Patientenverfügung

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Hier gibts ja Rechtskundler, meine Frage ist eine Patientenverfügung, die ich nach deutschem Standart erstellt habe,
also ohne Rechtsanwalt etc im Falle eines Falles auch für einen österreichischen Arzt verbindlich?

Oder muß ich das hier neu machen?

Liebe Grüße
Tina
 
Nein, sie ist nicht verbindlich. Du musst eine nach österreichischem Recht mit all seinen Auflagen abfassen.
 
darf ich sagen das das dooof ist, ich hab an die Deutsche schon ewig hinformuliert
das heißt aber doch im prinzip, das man für jedes Urlaubsland etc eine eigene braucht, oder?
 
darf ich sagen das das dooof ist, ich hab an die Deutsche schon ewig hinformuliert
das heißt aber doch im prinzip, das man für jedes Urlaubsland etc eine eigene braucht, oder?

Jedes Land hat unterschiedliche Rechtsnormen und damit wird deine deutsche Patientverfügung im Ausland nur von untergeordneter Bedeutung sein.

In Österreich gibts zwei Arten von Patientenverfügungen: Die verbindliche und die beachtliche.

Nur an die verbindliche muss sich der Arzt streng halten, die Errichtung ist aufwändig, an einen Anwalt/Notar/Patientenvertreter gebunden und muss regelmäßig erneuert werden.

An die beachtliche Patientenverfügung ist der Arzt nicht streng gebunden, die Errichtung ist einfacher und sie läuft nicht ab. Wahrscheinlich wird deine deutsche als beachtliche in Österreich zu werten sein. Aber wie gesagt, sie ist nicht streng verbindlich.
 
Danke schonmal, hab schon ein bißchen rumgesurft zum thema
werde es also alsbald angehen auch meine Patientenverfügung Österreich tauglich zu machen, ist ja wichtig
 
darf man wissen, wozu man so etwas braucht?

und vor allem, was ist das?

...hab keine ahnung...
 
Danke der Link erklärts ziemlich genau
Mir ist es wichtig eine zu haben um im Falle des Falles relativ sicher sein zu können das so agiert wird wie ich es möchte, und um meine Angehörigen von so mancher Entscheidung zu befreien
 


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