In Österreichs Öffentlichkeit gibt es diesbezüglich keine Kleidervorschrift, einzig die primären Geschlechtsteile müssen bedeckt sein, aber z.B. in einer Badehose kannst dich frei bewegen im Lande, Stadt und öffentliche Plätzen.
Diese Badehose reicht im Sinne der Gleichbehandlung übrigends auch für Frauen, das heißt eine Frau darf genauso "Oben Ohne" in der Öffentlichkeit sein wie ein Mann, ohne sich strafbar zu machen.
Ausgenommen sind Gebäude und Institutionen die eigens eine Kleidervorschrift vorgeben, die können dir den Zutritt verweigern, Firmen, Geschäfte Banken, Kirchen..........usw.
Strafbar ist auf jeden Fall, wennst z.B. deinen Schwanz öffentlich herzeigst oder sexuelle Handlungen an dir vornimmst. Paragraf 218 STGB