht wird, es landet nach langer Zeit doch beim Verwaltungsgericht oder Verwaltungsgerichtshof.

ABER Achtung:
Die Anzeiger machen gerne falsche, nicht widerlegbare Zeugenaussagen.
Die BS setzt man unter Druck, werden befragt, ob du nicht nur deren Freund/Bekannter, sondern der Zuhälter bist. Möglicherweise machen sie auch denen Zugeständnisse, also KEINESFALLS drauf bauen, dass die als Zeugin FÜR dich irgendwo erscheint.
Ich kann nur allen anraten, die nicht die Stadt Wien sponsern wollen, die Amtshandlung audio- oder videomäßig aufzuzeichnen. Natürlich ist man selten darauf vorbereitet aber nur so läßt sich ein Amtsmißbrauch nachweisen.
Keine Aussagen machen! Auf dumme Anspielungen einfach nicht antworten, keine(r) ist dazu verpflichtet.

Allerdings:
Wer nicht auf nervenaufreibende Schreibarbeit und Vorladungen steht (aus welchen Gründen immer), ist wohl besser dran wenn er zahlt, ob schuldig oder nicht.
 
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