ngo s retten flüchtlinge

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Wahrscheinlich hat das so auch niemand ausser Dir in einem Vorpost behauptet.
Ned?...dann habe ich das:
. Wir haben keine EU - Außengrenze.
Die EU hat also einen Innengrenze zur Schweiz
wohl falsch verstanden.......weil Begriffe vermischt werden.......
Aber auch nicht wirklich falsch, denn die Grenze zur Schweiz ist eine Schengengrenze ;)
Das ist richtig, dass es eine Schengengrenze ist, aber Schengen und die Europäische Union ist nicht das Gleiche, auch wenn es Überschneidungen gibt.
 
Das kommt darauf an, warum er besachwaltet ist, wissen wir das ? Von wem sprecht ihr überhaupt ?
Vom Vergewaltiger bzw. Versucher einer Vergewaltigung.

Versteh ned, warum soll jemand, weil er besachwaltet ist, ausgewiesen werden ?
Weil er eine Straftat (Vergewaltigung bzw. versuchte Vergewaltigung) begangen hat. Nicht wegen der Besachwaltung!

U3-Vergewaltigung: Täter am Praterstern gefasst
 
Weil er eine Straftat (Vergewaltigung bzw. versuchte Vergewaltigung) begangen hat. Nicht wegen der Besachwaltung!

achso, jetzt stand ich auch der Leitung, T schuldigung :oops: ob das eine Vergewaltigung war, steht schon fest ? Ein besachwalteter Obdachloser, sehr interessant :cool: lass uns abwarten bitte


Aber wir sind eindeutig im falschen Thread :D
 
Und daraus schließt Du auf seine Einkommenssituation? Wahnsinn...
Bitte denken! Daraus schließe ich nicht auf seine Einkommenssituation. Er hat eine kriminelle Tat begangen (ja, Unschuldsvermutung und Urteil abwarten :D) und ich habe die Frage gestellt, ob man auch über kriminelle EU - Bürger ein Aufenthaltsverbot verhängen kann. Was passt dir an dieser Frage nicht?

Aber wir sind eindeutig im falschen Thread :D
Da hast du recht. Und ich bin schuld.
 
Das ist richtig, dass es eine Schengengrenze ist, aber Schengen und die Europäische Union ist nicht das Gleiche, auch wenn es Überschneidungen gibt.
Naja im Fall der Grenze irgendwie schon, denn letztlich ist durch Schengen die Grenze zur Schweiz mehr Binnen- als Außengrenze :schulterzuck:
 
Bitte denken! Daraus schließe ich nicht auf seine Einkommenssituation. Er hat eine kriminelle Tat begangen (ja, Unschuldsvermutung und Urteil abwarten :D) und ich habe die Frage gestellt, ob man auch über kriminelle EU - Bürger ein Aufenthaltsverbot verhängen kann. Was passt dir an dieser Frage nicht?
Bitte selbst denken:
Wenn da zum Bespiel ein (verhinderter?) Vergewaltiger gefasst wird, und es stellt sich heraus, dass der ein besachwalteter tschechischer Staatsbürger ist, dann gehen mir schon Gedanken durch den Kopf. Bezieht der bei uns Sozialhilfe?

wie kommst darauf ?
Wovon lebt er dann?
 
Vom Vergewaltiger bzw. Versucher einer Vergewaltigung.

Nur noch kurz

Wie berichtet, soll der Mann Montagabend zwei Frauen – eine 17- und eine 24-Jährige - auf der Rolltreppe in der U3-Station Neubaugasse sexuell belästigt haben. Beide Opfer gaben an, dass sich der Tscheche hinter sie gestellt und sie dann im Intimbereich unsittlich berührt habe. Bei dem jüngeren Opfer dürfte er dabei auch eine Art Holzprügel benutzt haben. Dieser wurde von der Polizei sichergestellt.

Von einer Vergewaltigung also meilenweit entfernt .:cool:

Sex-Täter aus U3: Keine Einvernahme möglich
 
Naja im Fall der Grenze irgendwie schon, denn letztlich ist durch Schengen die Grenze zur Schweiz mehr Binnen- als Außengrenze :schulterzuck:
Kommt auf die Sichtweise an: Aus Sicht der Europäischen Union ist es eine Außengrenze, aus der Sicht des Schengen Abkommens und auch aus der geographischen Sicht Europas ist es eine Binnen-oder auch Innengrenze.
Der faktisch Unterschied ist dass ich z.B. zwischen den Schengenstaaten an stationären Grenzübergängen als Person kaum kontrolliert werde und auch generell kein Visum für die Einreise als Schengenbürger benötige, aber zwischen einem EU-Mitgliedsstaat und einem Nicht EU-Mitgliedsstaat weiterhin z.B. bestimmte Waren deklarieren muss und deshalb im Rahmen dieser Zollkontrollen, weiterhin vermehrt Personenkontrollen durchgeführt werden.
 
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