Privat Diverses Nackt in der Öffentlichkeit

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Gast

(Gelöschter Account)
Weiß jemand wie die gesetzLage in Österreich ist? Was ich so gehört habe ist es ja nicht wirklich verboten. Sondern nur der Sex in der Öffentlichkeit. Und das ist anscheinend auch nur strafbar wenn dich jemand anzeigt. Die Polizei darf da nichts machen. Was stimmt daran?
 
jede art von erregung öffentlichen ärgernisses ist verboten,zb nacktheit,wenn sich jemand belästigt fühlt.aber lauf ruhig mal nackt durch die solar city,de facto....ein problem weniger.
 
Weiß jemand wie die gesetzLage in Österreich ist? Was ich so gehört habe ist es ja nicht wirklich verboten. Sondern nur der Sex in der Öffentlichkeit. Und das ist anscheinend auch nur strafbar wenn dich jemand anzeigt. Die Polizei darf da nichts machen. Was stimmt daran?


;) In Österreichs Öffentlichkeit gibt es diesbezüglich keine Kleidervorschrift, einzig die primären Geschlechtsteile müssen bedeckt sein, aber z.B. in einer Badehose kannst dich frei bewegen im Lande, Stadt und öffentliche Plätzen.
Diese Badehose reicht im Sinne der Gleichbehandlung übrigends auch für Frauen, das heißt eine Frau darf genauso "Oben Ohne" in der Öffentlichkeit sein wie ein Mann, ohne sich strafbar zu machen.
Ausgenommen sind Gebäude und Institutionen die eigens eine Kleidervorschrift vorgeben, die können dir den Zutritt verweigern, Firmen, Geschäfte Banken, Kirchen..........usw.

Strafbar ist auf jeden Fall, wennst z.B. deinen Schwanz öffentlich herzeigst oder sexuelle Handlungen an dir vornimmst. Paragraf 218 STGB
 
Zuletzt bearbeitet:
Paragraf 218 STGB:

Kurztitel
Strafgesetzbuch
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 60/1974 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 218
Inkrafttretensdatum
01.01.2016
Außerkrafttretensdatum

Abkürzung
StGB
Index
24/01 Strafgesetzbuch
Text
Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen

§ 218. (1) Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung












1.

an ihr oder

2.

vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen,

belästigt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(1a) Nach Abs. 1 ist auch zu bestrafen, wer eine andere Person durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in ihrer Würde verletzt.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine geschlechtliche Handlung vornimmt.

(3) Im Falle der Abs. 1 und 1a ist der Täter nur mit Ermächtigung der verletzten Person zu verfolgen.

Schlagworte
Öffentlichkeit, sexuelle Handlung, Entrüstung, abstoßend
Im RIS seit
18.08.2015
Zuletzt aktualisiert am
04.11.2015

Gesetzesnummer
10002296
Dokumentnummer
NOR40173703
 
:up: Übrigends: In anderen Ländern ist die Gesetzeslage anders, in Deutschland z.B. ist Exhbitionismus eine Straftat die nur Männer begehen können, Frauen dürfen gänzlich nackt herumlaufen und sich zeigen! :p:liebe:

In Ö ist Exhbitionismus eine Ordnungswidrigkeit und wird lediglich mit Geldbußen oder Platzverweisen geahndet, in D steht Knast drauf.
Eine Straftat bei uns sind erst sexuelle Handlungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich liebe es nackt zu sein vor Leuten. Meine beste Freundin teilt diese Leidenschaft. Vor der Nachbarin im Garten gerubbelt.....usw. klar muss man immer irgendwie abchecken ob der die andere es sehen wollen.
 
Wir sind auch zu Hause fast immer nackt. Und da ist es auch keine Seltenheit das unsere Nachbarin mal zu uns rein kommt. Aber die hat sich daran gewohnt und stört sie nicht. Auch die anderen die bei uns vorbei gehn im stigenhaus konnen uns sehn. Wurden aber noch nie angesprochen darauf. Den meisten gefallt das sogar. Wer auch gerne nackt ist kann uns gerne besuchen auf Facebook in der Gruppe FKK Barfuß bis zum Hals.
 
;) In Österreichs Öffentlichkeit gibt es diesbezüglich keine Kleidervorschrift, einzig die primären Geschlechtsteile müssen bedeckt sein, aber z.B. in einer Badehose kannst dich frei bewegen im Lande, Stadt und öffentliche Plätzen.
Diese Badehose reicht im Sinne der Gleichbehandlung übrigends auch für Frauen, das heißt eine Frau darf genauso "Oben Ohne" in der Öffentlichkeit sein wie ein Mann, ohne sich strafbar zu machen.
Ausgenommen sind Gebäude und Institutionen die eigens eine Kleidervorschrift vorgeben, die können dir den Zutritt verweigern, Firmen, Geschäfte Banken, Kirchen..........usw.

Strafbar ist auf jeden Fall, wennst z.B. deinen Schwanz öffentlich herzeigst oder sexuelle Handlungen an dir vornimmst. Paragraf 218 STGB
Interessant
Ich liebe es nackt zu sein vor Leuten. Meine beste Freundin teilt diese Leidenschaft. Vor der Nachbarin im Garten gerubbelt.....usw. klar muss man immer irgendwie abchecken ob der die andere es sehen wollen.
Wir sind auch zu Hause fast immer nackt. Und da ist es auch keine Seltenheit das unsere Nachbarin mal zu uns rein kommt. Aber die hat sich daran gewohnt und stört sie nicht. Auch die anderen die bei uns vorbei gehn im stigenhaus konnen uns sehn. Wurden aber noch nie angesprochen darauf. Den meisten gefallt das sogar. Wer auch gerne nackt ist kann uns gerne besuchen auf Facebook in der Gruppe FKK Barfuß bis zum Hals.
Ihr lebt, zeigt eure Einstellung, unverlkemmt
 
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